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# taz.de -- Juristisches Tauziehen bei der G20-Demo: Camp ohne Camping?
> Wer darf was? Und was kann wie verboten werden? Der Kampf um die
> Hamburger Protestcamps wird vor Gericht ausgefochten. Das ist die
> aktuelle Lage.
Bild: Wer in diesem Zelt schläft, tut seine Meinung kund. Oder?
Berlin taz | Gehört das Übernachten in Zelten zu einem Protestcamp, oder
genügt es, wenn es Workshop-Zelte gibt? Das ist inzwischen die
entscheidende Frage im Streit um das „antikapitalistische Camp“ zum
G20-Gipfel.
Ursprünglich ging die Stadt davon aus, dass das im Hamburger Stadtpark
geplante Camp keine Versammlung ist. Sie verbot daher das Zelten auf
Grünanlagen. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat dies am 22. Juni
bestätigt.
Dagegen hat das Bundesverfassungsgericht am 28. Juni eine einstweilige
Anordnung erlassen, wonach das Camp „möglichst weitgehend ermöglicht
werden“ soll. Karlsruhe ließ zwar die Grundfrage offen, ob ein Protestcamp
als mehrtägige Versammlung vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
geschützt ist. Im Rahmen einer Folgenabwägung kamen die Richter aber zum
Ergebnis, dass das G20-Camp „vorsorglich“ nach Versammlungsrecht zu
behandeln ist.
Die Verfassungsrichter zeigten den Behörden aber zugleich Möglichkeiten
auf, um die Grünflächen vor nachhaltigen Schäden zu schützen: Sie können
den Umfang des Camps beschränken oder dem Camp einen anderen Ort zuweisen
und dort neue Einschränkungen auferlegen. Insbesondere seien die Behörden
„berechtigt, die Errichtung von solchen Zelten und Einrichtungen zu
untersagen, die ohne Bezug auf Akte der Meinungskundgabe allein der
Beherbergung von Personen dienen sollen, welche anderweitig an
Versammlungen teilnehmen wollen“.
Die Veranstalter schlugen nun von sich aus einen neuen Ort vor: den Elbpark
Entenwerder. Die Polizei wollte auch dort keine Übernachtungen zulassen.
Doch das Verwaltungsgericht Hamburg erklärte Übernachtungen am Samstag
ausdrücklich für zulässig. Die Stadt habe sich mit dem geplanten neuen
Standort Entenwerder gar nicht richtig beschäftigt.
## Kann man schlafend eine Meinung kundtun?
Nun akzeptierte die Stadt den Standort Entenwerder, aber nur auf der Hälfte
der geplanten Fläche. Außerdem wurden nur zehn Workshop-Zelte erlaubt.
Übernachtungszelte und Duschen wurden mit einer neuen Verfügung am Abend
wieder verboten. Dagegen erhoben die Veranstalter Widerspruch: „Ein Camp
ohne Übernachtung und Versorgung ist kein Camp.“ Alle, die im Camp
übernachten, nähmen an meinungsbildenden Veranstaltungen dort teil, so die
Kläger.
Doch eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts Hamburg lehnte es am
Sonntagabend ab, dem Widerspruch aufschiebende Wirkung zu geben. „Das
Übernachten in einem Zelt ist an sich neutral und nicht Ausdruck einer
Meinungskundgabe, denn schlafend kann man grundsätzlich keine Meinung
kundtun“, argumentierten die Richter.
Der Anwalt der Veranstalter, Martin Klingner, legt nun Beschwerde beim OVG
Hamburg ein. Wenn er dort keinen Erfolg hat, kann er erneut das
Bundesverfassungsgericht um eine einstweilige Anordnung bitten. Karlsruhe
kann dann klarstellen, dass das Camp auch Übernachtungszelte umfassen darf.
4 Jul 2017
## AUTOREN
Christian Rath
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