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# taz.de -- Streit um Autobahn-Privatisierung: Koalition einigt sich überrasch…
> Der Konflikt über die künftige Autobahngesellschaft des Bundes scheint
> beigelegt. Im Grundgesetz soll es weitgehende Privatisierungsschranken
> geben.
Bild: Der Privatisierung sollen weitere Schranken gesetzt werden
Berlin dpa | Union und SPD haben sich über letzte strittige Punkte zur
geplanten Autobahngesellschaft des Bundes verständigt und damit den Weg für
den historischen Bund-Länder-Finanzpakt frei gemacht. Die Koalitionäre
einigten sich nach Angaben der SPD auf zusätzliche Privatisierungsschranken
im Grundgesetz, um eine Veräußerung der künftigen Infrastrukturgesellschaft
und von Autobahnen auch durch die Hintertür zu verhindern. Eine
Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen soll damit erstmals
verfassungsrechtlich ausgeschlossen sein. Der Text dazu lag bis
Redaktionsschluss noch nicht vor.
Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sprach vom größten Reformwerk in
der Koalition. Er sei froh, dass nach langen Verhandlungen jetzt eine
Einigung gelungen sei, so dass dieses Gesetzeswerk in der nächsten
Sitzungswoche im Bundestag verabschiedet werden könne. Kauder nannte die
Reform ein ausgewogenes Paket zwischen den Interessen des Bundes und der
Interessen der Länder.
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann betonte, seine Partei habe großen Wert
darauf gelegt, dass es nicht zu Privatisierungen komme. Deshalb seien
mehrere Privatisierungsbremsen eingebaut worden. Die SPD pochte darauf,
dass nicht nur ein Privatisierungsverbot für die Gesellschaft und ihre
Tochterfirmen in der Verfassung verankert wird, sondern auch
Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) per Grundgesetz begrenzt werden.
Vorgesehen sei nun auch, dass eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung
Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und möglichen
Tochtergesellschaften per Grundgesetz ausgeschlossen wird. Ebenfalls
verfassungsrechtlich verhindert werden soll eine „funktionale
Privatisierung“, etwa über ÖPP-Projekte für Teilnetze. Die Gesellschaft
soll nicht kreditfähig sein. Das wirtschaftliche Eigentum an den
Bundesfernstraßen soll nicht an die Gesellschaft übergehen, sondern in
Bundesbesitz bleiben.
CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt sagte, mit der Einigung werde
eines der wichtigsten und größten Gesetze im Bundestag zum Abschluss
gebracht. Beim Länderfinanzausgleich bestehe künftig ein wenig mehr
Gerechtigkeit, sagte sie mit Blick auf Bayern, das zuletzt mehr als die
Hälfte der Hilfszahlungen der „reichen“ an die „armen“ Bundesländern
schultern musste.
## Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig
Mit der Einigung steht einer Abstimmung des Bundestages über die mühsam
ausgehandelte Reform der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern nichts mehr
im Wege. Die Reformpläne einschließlich Grundgesetzänderungen sollten
eigentlich an diesem Freitag abschließend beraten werden. Die Koalition
hatten sich aber darauf verständigt, die Abstimmung noch einmal kurzfristig
zu vertagen. Für die Grundgesetzänderungen ist in Bundestag und Bundesrat
jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.
Bund und Länder hatten sich im Oktober nach langen Verhandlungen auf eine
Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen verständigt. Danach sollen die Länder
von 2020 an jährlich 9,75 Milliarden Euro vom Bund erhalten – Tendenz
steigend. Das ist deutlich mehr Geld als bisher. Der Bund bekommt dafür
mehr Eingriffsrechte – etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung und
bei Investitionen in Schulen.
Mit der Infrastrukturgesellschaft will der Bund ab 2021 für mehr Effizienz
in Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen und Bundesstraßen sorgen. Die
Länder geben Befugnisse ab.
Das komplizierte Gesetzgebungsverfahren enthält 13 Änderungen des
Grundgesetzes und zahlreiche einfachgesetzliche Änderungen. Der Konflikt
über die geplante Infrastrukturgesellschaft hatte den Zeitplan für die
Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen gefährdet.
17 May 2017
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