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# taz.de -- Wahlwerbespot der NPD: Braunes TV in der ARD
> Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss einen NPD-Spot zeigen, der die
> übliche rechte Opfer-Ideologie bedient. Es gilt das Prinzip der
> Gleichbehandlung.
Bild: Darf alles, was die anderen auch dürfen: die NPD
Berlin taz | Die Zielscheibe im TV-Wahlwerbespot der NPD ist dieses Mal
SPD-Politiker Heiko Maas, besser gesagt: „Heiko Maaßlos“. Der
Justizminister soll in dem Clip als Großinquisitor „Maaßlos“ einen Ketzer
(den NPD-Vorsitzenden Frank Franz) verurteilen, der bereits auf dem
Scheiterhaufen steht. Der Ketzer fordere Grenzkontrollen und wolle nicht,
dass Deutschland von kriminellen Ausländern beherrscht würde, so die
Anklage. Am Ende verjagen einige Gestalten, die „das deutsche Volk“ sind,
den Inquisitor und befreien Franz.
Es ist ein plumper Spot, nicht nur rein inhaltlich. Trotzdem wird ihn die
ARD wohl ausstrahlen. Sie ist dazu verpflichtet, weil sie das „Prinzip der
Gleichbehandlung“ einhalten muss. Demnach müssen die öffentlich-rechtlichen
Sendeanstalten allen Parteien gleiche Chancen einräumen, wenn sie ihnen
Leistungen überlassen.
Ein (kostenfreier) Wahlwerbespot zählt als Leistung. Die ARD prüft daher
nur, ob ein Spot „einen evidenten und nicht leicht wiegenden Verstoß gegen
die allgemeinen Gesetze, insbesondere Normen des Strafrechts enthält“.
Hetzt die NPD nicht uferlos, müssen TV-Gucker das rechte Schauspiel
aushalten.
Wegen der sogenannten abgestuften Chancengleichheit wird der NPD-Spot,
ebenso wie Filmchen anderer kleiner Parteien, aber seltener gezeigt als die
Spots größerer Parteien. Der zuständige RBB hat sich nämlich auch an der
Bedeutung einer Partei zu orientieren, die sich insbesondere nach den
letzten Wahlergebnissen bemisst.
Ob die NPD ihren TV-Spot, der online bereits kursiert, beim RBB zur Prüfung
vorgelegt hat, ließ der Sender offen. „Wir werden grundsätzlich nichts dazu
sagen, welche Spots uns vorliegen, wie weit das Prüfverfahren ist oder wie
die Prüfung ausgegangen ist“, so ein Sprecher gegenüber der taz. Die
Parteien könnten nach einer Ablehnung immer noch entscheiden, ob sie den
Spot verändern wollen.
Strafrechtlich relevant wirkt der Spot aber nicht. Ab dem 28. August sollen
in der ARD 85 Wahlwerbespots laufen, immer zwischen 16.58 Uhr und 23.58
Uhr. Darunter wohl auch ein paar braune.
16 Aug 2017
## AUTOREN
David Joram
## TAGS
Wahlkampf
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