# taz.de -- Nach Ansprache in Dresden: Ermittlungen gegen Höcke eingestellt | |
> Die Rede des AfD-Politikers erfülle nicht den Tatbestand der | |
> Volksverhetzung, sagt die Staatsanwaltschaft. Die Äußerungen seien von | |
> der Meinungsfreiheit gedeckt. | |
Bild: Seine Dresdner Rede war nicht die erste, mit der er für Empörung gesorg… | |
Dresden afp | Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen | |
Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wegen dessen Äußerungen zum Berliner | |
Holocaustmahnmal und zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit eingestellt. | |
Dessen [1][umstrittene Dresdner Rede] erfülle weder den Tatbestand der | |
Volksverhetzung noch handle es sich um eine Verunglimpfung des Andenkens | |
Verstorbener, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Insgesamt lagen 91 | |
Strafanzeigen gegen Höcke vor. | |
[2][Auf einer Veranstaltung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative in | |
Dresden hatte Höcke Mitte Januar offensichtlich unter Anspielung auf das | |
Holocaustmahnmal in Berlin von einem „Denkmal der Schande“ gesprochen.] | |
Zudem sprach er von einer „dämlichen Bewältigungspolitik“ und forderte ei… | |
„erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“. Mit seinen Äußerungen löste er | |
bundesweit Empörung aus. | |
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sind die Äußerungen vom Grundrecht | |
auf Meinungsfreiheit gedeckt. Der „objektive Sinn“ von Höckes Rede sei eine | |
radikale Kritik an der Art und Weise der Vergangenheitsbewältigung der | |
nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Dabei handle es sich nicht um | |
Volksverhetzung. | |
Weil sich die Rede auch nicht direkt an die NS-Opfer gerichtet habe, sei | |
auch keine Strafbarkeit wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener | |
nachweisbar, erklärte die Staatsanwaltschaft. | |
[3][Wegen der Rede hatte der AfD-Bundesvorstand mehrheitlich ein | |
Parteiausschlussverfahren gegen Höcke beschlossen.] Als treibende Kraft | |
hinter dem vom Bundesvorstand beschlossenen Verfahren gilt AfD-Kochefin | |
Frauke Petry. In dem anstehenden Verfahren muss nun zunächst das | |
Landesschiedsgericht der AfD Thüringen über den beantragten | |
Parteiausschluss entscheiden. | |
1 Mar 2017 | |
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[1] /Bjoern-Hoeckes-Dresden-Rede/!5372797 | |
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