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# taz.de -- Urteil des Menschenrechtsgerichts: Rechte von Transsexuellen gestä…
> Im Ausweis das Geschlecht zu ändern, ist für Transsexuelle nicht so
> einfach. Menschenrechtsrichter entschieden nun, ob eine Operation
> verlangt werden darf.
Bild: Ein kleiner Sieg, aber immerhin ein Sieg – auch wenn eine Reform des Tr…
Straßburg dpa | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die
Rechte von Transsexuellen gestärkt. Die Straßburger Richter gaben am
Donnerstag den Klagen von drei französischen Transsexuellen teilweise
statt. Es ging dabei um die Frage, an welche Bedingungen eine Änderung des
Vornamens und der Geschlechtsangabe in offiziellen Dokumenten geknüpft
werden darf. Die französischen Gerichte hatten dafür eine
geschlechtsangleichende Operation verlangt.
Der Gerichtshof hielt dies für eine Verletzung der Privatsphäre. Im Übrigen
räumten die Richter den Staaten allerdings einen weiten
Beurteilungsspielraum ein – vor allem mit Blick darauf, ein medizinisches
Gutachten zu verlangen. (Beschwerde-Nr. 79885/12 u.a.)
Auch das deutsche Transsexuellengesetz hatte für die Änderung der
Geschlechtsangabe eine Operation verlangt. Allerdings erklärte das
Bundesverfassungsgericht diese Regelung 2011 für verfassungswidrig. „Eine
Operation ist nicht mehr nötig“, sagte Petra Follmar-Otto vom Deutschen
Institut für Menschenrechte. Transexuelle fühlen sich nicht dem Geschlecht
zugehörig, dem sie bei ihrer Geburt zugeordnet wurden.
Eine Reform des Transsexuellengesetzes steht dennoch nach wie vor aus.
Diskutiert werde in Deutschland vor allem darüber, dass Transsexuelle zwei
Gutachten vorlegen müssen, die nachweisen, dass der Wunsch, das Geschlecht
in offiziellen Dokumenten anzugleichen, nachhaltig ist, so die Expertin.
„Das ist ein langwieriger und teurer Prozess, den die Betroffenen häufig
als belastend empfinden.“ Außerdem stellten die Gutachter ohnehin in so gut
wie allen Fällen fest, dass der Wunsch nachhaltig ist. Deshalb könnte man
auch gleich nur eine Selbsterklärung verlangen.
6 Apr 2017
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
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