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# taz.de -- Kommentar Urteil zum Atomausstieg: Geschenke sind nicht einklagbar
> Karlsruhe verweigert den Atomkonzernen die geforderten Milliarden. Wenn
> die Politik sich geschickt anstellt, muss sie gar keine Entschädigung
> zahlen.
Bild: Noch 6 Jahre
Auch wenn die ersten Meldungen und Kommentare das Gegenteil nahelegten: Die
Atomkonzerne E.on, RWE und Vattenfall haben vor dem
Bundesverfassungsgericht eine herbe Niederlage erlitten. Statt der
geforderten 19 Milliarden Euro bekommen sie für den Ausstiegsbeschluss –
wenn überhaupt – nur eine Entschädigung im Millionenbereich.
Insgesamt ist der Atomausstieg, den der Bundestag nach der
Fukushima-Katastrophe in großer Einmütigkeit beschlossen hat, nicht zu
beanstanden. Mit dieser Entscheidung stärkt das Bundesverfassungsgericht
nun die Rolle der Politik gegenüber der Wirtschaft.
Die Hoffnung der Unternehmen, für die Rücknahme der schwarz-gelben
Laufzeitverlängerung entschädigt zu werden, hat sich zerschlagen: Geschenke
sind nicht einklagbar. Ein möglicher Anspruch gründet sich vor allem
darauf, dass der schwarz-gelbe Ausstieg im Jahr 2011 am Ende etwas schärfer
war als der rot-grüne von 2002 – und die vier AKW-Betreiber dabei
unterschiedlich behandelt wurden.
Dass SPD und Grüne die Schuld für den möglichen Entschädigungsanspruch nun
allein auf Union und FDP schieben wollen, ist darum nicht fair. Wenn
Rot-Grün den Atomkonzernen seinerzeit nicht mit einer flexiblen
Strommengenregelung entgegengekommen wäre, gäbe es das Problem heute nicht.
Doch Grund zum Jammern hat die Politik ohnehin nicht. Wenn sie verhindern
will, dass die Unternehmen für den Atomausstieg – wenn auch in geringem
Umfang – Geld bekommen, kann sie das leicht tun. Sie muss lediglich die
Kernbrennstoffsteuer beibehalten, die zum Jahresende ohne Grund abgeschafft
werden soll.
Dadurch fiele eine mögliche Entschädigung für verfallene Strommengen
geringer aus, weil der Gewinn der Atomkraftwerke sinken würde. Und die
zusätzlichen Einnahmen aus dieser Steuer würden die mögliche Entschädigung
bei Weitem übertreffen.
Wie nun auch das Bundesverfassungsgericht noch einmal betonte, hat die
Regierung viel Handlungsspielraum. Sie sollte ihn nutzen.
6 Dec 2016
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Atomausstieg
Entschädigung
Bundesverfassungsgericht
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Schwerpunkt Atomkraft
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