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# taz.de -- Verurteilte extremistische Straftäter: Fußfessel jetzt auch nach …
> Ein Bundestagsbeschluss räumt der Polizei zusätzliche
> Überwachungsmöglichkeiten ein. Bisher bekamen nur Sexualstraftäter
> nachträglich einen Sender ans Bein.
Bild: Gilt demnächst für „potenzielle Terroristen“: aus der Zelle raus, d…
BERLIN dpa | Zum Schutz vor Terroranschlägen hat der Bundestag die
Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Fußfessel noch einmal erweitert.
Nachdem das Parlament am Donnerstag bereits dem Bundeskriminalamt den
Einsatz von Fußfesseln bei sogenannten „Gefährdern“ erlaubt hat, räumten
die Abgeordneten den Sicherheitsbehörden wenige Stunden später zusätzliche
Überwachungsmöglichkeiten ein. Mit dem am Abend verabschiedeten Gesetz
können verurteilte extremistische Straftäter nach ihrer Haftentlassung
ebenfalls mit einer Fußfessel überwacht werden.
Anders als bisher darf das Instrument beispielsweise zum Einsatz kommen,
wenn jemand wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden
Gewalttat hinter Gittern saß. Zudem kann die Überwachungsmaßnahme künftig
schon nach einer zweijährigen Haftstrafe angeordnet werden und nicht erst
wie bisher nach drei Jahren Gefängnis.
Seit 2011 gibt es bereits die Möglichkeit, rückfallgefährdete Gewalt- und
Sexualverbrecher auf diesem Weg zu überwachen. Nun sollen so auch
potenzielle Terroristen besser kontrolliert und gegebenenfalls vom Besuch
bestimmter Orte abgehalten werden.
Eine elektronische Fußfessel ist ein am Bein getragener Sender, der
Ortungsdaten an eine zentrale Überwachungsstelle übermittelt. Alarm wird
ausgelöst, wenn ein Betroffener sich nicht an seine Auflagen hält oder den
Sender manipuliert.
28 Apr 2017
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Fußfessel
Bundestag
Extremisten
Terroristen
Datenschutz
Schwerpunkt Islamistischer Terror
Rote Armee Fraktion / RAF
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