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# taz.de -- Privatisierung von Autobahnen: Gabriels Wahrheit
> Autobahn-Privatisierungen blieben auch künftig ausgeschlossen, hatte der
> SPD-Chef behauptet. Ein neues Gutachten widerspricht ihm.
Bild: Autobahnen – bald Investitionsmöglichkeiten für Unternehmen?
BERLIN taz | Am Donnerstag treffen sich nach Informationen der taz
Vertreter der Staatskanzleien der Länder mit Kanzleramtsminister Peter
Altmaier (CDU) zu einem brisanten Thema. Es geht um die Finanzbeziehungen
und um die Übertragung der Zuständigkeit für die Autobahnen auf den Bund.
Doch daran regt sich erneut harsche Kritik: In einem Gutachten im Auftrag
der Thüringer Staatskanzlei, das der taz vorliegt, heißt es, dass eine
Privatisierung der Autobahnen wegen uneindeutiger Formulierungen im
Beschluss nicht ausgeschlossen sei.
Die Länder hatten schon zuvor Bedenken vorgetragen, dass es zu
Autobahn-Privatisierungen kommen könne. Doch SPD-Chef Sigmar Gabriel
besänftigte damals seine Genossen per Post: „Wir konnten durchsetzen, dass
die Privatisierung von Autobahnen und Bundesstraßen ausgeschlossen wird.“
Dabei hatte er eine Kommission eingesetzt, die für eine Privatisierung die
Vorarbeiten leistete.
In der Bund-Länder-Einigung hieß es zur „Übernahme in die
Bundesverwaltung“: Es werde eine „unter staatlicher Regelung stehende
privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ gegründet.
In dieser werde das „unveräußerliche Eigentum des Bundes an Autobahnen und
Straßen im Grundgesetz festgeschrieben“.
Also alles gut? Thüringen dürfte daran mittlerweile Zweifel hegen. Das
ergibt sich aus dem Gutachten. Erstellt hat es im Auftrag der Staatskanzlei
der Frankfurter Rechtsprofessor Georg Hermes. Er hatte Sigmar Gabriel
angesichts der drohenden Privatisierung öffentlich Wählerbetrug
vorgeworfen.
## Schwammiger Beschluss
In seinem Gutachten analysiert er nun den Bund-Länder-Beschluss und
kritisiert die Schwammigkeit, die eine Privatisierung keineswegs
ausschließe. „So macht etwa ‚bundeseigene Verwaltung‘ eine Verwaltung du…
Behörden erforderlich, während ‚Bundesverwaltung‘ auch in privatrechtlich…
Organisationsformen realisiert werden darf“. Weiter: „Die Formulierung,
dass die Infrastrukturgesellschaft ‚unter staatlicher Regelung‘ stehen
soll, hat wenig Gehalt. Im Rechtsstaat unterliegen alle natürlichen und
juristischen Personen der staatlichen Regelung.“
Und die Festschreibung des „unveräußerlichen Eigentums des Bundes an
Autobahnen“ würde, so Hermes, „insbesondere keine Privatisierung
verhindern“. Nötig sei seiner Ansicht nach, das „Eigentum des Bundes an der
Infrastrukturgesellschaft“ verfassungsrechtlich zu verankern.
Bisher leisteten nur die Länder Widerstand. Das hat sich geändert: Unter
anderem hat nun auch der ACE Auto Club Europa e. V. eine kritische Analyse
erstellt, die der taz vorliegt.
3 Nov 2016
## AUTOREN
Kai Schlieter
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