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# taz.de -- Pannen bei NSU-Ermittlungen: Opfer-Angehörige verklagen den Staat
> Zwei Familien von Mordopfern klagen gegen den Bund, Bayern und Thüringen.
> Sie verlangen Schadenersatz für Fehler bei der Fahndung nach dem
> NSU-Trio.
Bild: Die Familie von Enver Simsek
München dpa | Zwei Familien von Mordopfern des „Nationalsozialistischen
Untergrunds“ haben den Staat auf Schadenersatz verklagt. Das Landgericht
Nürnberg bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass zwei
Verfahren anhängig seien.
Bei den Klägern handelt es sich um Angehörige von Enver Simsek, dem ersten
Mordopfer des rechtsextremistischen NSU, und Ismail Yasar. Beide Männer
waren in Nürnberg mutmaßlich von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossen
worden. Ihre Familien werden von Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler vertreten.
Beklagte sind der Bund, der Freistaat Bayern und der Freistaat Thüringen.
Daimagüler sagte, die Klagen stützten sich auf die Pannen bei der Fahndung
nach dem untergetauchten NSU-Trio. Mundlos, Böhnhardt und Beate Zschäpe
hätten spätestens 2000 festgenommen und die Morde damit verhindert werden
können. Außerdem habe die Polizei die Angehörigen zu Unrecht verdächtigt
und unter Druck gesetzt.
Das NSU-Trio war 1998 in den Untergrund abgetaucht und erst im November
2011 nach einem missglückten Banküberfall aufgeflogen. Strafrechtlich wird
das Verfahren seit über vier Jahren im Münchner NSU-Prozess mit Zschäpe als
Hauptangeklagter aufgearbeitet.
18 Jun 2017
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Schwerpunkt Rechter Terror
Schadensersatz
Klage
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
Schwerpunkt Rostock-Lichtenhagen
NSU-Prozess
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Rechtsextremismus
Urteil
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