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# taz.de -- Abgasskandal bei VW: Neue Klage eingereicht
> Mit Musterklagen will der Rechtsdienstleister MyRight den Autokonzern
> zwingen, manipulierte Fahrzeuge zurückzunehmen.
Bild: Der Kläger verlangt von VW die Rücknahmne seines Fahrzeugs
Hamburg rtr | Volkswagen bekommt es bei Schadensersatzforderungen in der
Abgasaffäre mit einer neuen Argumentation von Klägern zu tun. Der
Rechtsdienstleister MyRight reichte am Dienstag beim Landgericht
Braunschweig die erste Musterklage gegen den Wolfsburger Konzern ein. Darin
argumentieren die Vertreter der auf Verbraucherschutzklagen spezialisierten
US-Kanzlei Hausfeld damit, dass die Betriebserlaubnis für einen Wagen vom
Typ VW Eos durch den Einbau einer verbotenen Abschalteinrichtung erloschen
sei und der Wagen nie hätte in Verkehr gebracht werden dürften. Der Kläger
verlangt von Volkswagen die Rücknahme seines Fahrzeugs und will den vollen
Preis erstattet haben.
Weitere Musterklagen sollen in den nächsten Tagen bei Gerichten in Berlin
und München eingereicht werden. Nach Ansicht der Anwälte sind die für die
betroffenen Fahrzeuge ausgestellten technischen
EG-Übereinstimmungsbescheinigungen wegen der Abgasmanipulation falsch und
damit ungültig. Mit diesen Bescheinigungen werden Fahrzeuge EU-weit
zugelassen.
Zudem sei Volkswagen beim Verkauf der Wagen nicht im Besitz der
erforderlichen Typengenehmigungen gewesen, da diese durch den Einbau
verbotener Abschalteinrichtungen erloschen seien. Die Typengenehmigung
werde auch durch die Reparatur der Fahrzeuge nicht wieder gültig. Damit
nutzt die Kanzlei einen anderen Hebel als etwa Anwälte, die VW oder
Autohändlern in Deutschland Sachmängel oder arglistige Täuschung vorwerfen.
Sollten die Braunschweiger Richter der Argumentation von MyRight folgen,
könnten sich weitere Kläger anschließen. Auf diesem Weg könnte VW zur
Entschädigung einer größeren Zahl von Kunden gezwungen werden. Damit wäre
eine Art Sammelklage erreicht, die es in Verbraucherschutzfragen nach
deutschem Recht bisher nicht gibt.
Volkswagen hatte im September 2015 auf Druck der US-Umweltbehörden
zugegeben, die Stickoxidwerte von Dieselautos durch eine spezielle Software
manipuliert zu haben. Weltweit sind davon rund elf Millionen Fahrzeuge
betroffen, allein in Europa sind es rund 8,5 Millionen. Während die Kunden
in den USA von VW entschädigt werden, sollen die Käufer in Europa leer
ausgehen. Hier argumentiert VW, die in den Fahrzeugen mit dem betroffenen
Motor vom Typ EA 189 enthaltene Software stelle keine unzulässige
Abschalteinrichtung nach europäischem Recht dar.
MyRight vertritt nach eigenen Angaben bereits mehr als 100.000 VW-Kunden.
Die Kläger treten ihre Forderung an den Dienstleister ab, der gegen VW
klagt. Im Erfolgsfall streicht MyRight 35 Prozent Provision ein.
3 Jan 2017
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