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# taz.de -- Aktivistin zum Inkrafttreten von Ceta: „Investoren werden bevorzu…
> Riesendemos gegen das Ceta-Abkommen gibt es in diesem Herbst zwar nicht
> mehr. Aber der Widerstand lebt, sagt die Aktivistin Pia Eberhardt aus
> Brüssel.
Bild: Früher war mal mehr Demo, oder?
taz: Frau Eberhardt, Donnerstag [1][tritt Ceta in Kraft] – wo bleiben die
Proteste der Kritiker?
Pia Eberhardt: Sie sind ja da. In Berlin gibt es eine Demo vor der
Vertretung der EU-Kommission, in Frankreich und Belgien sind
Protestkundgebungen geplant, die Stadt Rom will sich sogar zur Ceta-freien
Zone erklären.
Warum gehen nicht mehr Hunderttausende auf die Straßen wie noch vor ein,
zwei Jahren?
Es gibt weiterhin Widerstand, und wir gehen davon aus, dass Ceta in den
nationalen und regionalen Parlamenten gestoppt wird. Bisher wurde das
Abkommen nur in drei EU-Ländern ratifiziert. In Italien wurde die
Ratifizierung wegen des massiven Widerstands verschoben, in Frankreich hat
Präsident Macron einen Expertenbericht angefordert, der ganz schön kritisch
ist, in Österreich ist Ceta ein Wahlkampfthema. Bald wird es wieder
sichtbaren Widerstand geben, auch in Deutschland.
Ist das Abkommen immer noch so schlimm wie befürchtet – oder wurde nach dem
Protest der Wallonen nachgebessert?
Die Wallonen haben gut gekämpft, aber nachgebessert wurde das Abkommen
nicht. Der Text wurde an keiner Stelle geändert, er ist immer noch genauso
brandgefährlich wie zuvor. Der Investorenschutz geht teilweise weiter als
bei Nafta, im Agrarsektor müssen wir uns auf einen harten Preiskampf
einstellen, die öffentliche Daseinsvorsorge ist nicht gesichert. Und
solange das Abkommen nicht geändert wird, wird sich an dieser Einschätzung
auch nichts ändern.
Die EU-Kommission sagt, sie habe aus Ceta gelernt. Sie will die
umstrittenen privaten Schiedsgerichte (ISDS) abschaffen und durch einen
unabhängigen Investitionsgerichtshof ersetzen. Ist das kein Fortschritt?
Es gibt in Ceta keinen Gerichtshof, sondern permanente Schiedsgerichte! Die
Schiedsrichter verdienen dort mehr, je länger Verfahren dauern und je mehr
Klagen es gibt, sie sind also nicht unabhängig. Und am Grundproblem ändert
es gar nichts: Investoren und Konzerne werden weiter bevorzugt, Klagen
gegen Gesetze zum Schutz von Umwelt und Gesundheit bleiben weiter möglich.
Wir sind gegen Sonderklagerechte für Konzerne in jeder Form. Was ist denn
so schlecht an den Rechtssystemen in Kanada und in Europa, dass Konzerne
Sonderrechte brauchen? Diese Frage bleibt unbeantwortet.
Die nächsten Abkommen mit Australien und Neuseeland sollen aber keinen
Investorenschutz mehr enthalten.
So sieht es zumindest im Moment aus. Die EU-Kommission hat bisher nur einen
Mandatsentwurf für den Handelsteil vorgelegt, ohne den Teil zum
Investitionsschutz.
Ist das ein Erfolg?
Natürlich ist das ein Erfolg. Dem steht allerdings die Ausweitung der
Konzernklagerechte durch Ceta gegenüber. Sie sind nun nämlich erstmals in
einem EU-Vertrag verankert, das gab es bisher nicht. Dass es uns nicht
gelungen ist, das zu verhindern, ist schon bitter.
20 Sep 2017
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## AUTOREN
Eric Bonse
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