| # taz.de -- Ermittlungen gegen AfD-Richter: Von rechtswegen | |
| > Jens Maier ist Direktkandidat der AfD in Dresden und Richter am | |
| > Landgericht. Nun wird gegen ihn wegen Volksverhetzung ermittelt. | |
| Bild: Richter Jens Maier an seinem Arbeitsplatz beim Landgericht Dresden | |
| Berlin taz | Die NPD habe immer geschlossen zu Deutschland gestanden. So | |
| kommentiert Jens Maier, Richter am Landgericht Dresden und AfD-Mitglied, | |
| das erneut gescheiterte NPD-Verbotsverfahren. Marginalisiert worden sei die | |
| NPD schließlich nicht vom Verfassungsschutz und den etablierten Parteien, | |
| sondern von der AfD, denn: „Wir sind die neue Rechte“, so der Richter bei | |
| einer Rede vor der Jungen Alternative (JA) in Dresden, auf der auch der | |
| Thüringer Landesvorsitzende der AfD Björn Höcke für Empörung sorgte. | |
| Von dieser Aussage distanziert sich der sächsische AfD-Generalsekretär Uwe | |
| Wurlitzer vehement. „Wir sind nicht die neue Rechte und wir sind auch keine | |
| Nachfolgeorganisation der NPD,“ sagt er der taz. Mit dem | |
| Bundestagskandidaten Jens Maier wolle Wurlitzer jedoch aufgrund der | |
| bisherigen Vorwürfe nicht brechen. | |
| Im weiteren Verlauf seiner Rede lässt Maier sich darüber aus, dass in | |
| Deutschland ein „Schuldkult“ betrieben werde, der durch die „Umerziehung�… | |
| nach dem zweiten Weltkrieg etabliert worden sei. Diesen „Schuldkult“ | |
| erklärt der Richter für beendet. Auch die Integration thematisiert Meier | |
| und bezeichnet sie als „Herstellung von Mischvölkern“, die nicht zu | |
| ertragen sei. Wegen diesen Passagen aus seiner Vorrede zum Auftritt von | |
| Höcke ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Dresden. Der Vorwurf: | |
| Volksverhetzung. Laut Staatsanwaltschaft seien mehrere Anzeigen | |
| eingegangen, die nun inhaltlich geprüft werden. | |
| Schon früher geriet Maier in die Kritik, als er im Mai 2016 gegen den | |
| Totalitarismusforscher Steffen Kailitz eine [1][einstweilige Verfügung | |
| ausgesprochen] hatte. In einem Gastbeitrag für die Zeit hatte Kailitz der | |
| NPD vorgeworfen „rassistisch motivierte Staatsverbrechen“ zu begehen. | |
| AfD-Richter Maier folgte einer Klage der NPD gegen den Artikel und sah die | |
| Aussagen Kailitz´ nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Kailitz habe eine | |
| Bestandsaufnahme der NPD abgeliefert und nicht seine persönliche Meinung | |
| kundgetan. Die einstweilige Verfügung galt nur kurz bis die NPD die Klage | |
| zurückzog. Der Prozess geht dennoch in eine neue Runde und Jens Meier ist | |
| wieder als Richter vorgesehen. Nach Ansicht von Kailitz hat er seine | |
| rechtsextreme Ideologie bisher in skandalöser Weise in den [2][Prozess NPD | |
| gegen Kailitz] einfließen lassen. | |
| Jetzt geht es um Maiers eigene Meinungsfreiheit. Für Kailitz sind die | |
| Aussagen Maiers vom Grundgesetz gedeckt. Er hält den Vorwurf der | |
| Volksverhetzung für nicht haltbar. Dazu seien die Aussagen Maiers zu | |
| geringfügig. Allerdings sei erstaunlich, „dass Richter Jens Maier seine | |
| rechtsextreme Gesinnung jetzt so offen zu Tage treten ließ“, sagt Kailitz | |
| im Gespräch mit der taz. „Inhaltlich ist kein Unterschied zur NPD | |
| erkennbar.“ | |
| Neben den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, prüft auch Maiers | |
| Arbeitgeber, das Landesgericht Dresden, disziplinarische Schritte gegen den | |
| Richter. Kailitz, der Lehrbücher zu extremistischen Gruppen in Deutschland | |
| verfasst hat, hält es für möglich, dass Maier mit seiner Rede bewusst in | |
| Kauf genommen hat, seine Stellung als Richter zu verlieren. Als | |
| Direktkandidat für den Bundestag, könne er sich nach disziplinarischen | |
| Maßnahmen des Landgerichts Dresden als Opfer ideologischer Verfolgung | |
| inszenieren. Das gebe ihm gerade in Sachsen mehr Rückhalt vom völkischen | |
| Flügel der AfD und könne auch durchaus seine Chancen steigern, in den | |
| Bundestag einzuziehen. | |
| 24 Jan 2017 | |
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| Christoph Kürbel | |
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