| # taz.de -- Klage gegen G20-Demoverbotszone: Polizei fürchtet linke Anwälte | |
| > Die Polizei wirft Juristen, die gegen das Demoverbot klagen, die | |
| > Mitgliedschaft in linken Vereinen vor. Das ist auch für Olaf Scholz | |
| > problematisch. | |
| Bild: Ihre Demoverbotszone verteidigt die Polizei mit Zähnen und Klauen | |
| Hamburg taz | Für die Polizei ist die Mitgliedschaft in linken | |
| Anwaltsorganisationen ein Grund, die Legitimität von Anwält*innen und | |
| Kläger*innen infrage zu stellen. Vier Jurist*innen hatten am Samstag vor | |
| dem Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung der | |
| Polizei eingelegt, während des Gipfels sämtliche Demonstrationen in der | |
| Innenstadt zu verbieten. | |
| Die Polizei geht davon aus, die Jurist*innen würden ein riesiges | |
| linksradikales Netzwerk mobilisieren, wenn sie die Möglichkeit bekämen zu | |
| demonstrieren. Das geht aus der sogenannten Gefahrenprognose, einer | |
| schriftlichen Stellungnahme der Polizei hervor, die der taz in Auszügen | |
| vorliegt. | |
| Die Antragsteller*innen hatten argumentiert, bei Rechtsbrüchen durch die | |
| Polizei müsste es jederzeit möglich sein, auch innerhalb der | |
| Demoverbotszone dagegen spontan zu demonstrieren. Die Polizei verwies | |
| daraufhin auf die frühere Mitgliedschaft der vier Antragsteller*innen bei | |
| der Initiative Hamburger aktive Jurastudent*innen und dem linken Netzwerk | |
| kritischer Jurist*innen, KritJur. Darüber hinaus problematisierte sie die | |
| Mitgliedschaft ihrer Anwält*innen beim Republikanischen Anwältinnen- und | |
| Anwälteverein (RAV), einem bundesweiten Zusammenschluss von Anwält*innen | |
| für Demokratie und Menschenrechte. | |
| Die Polizei zieht aus dieser „Vernetzung“ den Schluss, dass „bei | |
| Spontanversammlungen damit zu rechnen ist, dass nicht nur eine geringe | |
| Teilnehmerzahl an solchen Versammlungen teilnehmen wird, und (…) dies auch | |
| in die ‚linke bis linksextremistische Szene‘ transportiert werden würde“. | |
| Mit ihrer Argumentation zielt die Polizei auf die persönliche | |
| Glaubwürdigkeit der Jurist*innen. Auf Anfrage wollte sie sich aufgrund des | |
| laufenden Verfahrens nicht äußern. | |
| ## Polizei definiert den Rechtsstaat neu | |
| Der RAV kritisiert, dass die Polizei das „zentrale rechtsstaatliche | |
| Prinzip“ der freien Anwaltswahl verletze. Sie unterteile Rechtsanwält*innen | |
| in „genehme“ und „gefährliche'“, dies setze „Grundregeln des Rechtss… | |
| außer Kraft“. | |
| Peer Stolle, Rechtsanwalt und Vorstandsvorsitzender des RAV, sieht das | |
| Vorgehen in einem größeren Zusammenhang: „Die Argumentation der Hamburger | |
| Polizeiführung schließt sich nahtlos an die Missachtung des | |
| Gewaltenteilungsprinzips in den vergangenen Tagen an, als sich die | |
| Hamburger Polizei über gerichtliche Entscheidungen schlicht hinweggesetzt | |
| hat.“ Dass die Polizei kein Protestcamp dulde, obwohl das | |
| Bundesverfassungsgericht anders geurteilt hatte, mache deutlich, dass sie | |
| geltendes Recht so lange missachte, bis die Rechtslage für sie passend sei. | |
| Ihrem Schreiben angehängt hat die Polizei Screenshots der Anwaltssuche auf | |
| der Internetseite des RAV – als Beweis für die Mitgliedschaft der | |
| Kläger-Anwält*innen. Hätte die Polizei in diese Suchzeile den Namen von | |
| Hamburgs Erstem Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) eingegeben, wäre sie auch | |
| fündig geworden. Denn auch Scholz ist Mitglied des RAV. | |
| 4 Jul 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Erik Peter | |
| Katharina Schipkowski | |
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