# taz.de -- Neuregelung Erbschaftssteuer: Bundesrat billigt Kompromiss | |
> Der Bundesrat hat eine Reform der Erbschaftssteuer gebilligt. Die | |
> Neuregelung war wegen eines Verfassungsgerichtsurteils notwendig | |
> geworden. | |
Bild: Zähneknirschend stimmten die Grünen zu – hier Monika Heinold, Finanzm… | |
BERLIN afp | Der Bundesrat hat der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. | |
Die Länderkammer billigte am Freitag das vom Bundestag Ende September | |
beschlossene Gesetz. Mit der lange umstrittenen Neuregelung sollen Vorgaben | |
des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. | |
Ziel der Neuregelung ist es, Firmenerben in bestimmtem Maße von der | |
Steuerbelastung zu verschonen, wenn sie die Arbeitsplätze in ihrem | |
Unternehmen erhalten. „Wir wollen unternehmende Unternehmen schonen“, sagte | |
der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) im | |
Bundesrat. Wer aber einfach nur die Erbschaftsteuer umgehen wolle, solle | |
nicht begünstigt werden. | |
Gegen die Neuregelung hatten [1][insbesondere die Grünen Bedenken erhoben]. | |
Die Finanzministerin von Schleswig-Holstein, Monika Heinold (Grüne), sagte | |
vor der Länderkammer, das neue Gesetz sei „kein Durchbruch in Richtung | |
Steuergerechtigkeit“. Allerdings solle der Regelung zugestimmt werden, weil | |
andernfalls das Bundesverfassungsgericht eine Regelung erlassen werde. | |
Neu ist unter anderem, dass zur Bestimmung des Wertes eines Unternehmens | |
der Jahresertrag mit dem Faktor 13,75 multipliziert wird. Das ist weniger | |
als bisher, aber mehr als von der Bundesregierung gewollt. | |
Firmenerben wird die Steuerschuld außerdem bis zu sieben Jahre lang – statt | |
wie bisher zehn – gestundet, sofern sie bestimmte Voraussetzungen etwa zum | |
Erhalt von Arbeitsplätzen einhalten. Die Reform sieht auch vor, | |
Missbrauchsmöglichkeiten einschränken: Freizeit- und Luxusgüter wie | |
Oldtimer, Yachten und Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht steuerlich | |
begünstigt werden. Die Reform soll rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten. | |
Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer – bislang jährlich | |
rund 5,5 Milliarden Euro – stehen den Ländern zu. Das | |
Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Regelungen im Jahr 2014 | |
gekippt. Den Richtern waren die Privilegien für Betriebserben zu weit | |
gegangen. | |
14 Oct 2016 | |
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