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# taz.de -- Einigung über Infrastrukturgesellschaft: Gesetzentwurf mit Macken
> Die SPD setzt Privatisierungsbeschränkungen durch und spricht von einem
> großem Erfolg. Doch das Gesetz bleibt umstritten.
Bild: Die Zukunft der Autobahn liegt jetzt in den Händen der Infrastrukturgese…
Berlin taz | Die offizielle Lesart ist eindeutig: „Komplett abgedichtet
gegen jede mögliche Privatisierung“ werde die neue
Infrastrukturgesellschaft, die künftig die deutschen Autobahnen betreiben
soll. Das erklärte der sichtlich zufriedene SPD-Fraktionschef Thomas
Oppermann am Mittwochabend, nachdem er sich mit den Fraktionsspitzen der
Union auf das umstrittene Projekt geeinigt hatte. Ob die Aussage im
Gegensatz zu früheren, ähnlichen Zusagen der Partei diesmal stimmt, darüber
gehen die Meinungen auseinander.
Fakt ist, dass die SPD gegenüber der Union zwei Grundgesetzänderungen
durchgesetzt hat, um eine künftige Privatisierung der Fernstraßen zu
erschweren. So dürfen sich private Investoren an der neuen Gesellschaft
oder möglichen Tochtergesellschaften weder mittelbar noch unmittelbar
beteiligen.
Daneben werden auch Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP), bei denen
Privatunternehmen die Straßen planen und betreiben und dafür über einen
langen Zeitraum aus Mauteinnahmen oder Steuern bezahlt werden, im
Grundgesetz eingeschränkt: Solche Projekte dürfen nicht „das gesamte Netz“
eines Bundeslandes oder „wesentliche Teile davon umfassen“, heißt es im
Textentwurf der Koalitionsspitzen. Im Bundestag abgestimmt werden soll er
Anfang Juni.
Der Frankfurter Verfassungsjurist Georg Hermes, der den ursprünglichen
Gesetzentwurf der Regierung bei einer Anhörung noch scharf kritisiert
hatte, sieht den neuen Vorschlag zu ÖPP positiv. „Das hat sich komplett
gedreht“, sagte er der taz. Zwar sei nicht definiert, was ein „wesentlicher
Teil“ sei, räumt Hermes ein. „Aber das wird dann im Zweifel vor Gericht
entschieden.“ Kritisch sieht der Jurist, dass nicht auch eine
Schuldenaufnahme durch die neue Gesellschaft in der Verfassung untersagt
wurde.
Auch der DGB sieht die neue Regelung insgesamt positiv – zumal zusammen mit
den Regeln zur Privatisierung auch mehr Sicherheiten für die Beschäftigten
der Autobahnverwaltungen vereinbart wurden. Der Bundesrechnungshof, bisher
auch ein Kritiker der Pläne, konnte den neuen Vorschlag am Mittwoch noch
nicht kommentieren; aus der SPD hieß es, die Experten der Behörde seien
beim Überarbeiten des Gesetzestextes eng eingebunden gewesen.
Weiterhin abgelehnt werden die Pläne von der privatisierungskritischen
Initiative Gemeingut in BürgerInnenhand. „Auch mit der neuen Regelung wird
ÖPP weiterhin massiv befördert“, sagte Sprecher Carl Waßmuth. „Und die s…
das Lieblingskind von Banken und Versicherungen.“ Auch bezweifelt er, dass
großflächige ÖPP durch die Grundgesetzänderung wirklich verhindert werden
können. Weil das handelbare Finanzprodukte seien, könne sich jeder
Hedgefonds beliebige Mengen zusammenkaufen. „Wie lange sollen die Menschen
noch zum Narren gehalten werden mit den ganzen ‚Privatisierungsbremsen‘?“
fragt Waßmuth.
Skeptisch bleibt auch Grünen-Haushaltsexperte Sven Kindler. Die Änderungen
der Koalitionsfraktionen seien zwar „ein Schritt in die richtige Richtung“,
erklärte er; sie reichten aber nicht aus. „Die Privatisierung durch die
Hintertür ist damit nicht vom Tisch“, so Kindler. Neben ÖPP auf
Einzelstrecken sei eine teure Beteiligung privaten Kapitals auch weiterhin
über Genussscheine möglich.
18 May 2017
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Autobahn
Privatisierung
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Pkw-Maut
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