# taz.de -- Demoverbot zum G-20-Gipfel: Grundrecht großflächig außer Kraft g… | |
> Hamburgs Polizei erklärt zum G-20-Gipfel 38 Quadratkilometer Stadtgebiet | |
> für zwei Tage zur Demo-freien Zone. G-20-Gegner wollen dagegen klagen. | |
Bild: Nur die Messehallen in Hamburg zu beschützen, reicht der Polizei beim G-… | |
HAMBURG taz | In Hamburg soll das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit | |
während des G-20-Gipfels für zwei Tage in weiten Teilen der Stadt außer | |
Kraft gesetzt werden. In einer vom Hamburgs Polizeipräsidenten Ralf Meyer | |
erlassenen „Versammlungsrechtlichen Allgemeinverfügung“ soll ab dem 7. Juli | |
um sechs Uhr morgens bis zum 8. Juli um 20 Uhr eine | |
Demonstrationsverbotszone gelten. | |
Die 38 Quadratkilometer große Zone erstreckt sich vom Hamburger | |
Hauptbahnhof und der Innenstadt westlich bis zu den Stadtteilen rund um das | |
G-20-Tagungszentrum in den Messehallen, erfasst die Regionen rund um die | |
Außenalster, wo sich eine Vielzahl der Hotels der Regierungsdelegationen | |
befinden, und geht bis nördlich zum Flughafen, auf dem die meisten | |
Präsidenten-Delegationen eintreffen werden. Ein Demoverbot herrscht am 7. | |
Juli auch rund um die Elbphilharmonie. | |
Damit sind alle Versprechungen des rot-grünen Senats, dass während des | |
G-20-Gipfels das Demonstrationsrecht weitgehend unangetastet bleibe und | |
Protest in Hör- und Sichtweite des Tagungsorts möglich sein werde, | |
hinfällig. „Wir sind uns im Senat einig: Es wird keine | |
Demonstrationsverbotszone geben“, hatte Hamburgs Justizsenator Till Steffen | |
(Grüne) noch Ende April beteuert. Noch vor wenigen Tagen prognostizierte | |
Innensenator Andy Grote (SPD) angesichts der Vielzahl der G-20-Proteste | |
ein „Festival der Demokratie“. | |
Unwahrscheinlich, dass der Chef der Innenbehörde von der Vorbereitung der | |
66-seitigen Demonstrationsverbotsverfügung nichts wusste, mit der die | |
Polizei ja bereits im April bei den ersten Kooperationsgesprächen mit den | |
Organisatoren der Großdemonstration des Bündnisses „Grenzenlose Solidarität | |
statt G 20“ am 8. Juli kokettierte. | |
Meyer und Grote begründen die Demoverbotszone nun mit der Notwendigkeit | |
eines „Transferkorridors“, der die sichere An- und Abreise der Staats- und | |
Regierungschefs zu ihren Hotels und Tagungsstätten sichern solle. „Sonst | |
kann ich die Sicherheit nicht gewährleisten“, sagt Grote. Bis zu 35 | |
Delegationen in Kolonnen mit bis zu 40 Fahrzeugen müssten mehrfach durch | |
die Stadt gelotst werden. Diese dürften nicht zum Stehen kommen, da es | |
sonst zu unkalkulierbaren Reaktionen der Personenschützer kommen könnte. | |
Während CDU und die AfD das größte Demoverbot, das es je in einer deutschen | |
Großstadt gegeben hat, begrüßen, bezeichnen die mit-regierenden Grünen die | |
Grundrechtseinschränkung zwar als „bitter“, aber vertretbar, so die | |
Innenpolitikerin Antje Möller: „Diese Einschränkungen sind aus unserer | |
Sicht nachvollziehbar.“ | |
Die Linkspartei sieht hingegen in den Notstandsmaßnahmen ein „Desaster der | |
Demokratie“, wie die innenpolitische Sprecherin Christiane Schneider sich | |
ausdrückte. „Durchgesetzt hat sich die polizeiliche Logik, zentrale Grund- | |
und Freiheitsrechte absoluten Sicherheitsinteressen der Gipfelteilnehmer | |
unterzuordnen“, kritisiert sie. „Der Entscheidung von Bürgermeister Olaf | |
Scholz, den Gipfel nach Hamburg zu holen, folgt jetzt die Ankündigung eines | |
polizeilichen Ausnahmezustandes.“ | |
Das Bündnis gegen den G 20 hat Klage gegen die Allgemeinverfügung sowie die | |
„demokratie- und grundrechtsfreien Zonen“ angekündigt. | |
Der ehemalige Hamburger CDU-Bürgerschaftsabgeordnete und | |
Verfassungsrechtler Ulrich Karpen sieht gute Chancen für die Kläger. „Die | |
Verbotszone ist viel zu groß und nicht begründbar“, sagte er der taz. Die | |
Zufahrtswege zum Flughafen oder zum Gästehaus des Senats, in dem | |
US-Präsident Donald Trump übernachten soll, müssten natürlich gesichert | |
werden, „alles andere schießt über das Ziel hinaus“. Karpen verweist auf | |
ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts beim G-8-Gipfel in Heiligendamm | |
vor genau zehn Jahren. „Da wollte die Polizei das Versammlungsrecht auch in | |
halb Rostock einschränken.“ Rechtswidrig, fanden die Verfassungsrichter – | |
und hoben die Verfügung wieder auf. | |
13 Jun 2017 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
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