# taz.de -- Privatisierung von Autobahnen: Gabriels Wahrheit | |
> Autobahn-Privatisierungen blieben auch künftig ausgeschlossen, hatte der | |
> SPD-Chef behauptet. Ein neues Gutachten widerspricht ihm. | |
Bild: Autobahnen – bald Investitionsmöglichkeiten für Unternehmen? | |
BERLIN taz | Am Donnerstag treffen sich nach Informationen der taz | |
Vertreter der Staatskanzleien der Länder mit Kanzleramtsminister Peter | |
Altmaier (CDU) zu einem brisanten Thema. Es geht um die Finanzbeziehungen | |
und um die Übertragung der Zuständigkeit für die Autobahnen auf den Bund. | |
Doch daran regt sich erneut harsche Kritik: In einem Gutachten im Auftrag | |
der Thüringer Staatskanzlei, das der taz vorliegt, heißt es, dass eine | |
Privatisierung der Autobahnen wegen uneindeutiger Formulierungen im | |
Beschluss nicht ausgeschlossen sei. | |
Die Länder hatten schon zuvor Bedenken vorgetragen, dass es zu | |
Autobahn-Privatisierungen kommen könne. Doch SPD-Chef Sigmar Gabriel | |
besänftigte damals seine Genossen per Post: „Wir konnten durchsetzen, dass | |
die Privatisierung von Autobahnen und Bundesstraßen ausgeschlossen wird.“ | |
Dabei hatte er eine Kommission eingesetzt, die für eine Privatisierung die | |
Vorarbeiten leistete. | |
In der Bund-Länder-Einigung hieß es zur „Übernahme in die | |
Bundesverwaltung“: Es werde eine „unter staatlicher Regelung stehende | |
privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ gegründet. | |
In dieser werde das „unveräußerliche Eigentum des Bundes an Autobahnen und | |
Straßen im Grundgesetz festgeschrieben“. | |
Also alles gut? Thüringen dürfte daran mittlerweile Zweifel hegen. Das | |
ergibt sich aus dem Gutachten. Erstellt hat es im Auftrag der Staatskanzlei | |
der Frankfurter Rechtsprofessor Georg Hermes. Er hatte Sigmar Gabriel | |
angesichts der drohenden Privatisierung öffentlich Wählerbetrug | |
vorgeworfen. | |
## Schwammiger Beschluss | |
In seinem Gutachten analysiert er nun den Bund-Länder-Beschluss und | |
kritisiert die Schwammigkeit, die eine Privatisierung keineswegs | |
ausschließe. „So macht etwa ‚bundeseigene Verwaltung‘ eine Verwaltung du… | |
Behörden erforderlich, während ‚Bundesverwaltung‘ auch in privatrechtlich… | |
Organisationsformen realisiert werden darf“. Weiter: „Die Formulierung, | |
dass die Infrastrukturgesellschaft ‚unter staatlicher Regelung‘ stehen | |
soll, hat wenig Gehalt. Im Rechtsstaat unterliegen alle natürlichen und | |
juristischen Personen der staatlichen Regelung.“ | |
Und die Festschreibung des „unveräußerlichen Eigentums des Bundes an | |
Autobahnen“ würde, so Hermes, „insbesondere keine Privatisierung | |
verhindern“. Nötig sei seiner Ansicht nach, das „Eigentum des Bundes an der | |
Infrastrukturgesellschaft“ verfassungsrechtlich zu verankern. | |
Bisher leisteten nur die Länder Widerstand. Das hat sich geändert: Unter | |
anderem hat nun auch der ACE Auto Club Europa e. V. eine kritische Analyse | |
erstellt, die der taz vorliegt. | |
3 Nov 2016 | |
## AUTOREN | |
Kai Schlieter | |
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