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# taz.de -- Exklusion in Schleswig-Holstein: Kurklinik lehnt behindertes Kind ab
> Eine auf das Down-Syndrom spezialisierte Kurklinik will eine Familie
> nicht aufnehmen, weil der Sohn das Down-Syndrom hat. Zu
> betreuungsintensiv, sagt die Klinik.
Bild: Finden keine Kurklinik für ihr Kind mit Down-Syndrom: Sinje Schütt, Hei…
Kiel taz | Das Leben mit Theo kann anstrengend sein: Mit seinen sechs
Jahren verhält er sich oft wie ein Vierjähriger. Aber der Junge, der mit
dem Down-Syndrom geboren wurde, ist nicht für eine Kurklinik geeignet,
selbst wenn diese Angebote speziell für Kinder mit dieser Behinderung
macht. So jedenfalls argumentiert die Klinik: Weil der Pflegebedarf zu hoch
sei, darf die Familie die Kur nicht antreten. Der Konflikt zeigt trotz
aller Fortschritte bei der Inklusion, wie schwierig es immer noch sein
kann, Hilfe zu erhalten.
Drei Wochen Kur wünscht sich die Familie. Anfangs wollte die Krankenkasse
nur für Mutter Sinje Schütt, Theo und die dreijährige Jette zahlen, Vater
Heiko Sievert hätte zu Hause bleiben sollen. Im zweiten Anlauf bewilligte
die Kasse die Kur für alle. Tipps, wo die Familie aus Lensahn in
Schleswig-Holstein hinfahren könne, gab es nicht, „dabei gehört Beratung
doch zum Auftrag der Kassen“, sagt Sozialpädagogin Schütt. Sie suchte
selbst und fand die Klinik Nordseedeich in Friedrichskoog, rund 170
Kilometer entfernt.
Besonders attraktiv erschien ihr, dass die Klinik mit einem
Schwerpunkt-Angebot für Kinder mit Down-Syndrom wirbt. Doch auf die
Bewerbung folgte eine Absage: Wegen der „schweren Behinderung Down-Syndrom“
und dem „sehr hohen Betreuungsbedarf“, heißt es in den Lübecker
Nachrichten.
Gabriele Letschert von der Geschäftsführung des Kurklinik-Verbundes, zu dem
das Haus in Friedrichskoog gehört, will mit dem Verweis auf „Datenschutz“
keine weiteren Gründe nennen. Generell werde in jedem Einzelfall geprüft,
ob das Haus das richtige sei, sagt sie. Unter anderem spielen die
Indikation sowie der Pflegebedarf eine Rolle. Ein Grund für eine Ablehnung
könne sein, dass das 150-Personen-Haus zu turbulent sei. Denn auch das
Schwerpunkt-Programm für die Kinder mit Down-Syndrom finde nicht getrennt
in einer eigenen Gruppe statt: „Die Integration steht im Vordergrund.“
Für Schütt ist es vollkommen üblich, dass ein Kind mit der Diagnose „Down�…
eine Pflegestufe erhält. „Sicher ist Theo in einigen Dingen langsamer als
andere, aber er kann auch viel.“ Zu Hause besucht der Junge eine
Regel-Kita. Auf den Vorschlag der Eltern, ihren Sohn in der Klinik
vorzustellen, damit die sich ein Bild machen könne, gab es keine Antwort.
Gegenüber der taz verweist Gabriele Letschert auf die lange Erfahrung: „Das
Team hat entschieden, dass eine andere Klinik in diesem Fall geeigneter
ist.“ Es gebe bundesweit ausreichend Auswahl – allerdings deutlich weiter
weg und nicht so offenkundig mit dem Schwerpunkt Down-Syndrom.
Sinje Schütt sucht also weiter. „Sehr mühsam, und dass, obwohl wir beide
als Sozialpädagogen vom Fach sind. Schwer vorzustellen, wie andere Leute
das schaffen sollen“, sagt sie.
Doris Blüdorn vom Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte
Menschen, kennt die Probleme: „Oft ist die Erwartung an eine Kur groß, aber
die Belastung im Vorfeld so hoch, dass es real kaum Erholung gibt.“ In
vielen Kliniken sei die Unterstützung gerade für Kinder mit besonders
großem Bedarf nicht so gut wie erhofft: „Viele Eltern haben es sich zu
Hause mit ihrem Netzwerk besser eingerichtet.“ Dennoch verweist sie auf das
Recht der Eltern auf eine Pause.
Tatsächlich würden heute weniger Eltern-Kind-Kuren abgelehnt als noch vor
einigen Jahren: „Die Kassen haben eingesehen, dass Eltern tatsächlich sehr
stark belastet sind.“ Schleswig-Holstein ist bundesweit einer der
Spitzenreiter bei der Inklusion von Kindern mit Behinderung in Schulen und
Kitas, so ein Gutachten des Erziehungswissenschaftlers Klaus Klemm im
Auftrag des Bildungsministeriums. Dennoch, so bemängelt Blüdorn, würden
Kinder mit geistiger Behinderung oft ausgeschlossen. „Es gibt die Angst vor
,Resteschulen’ für die Schwächsten.“
Dass allerdings eine Klinik ein Kind wegen seiner Behinderung ablehne, sei
höchst ungewöhnlich, so Blühdorn. „Normalerweise traut sich das heute
niemand mehr.“
31 Oct 2016
## AUTOREN
Esther Geißlinger
## TAGS
Leben mit Behinderung
Down-Syndrom
Trisomie 21
Inklusion
Psychiatrie
Techniker Krankenkasse
Patientenrechte
Bundesteilhabegesetz
Bremen
Down-Syndrom
Tanzen
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