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# taz.de -- US-Investoren gegen Volkswagen: Rechtsstreit wird nicht verlegt
> Anleger werfen VW vor, sie nicht rechtzeitig über Risiken aufgrund des
> Diesel-Skandals informiert zu haben. Das wird nun weiterhin in
> Kalifornien verhandelt.
Bild: Volkswagen-Autohaus in Woodland Hills in Kalifornien
San Francisco dpa | Der Autobauer Volkswagen und sein ehemaliger
Konzernchef Martin Winterkorn müssen sich im Dieselskandal weiter auch vor
Gericht in Kalifornien mit Klagen von US-Investoren auseinandersetzen. Der
zuständige Richter Charles Breyer wies am Mittwoch den Antrag ab, den
Rechtsstreit nach Deutschland zu verlegen. Hier wird der größte Teil der
Anlegerklagen verhandelt.
In dem US-Verfahren sind auch die Konzerntochter Audi sowie amtierende und
ehemalige Manager wie VW-Markenchef Herbert Diess und Ex-USA-Chef Michael
Horn angeklagt. Der Fall ist allerdings nur ein Nebenschauplatz der
diversen US-Rechtsstreitigkeiten in der „Dieselgate“-Affäre um manipulierte
Emissionswerte.
Bei den Klägern handelt es sich vor allem um US-Pensionsfonds, die nicht
direkt in VW-Aktien, sondern in sogenannte Aktien-Hinterlegungsscheine
investiert hatten. Diese Wertpapiere stellen eine außerbörsliche
Alternative zum Handel von ausländischen Unternehmen am US-Kapitalmarkt
dar.
Die Kläger wollen Entschädigung für die Kursverluste erstreiten, die sie
durch den VW-Skandal erlitten haben. Das wollen auch viele Aktionäre, doch
ihre Klagen – einschließlich der internationaler Anleger – werden in einem
Sammelverfahren am Landgericht Braunschweig verhandelt. VW weist den
Vorwurf zurück, Investoren nicht rechtzeitig über die Risiken durch die
Abgasaffäre informiert zu haben.
5 Jan 2017
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