| # taz.de -- Neuregelung Erbschaftssteuer: Bundesrat billigt Kompromiss | |
| > Der Bundesrat hat eine Reform der Erbschaftssteuer gebilligt. Die | |
| > Neuregelung war wegen eines Verfassungsgerichtsurteils notwendig | |
| > geworden. | |
| Bild: Zähneknirschend stimmten die Grünen zu – hier Monika Heinold, Finanzm… | |
| Berlin afp | Der Bundesrat hat der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. | |
| Die Länderkammer billigte am Freitag das vom Bundestag Ende September | |
| beschlossene Gesetz. Mit der lange umstrittenen Neuregelung sollen Vorgaben | |
| des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. | |
| Ziel der Neuregelung ist es, Firmenerben in bestimmtem Maße von der | |
| Steuerbelastung zu verschonen, wenn sie die Arbeitsplätze in ihrem | |
| Unternehmen erhalten. „Wir wollen unternehmende Unternehmen schonen“, sagte | |
| der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) im | |
| Bundesrat. Wer aber einfach nur die Erbschaftsteuer umgehen wolle, solle | |
| nicht begünstigt werden. | |
| Gegen die Neuregelung hatten [1][insbesondere die Grünen Bedenken erhoben]. | |
| Die Finanzministerin von Schleswig-Holstein, Monika Heinold (Grüne), sagte | |
| vor der Länderkammer, das neue Gesetz sei „kein Durchbruch in Richtung | |
| Steuergerechtigkeit“. Allerdings solle der Regelung zugestimmt werden, weil | |
| andernfalls das Bundesverfassungsgericht eine Regelung erlassen werde. | |
| Neu ist unter anderem, dass zur Bestimmung des Wertes eines Unternehmens | |
| der Jahresertrag mit dem Faktor 13,75 multipliziert wird. Das ist weniger | |
| als bisher, aber mehr als von der Bundesregierung gewollt. | |
| Firmenerben wird die Steuerschuld außerdem bis zu sieben Jahre lang – statt | |
| wie bisher zehn – gestundet, sofern sie bestimmte Voraussetzungen etwa zum | |
| Erhalt von Arbeitsplätzen einhalten. Die Reform sieht auch vor, | |
| Missbrauchsmöglichkeiten einschränken: Freizeit- und Luxusgüter wie | |
| Oldtimer, Yachten und Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht steuerlich | |
| begünstigt werden. Die Reform soll rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten. | |
| Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer – bislang jährlich | |
| rund 5,5 Milliarden Euro – stehen den Ländern zu. Das | |
| Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Regelungen im Jahr 2014 | |
| gekippt. Den Richtern waren die Privilegien für Betriebserben zu weit | |
| gegangen. | |
| 14 Oct 2016 | |
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