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# taz.de -- Bundesverfassungsgericht entscheidet: Atomsteuer ist verfassungswid…
> Unvereinbar mit dem Grundgesetz: So lautet das Urteil der Karlsruher
> Richter. Die Kraftwerksbetreiber können nun auf Rückzahlungen in
> Milliardenhöhe hoffen.
Bild: Hätten nicht besteuert werden dürfen – ein Arbeiter überprüft mit U…
Karlsruhe dpa | Die von 2011 bis 2016 kassierte Brennelementesteuer ist
nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar mit dem
Grundgesetz. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss erklären die
Karlsruher Richter das Gesetz deshalb rückwirkend für nichtig.
Damit können die Atomkonzerne auf Rückerstattung von insgesamt mehr als
sechs Milliarden Euro hoffen. Der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz
für den Erlass der Steuer gehabt, heißt es zur Begründung. (Az. 2 BvL 6/13)
Zu zahlen waren 145 Euro je Gramm auf alle Brennelemente, die erstmals im
Reaktor zum Einsatz kamen. Für den Energiekonzern Eon summierte sich das
nach Auskunft eines Sprechers über die sechs Jahre auf rund 2,8 Milliarden
Euro.
RWE hofft darauf, 1,7 Milliarden Euro zurückzubekommen. Bei EnBW sind es
1,44 Milliarden Euro. Der schwedische Konzern Vattenfall hat seit der
Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 keine deutschen Kraftwerke
mehr am Netz.
Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums hat die Steuer insgesamt 6,285
Milliarden Euro in die Staatskasse gespült.
Die AKW-Betreiber hatten die Steuer vor verschiedenen Finanzgerichten
angefochten. In Hamburg hatten die Richter grundsätzliche Zweifel an der
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Nach einer Klage von Eon setzten sie
deshalb 2013 das Verfahren aus und legten die Sache dem
Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.
Im Zuge einer Einigung über die kostspielige Finanzierung der Entsorgung
der atomaren Altlasten mit dem Bund hatten die Konzerne etliche Klagen
fallen lassen. Ihren Widerstand gegen die Brennelementesteuer hatten sie
aber nicht aufgegeben.
7 Jun 2017
## TAGS
Brennelementesteuer
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