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# taz.de -- Trumps neuer Einreise-Bann: Erster juristischer Rückschlag
> Ein Richter erlässt eine einstweilige Verfügung gegen das Einreiseverbot
> für zwei Syrer. Derweil fordert der US- Justizminister 46 Bundesanwälte
> zum Rücktritt auf.
Bild: Dieser Protest gilt noch dem alten Einreisestopp – aber auch dessen Rev…
Washington afp | Der von US-Präsident Donald Trump verfügte neue
Einreisebann erhält einen ersten juristischen Rückschlag: Bezirksrichter
William Conley aus dem US-Bundesstaat Wisconsin erließ am Freitag
(Ortszeit) eine einstweilige Verfügung gegen ein Einreiseverbot für die
Frau und das Kind eines syrischen Flüchtlings, dem in den USA bereits Asyl
gewährt wurde. Zur Begründung erklärte der Richter, bei Umsetzung des
Trump-Erlasses drohe dem Kläger „nicht wieder gut zu machendes Leid“.
Der Mann entschied sich, anonym zu bleiben. Seine beiden Angehörigen leben
in der vom Krieg verwüsteten nordsyrischen Stadt Aleppo. Es handelt sich um
das erste Gerichtsurteil gegen Trumps neue Einreiseverbote. Der Richter
setzte für den 21. März eine Anhörung fest.
Zuvor hatten mehrere US-Bundesstaaten angekündigt, gegen Trumps neuen
Erlass juristisch vorzugehen. Der Generalstaatsanwalt des Westküstenstaates
Washington, Bob Ferguson, kündigte einen Antrag an, wonach die richterliche
Verfügung vom Februar gegen Trumps erstes Dekret auch auf den zweiten
Erlass angewendet werden soll.
Die Bundesstaaten Maryland, Massachusetts, Minnesota, New York und Oregon
schlossen sich dem Antrag an. Hawaii hatte eine eigene Klage eingereicht.
Dazu wurde eine Anhörung für kommenden Mittwoch angesetzt – einen Tag vor
dem geplanten Inkrafttreten des Dekrets.
Der Bundesrichter James Robart aus Seattle im Bundesstaat Washington hatte
aufgrund der Klagen von Washington und Minnesota Trumps ersten Erlass mit
pauschalen Einreiseverboten für Flüchtlinge sowie Bürger mehrheitlich
muslimischer Staaten im Februar landesweit vorläufig außer Kraft gesetzt.
Ein Bundesberufungsgericht hatte das Urteil später bestätigt.
Jetzt lehnte es Richter Robart ab, seine Verfügung zum ersten Dekret auf
den zweiten, veränderten Erlass zu übertragen. Zumindest einer der
Antragsteller müsse zusätzliche Unterlagen einreichen und sich darin auf
Trumps überarbeitetes Dekret beziehen.
## US-Bürgerrechtsorganisaton ACLU legt Beschwerde ein
Auch die größte US-Bürgerrechtsorganisation geht juristisch gegen Trumps
neuen Einreisebann für Bürger aus sechs muslimischen Staaten vor. Die
American Civil Liberties Union (ACLU) legte im Namen mehrerer
Flüchtlingshilfsorganisationen Beschwerde gegen Trumps Dekret ein. „Das
grundlegende Problem des Muslim-Banns wird nicht dadurch gelöst, dass man
eine neue Schicht Farbe darüberstreicht“, erklärte Omar Jadwat von ACLU.
Die US-Verfassung verbiete jegliche Diskriminierung aus religiösen Gründen,
betonte Jadwat. Trump verletze diese Grundregel mit seinem Vorgehen. Die
Bürgerrechtler fordern eine einstweilige Verfügung gegen das Dekret.
Bundesrichter Theodore Chuang aus Maryland setzte – ebenfalls für kommenden
Mittwoch – eine Anhörung zu dem Fall an.
Trump hatte am Montag eine neue Anordnung unterzeichnet. Sie ist im
Vergleich zum ersten Dekret leicht abgemildert und in einigen Punkten
präziser formuliert. Der Präsident bezeichnet die Einreiseverbote als
notwendige Schutzmaßnahme gegen die Terrorgefahr.
Trumps neuer Erlass verbietet Bürgern aus dem Iran, Jemen, Libyen, Somalia,
Sudan und Syrien für 90 Tage die Einreise in die USA. Der Irak, der noch im
ersten Dekret stand, ist aus der Liste gestrichen. Für Flüchtlinge soll
weiterhin ein 120-tägiger Einreisestopp gelten. Einziger Unterschied ist,
dass dieser Zeitrahmen nun auch für Syrer gilt. Im ersten Erlass war der
Einreisestopp für syrische Flüchtlinge zeitlich unbegrenzt.
Unterdessen forderte Justizminister Jeff Sessions 46 Bundesanwälte zum
Rücktritt auf, die während der Amtszeit des vorherigen US-Präsidenten
Barack Obama ernannt worden waren. Damit solle ein „einheitlicher Übergang“
ermöglicht werden, erklärte seine Sprecherin. Der Chef der Demokraten im
Senat, Chuck Schumer, beklagte, dass durch die Massenentlassung laufende
Gerichts- und Ermittlungsverfahren behindert würden.
11 Mar 2017
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