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# taz.de -- Kein Land für Agrar-Investoren: Grüne fordern Gesetze
> Ein Versicherungskonzern konnte in Brandenburg Ackerflächen erwerben,
> obwohl Gesetze das ausschließen sollen. Grüne fordern Konsequenzen.
Bild: Ein Versicherungskonzern wird Großgrundbesitzer in Brandenburg
Berlin taz | Nach dem Verkauf riesiger Agrarflächen in Brandenburg an den
Versicherungskonzern Münchener Rück fordern die Grünen gesetzliche
Beschränkungen für landwirtschaftsfremde Investoren. „Der Fall des Verkaufs
von 2.263 Hektar der KTG Agrar an die Münchener Rück macht deutlich, wie
dringend wir rechtliche Änderungen zur Einschränkung von Kapitalinvestoren
in der Landwirtschaft brauchen – sowohl auf Bundes- als auch auf
Landesebene“, sagte Friedrich Ostendorff, agrarpolitischer Sprecher der
Grünen-Bundestagsfraktion.
[1][Die taz hatte Mitte November berichtet], dass der weltgrößte
Rückversicherungskonzern eine Firma mit rund 2.800 Hektar Acker erwarb,
nachdem diese das gesetzliche Vorkaufsrecht für ortsansässige Landwirte
ausgehebelt hatte. 2.263 Hektar davon liegen in Brandenburg. Getrieben auch
durch branchenfremde Anleger haben sich seit 2007 die Verkaufswerte von
landwirtschaftlich genutztem Land im Schnitt mehr als verdoppelt. Normale
Bauern können in diesem Bieterkampf oft nicht mehr mithalten.
Nach dem taz-Bericht kam das Thema auch im Agrarausschuss des Brandenburger
Landtags zur Sprache. Die Grünen stellten eine Anfrage an die
Landesregierung. Die Partei wirft den brandenburgischen Behörden Versagen
vor, weil sie den Deal genehmigt hatten.
[2][Die rot-rote Koalition antwortete darauf], den Ämtern hätten keine
Anhaltspunkte vorgelegen, dass die Flächen letztendlich bei der Münchener
Rück landen sollten. Darüber hätten die Firmen oder ihr Notar die
Genehmigungsbehörde informieren müssen, was sie aber nicht taten.
Tatsächlich hatten KTG-Töchter das Land nicht direkt an die Münchener Rück
verkauft, sondern erst an ein anderes Tochterunternehmen des
Agrarkonzerns. Nur für dieses Geschäft war eine Genehmigung der
Landwirtschaftsbehörde nötig. Erst danach kaufte der Versicherer die
KTG-Tochter.
Auf die Frage, ob Gesetzesänderungen nötig seien, erklärte die
Landesregierung, bereits jetzt könne unterbunden werden, dass „geltende
Vorschriften gezielt umgangen werden“.
## Wie konnte das passieren?
„Aber wie konnte dann der Fall KTG passieren?“, fragt Benjamin Raschke,
landwirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Brandenburger Landtag.
„Entweder reichen die Regelungen nicht aus, oder sie wurden nicht
angewendet.“ Er verlangte: „Brandenburg muss endlich für einen geregelten
Verwaltungsablauf sorgen und ein Agrarstrukturgesetz vorlegen, das den
Erwerb von Land durch Kapitalinvestoren und die Konzentrierung in einer
Hand begrenzt.“ Das könne zum Beispiel bei marktbeherrschender Stellung
durch regionale Maximalgrenzen und eine Preisdeckelung geschehen.
Ostendorff forderte, dass künftig auch Verkäufe von Anteilen an Firmen nach
dem Grundstücksverkehrsgesetz geprüft werden müssen, wenn die Unternehmen
Agrarflächen besitzen. Bisher verlangt das Gesetz für Verkäufe von solchen
Anteilen keine amtliche Erlaubnis.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) kündigte Ende
Dezember Konsequenzen an. Er wolle mit den Bundesländern darüber sprechen,
die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Umwandlung
selbstständiger Höfe in Filialbetriebe oder die Übernahme durch
überregionale Investoren verhindert werden.
15 Jan 2017
## LINKS
[1] /!5354610/
[2] https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parlad…
## AUTOREN
Jost Maurin
## TAGS
Brandenburg
Investoren
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Genossenschaft
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