# taz.de -- Juristisches Tauziehen bei der G20-Demo: Camp ohne Camping? | |
> Wer darf was? Und was kann wie verboten werden? Der Kampf um die | |
> Hamburger Protestcamps wird vor Gericht ausgefochten. Das ist die | |
> aktuelle Lage. | |
Bild: Wer in diesem Zelt schläft, tut seine Meinung kund. Oder? | |
BERLIN taz | Gehört das Übernachten in Zelten zu einem Protestcamp, oder | |
genügt es, wenn es Workshop-Zelte gibt? Das ist inzwischen die | |
entscheidende Frage im Streit um das „antikapitalistische Camp“ zum | |
G20-Gipfel. | |
Ursprünglich ging die Stadt davon aus, dass das im Hamburger Stadtpark | |
geplante Camp keine Versammlung ist. Sie verbot daher das Zelten auf | |
Grünanlagen. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat dies am 22. Juni | |
bestätigt. | |
Dagegen hat das Bundesverfassungsgericht am 28. Juni eine einstweilige | |
Anordnung erlassen, wonach das Camp „möglichst weitgehend ermöglicht | |
werden“ soll. Karlsruhe ließ zwar die Grundfrage offen, ob ein Protestcamp | |
als mehrtägige Versammlung vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit | |
geschützt ist. Im Rahmen einer Folgenabwägung kamen die Richter aber zum | |
Ergebnis, dass das G20-Camp „vorsorglich“ nach Versammlungsrecht zu | |
behandeln ist. | |
Die Verfassungsrichter zeigten den Behörden aber zugleich Möglichkeiten | |
auf, um die Grünflächen vor nachhaltigen Schäden zu schützen: Sie können | |
den Umfang des Camps beschränken oder dem Camp einen anderen Ort zuweisen | |
und dort neue Einschränkungen auferlegen. Insbesondere seien die Behörden | |
„berechtigt, die Errichtung von solchen Zelten und Einrichtungen zu | |
untersagen, die ohne Bezug auf Akte der Meinungskundgabe allein der | |
Beherbergung von Personen dienen sollen, welche anderweitig an | |
Versammlungen teilnehmen wollen“. | |
Die Veranstalter schlugen nun von sich aus einen neuen Ort vor: den Elbpark | |
Entenwerder. Die Polizei wollte auch dort keine Übernachtungen zulassen. | |
Doch das Verwaltungsgericht Hamburg erklärte Übernachtungen am Samstag | |
ausdrücklich für zulässig. Die Stadt habe sich mit dem geplanten neuen | |
Standort Entenwerder gar nicht richtig beschäftigt. | |
## Kann man schlafend eine Meinung kundtun? | |
Nun akzeptierte die Stadt den Standort Entenwerder, aber nur auf der Hälfte | |
der geplanten Fläche. Außerdem wurden nur zehn Workshop-Zelte erlaubt. | |
Übernachtungszelte und Duschen wurden mit einer neuen Verfügung am Abend | |
wieder verboten. Dagegen erhoben die Veranstalter Widerspruch: „Ein Camp | |
ohne Übernachtung und Versorgung ist kein Camp.“ Alle, die im Camp | |
übernachten, nähmen an meinungsbildenden Veranstaltungen dort teil, so die | |
Kläger. | |
Doch eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts Hamburg lehnte es am | |
Sonntagabend ab, dem Widerspruch aufschiebende Wirkung zu geben. „Das | |
Übernachten in einem Zelt ist an sich neutral und nicht Ausdruck einer | |
Meinungskundgabe, denn schlafend kann man grundsätzlich keine Meinung | |
kundtun“, argumentierten die Richter. | |
Der Anwalt der Veranstalter, Martin Klingner, legt nun Beschwerde beim OVG | |
Hamburg ein. Wenn er dort keinen Erfolg hat, kann er erneut das | |
Bundesverfassungsgericht um eine einstweilige Anordnung bitten. Karlsruhe | |
kann dann klarstellen, dass das Camp auch Übernachtungszelte umfassen darf. | |
4 Jul 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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