# taz.de -- Atomausstieg nach Fukushima: Entschädigung für die Konzerne | |
> Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen von Eon, RWE und Vattenfall | |
> stattgegeben. Die Bundesregierung muss sie entschädigen – in welcher | |
> Höhe, ist noch unklar. | |
Bild: Der Atomausstieg wird einiges kosten | |
Karlsruhe dpa | Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten | |
Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine „angemessene“ | |
Entschädigung zu. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von | |
Eon, RWE und Vattenfall am Dienstag in Karlsruhe fest. Dem Urteil zufolge | |
muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung | |
schaffen. | |
Mit der Karlsruher Entscheidung wird den Unternehmen noch kein Geld | |
zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche | |
außergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen. | |
Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2011 nach der Reaktorkatastrophe in Japan | |
für die 17 deutschen Kraftwerke eine kurz zuvor beschlossene | |
Laufzeitverlängerung zurückgenommen. Damals wurde besiegelt, dass | |
spätestens Ende 2022 Schluss ist mit der Atomkraft. Bis dahin müssen alle | |
Meiler zu festgeschriebenen Terminen vom Netz. Ursprünglich zugesagte | |
Extra-Strommengen wurden wieder kassiert. | |
Nach Darstellung der Atomkonzerne verursacht das massiven wirtschaftlichen | |
Schaden. Die Gesamtforderungen wurden nie beziffert. Schätzungsweise dürfte | |
es aber um rund 19 Milliarden Euro gehen. | |
6 Dec 2016 | |
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