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# taz.de -- Gesetz gegen Immobilienblase: Fehlentwicklungen verhindern
> Die Bundesregierung plant, vorsorglich ihre Eingriffrechte zu erweitern,
> um eine Immobilienblase in Deutschland zu verhindern.
Bild: Überhitzung im Immobilenmarkt verhindern – Wohnanlage in München
Berlin rtr | Das Bundesfinanzministerium plant zusätzliche Eingriffsrechte
zur Vermeidung möglicher Preisblasen auf dem deutschen Immobilienmarkt. Mit
dem Gesetzentwurf sollten entsprechende Empfehlungen des deutschen
Ausschusses für Finanzstabilität aus dem vergangenen Jahr umgesetzt werden.
Zurzeit sei eine Immobilienblase nicht in Sicht, es sei aber richtig,
Vorsorge für den Fall zu schaffen, dass es zu Fehlentwicklungen komme. In
einer solchen Situation könnten die Hürden für neue Kredite dem
Gesetzentwurf zufolge per Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums
erhöht werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei einer Marktüberhitzung eine
Obergrenze für den Fremdfinanzierungsanteil bei einem Immobilienkauf
festgelegt werden kann. Außerdem kann ein Zeitraum fixiert werden, in dem
ein gewisser Anteil eines Kredites zurückgezahlt werden müsste. Auch eine
Grenze für die Schuldentragfähigkeit eines Kreditnehmers bezogen auf sein
Einkommen könnte definiert werden. Möglich wäre zudem, dass eine
Mindestrückzahlung vereinbart werden müsste – tilgungsfreie Kredite wären
dann nicht mehr möglich. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Wahlperiode
verabschiedet werden.
Für Kleinkredite solle eine Bagatellgrenze geschaffen werden, hieß es
weiter in der Bundesregierung. Auch Darlehen zur Finanzierung von
Renovierungen und Sanierungen blieben unberücksichtigt, ebenso
Anschlussfinanzierungen und der soziale Wohnungsbau. In bestehende Kredite
solle nicht eingegriffen werden. Außerdem sei vorgesehen, dass Banken in
einem begrenzten Rahmen außerhalb der Regeln Immobilienkredite vergeben
dürften, wenn dadurch die Stabilität des Instituts nicht gefährdet würde.
Ob irgendwann konkrete Regeln erlassen würden, hänge von der
Marktentwicklung ab, hieß es weiter in der Regierung. Die Bundesbank und
die Finanzaufsichtsbehörde BaFin würden dazu die Marktlage fortlaufend
prüfen.
Dem Ausschuss für Finanzstabilität gehören Vertreter des
Finanzministeriums, der Bundesbank und der BaFin an. Das Gremium hatte
Mitte 2015 zusätzliche Eingriffsrechte der Aufsichtsbehörden zur
Verhinderung einer kreditgetriebenen Überhitzung am Immobilienmarkt
empfohlen. Dadurch solle eine Gefährdung der Finanzstabilität aus einer
übermäßigen Verschuldung und aus Preisblasen am Immobilienmarkt begrenzt
werden. In der Regierung hieß es, Beispiele wie Irland oder Spanien
zeigten, dass es richtig sei, sich einen solchen Werkzeugkasten vorsorglich
zuzulegen.
25 Oct 2016
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Finanzen
Kredite
Immobilienmarkt
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David Cameron
Irland
EZB
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