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# taz.de -- Öffentlich-private Partnerschaften: Smarte Form der Privatisierung
> ÖPP-Projekte sind teuer für den Staat. Auch bei der geplanten
> Infrastrukturgesellschaft Verkehr drohen enorme Verluste.
Bild: Wohin es geht, weiß niemand so genau. Klar ist aber: Für den Staats wir…
Berlin taz | Bund und Länder einigten sich am 14. Oktober darauf, eine
„privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft Verkehr“
einzusetzen, wie es im Beschluss heißt. Carl Waßmuth, Gründer von Gemeingut
in BürgerInnenhand und einer der sachkundigsten Kritiker von ÖPP-Vorhaben,
informierte daraufhin die Ministerpräsidenten in einem [1][offenen Brief]
über die Folgen des Beschlusses.
Im Februar 2016 hatte er in einer [2][Studie für Verdi und die
Luxemburg-Stiftung (pdf)] die Kosten der Autobahnprivatisierung bis 2045 –
eine gängige Zeitspanne bei ÖPP – auf bis zu 300 Milliarden Euro taxiert.
Demnach verursachen die Investitionen Kosten von 162 Milliarden, für die
Substanzerhaltung müssen 114 Milliarden aufgebracht werden und der
Nachholbedarf für die jahrelang unterbliebene
Substanzerhaltungsinvestitionen verschlingt 23,4 Milliarden.
Der taz sagte Waßmuth: „Die neue Gesellschaft dient ausschließlich dazu,
damit ÖPPs zu machen. ÖPP wurde ja dazu erfunden, um eine ‚smarte‘ Form v…
Privatisierung zu bekommen.“ Eine Privatisierung, der Politiker wie Gabriel
einen anderen Namen geben können.
Bei ÖPP zahlen die SteuerzahlerInnen für Renditeerwartungen von Konzernen
und für Gewinngarantien. PolitikerInnen schlagen Kapital daraus, weil sie
Bauvorhaben realisieren können, ohne die Restriktionen des Haushaltes wie
die Schuldenbremse zu berücksichtigen. Risiken für scheiternde Projekte
trägt zumeist der Staat. Das macht ÖPP viel teurer als konventionelle
Bewirtschaftung.
2014 kritisierte der Bundesrechnungshof, die von ihm untersuchten
Autobahnprojekte hätten bei einem Gesamtvolumen von 5,1 Milliarden Euro
Mehrkosten von 1,9 Milliarden Euro verursacht – ein Kostennachteil von 38
Prozent. „Die höheren Kosten müssten entweder durch Einsparungen bei
Personal und Material kompensiert oder durch Steuern und/oder
(Maut-)Gebühren ausgeglichen werden“, kritisiert Waßmuth.
Selbst eine zu 100 Prozent staatliche Infrastrukturgesellschaft könnte
zudem Töchter ausgründen, die teilweise oder vollprivatisiert werden. Und
„ist die Infrastrukturgesellschaft Verkehr erst einmal im Privatrecht
gegründet, kann das Management selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang
es ÖPP einsetzt.“
14 Nov 2016
## LINKS
[1] https://www.gemeingut.org/einschaetzung-zum-stand-der-autobahnprivatisierung
[2] https://www.gemeingut.org/wp-content/uploads/2016/02/Studie_Privatisierung_…
## AUTOREN
Kai Schlieter
## TAGS
ÖPP
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