# taz.de -- Präsidentschaftswahl in Kongo: Hauptgegner ausgeschaltet | |
> Ein Gericht verurteilte den Oppositionsführer in einem windigen Verfahren | |
> zu einer Haftstrafe. Damit kann er nicht mehr zur Wahl antreten. | |
Bild: Ziemlich präsidiale Haltung – aber aus dem Amt wird wohl nichts | |
London taz | Der wichtigste Oppositionsführer der Demokratischen Republik | |
Kongo wird nicht wie geplant zu Präsidentschaftswahlen antreten können. | |
Moise Katumbi, langjähriger Gouverneur von Kongos reichster Provinz Katanga | |
und seit einigen Monaten Präsidentschaftskandidat des wichtigsten | |
Bündnisses kongolesischer Oppositionsparteien für die theoretisch Ende 2016 | |
anstehenden Wahlen, wurde am späten Mittwoch von einem Gericht zu drei | |
Jahren Haft sowie einer Million US-Dollar Geldstrafe verurteilt. | |
Das Urteil gegen ihn fiel in seiner Abwesenheit in Lubumbashi, wo Katumbi | |
bis vor einem Jahr als Katangas Provinzgouverneur amtiert hatte. Als | |
verurteilter Straftäter kann Katumbi für kein politisches Amt kandidieren, | |
und sollte er je von seinem derzeitigen Europa-Aufenthalt in die Heimat | |
zurückkehren, würde er verhaftet werden. | |
Seit der im Volk beliebte Katumbi zum Hauptgegner des kongolesischen | |
Präsidenten Joseph Kabila avanciert ist, geht Kongos Staat brachial gegen | |
ihn vor. Er wurde mit Verfahren wegen Gefährdung der Staatssicherheit | |
überzogen, mehrere seine Mitarbeiter wurden festgenommen und er wurde | |
mehrfach von der Generalstaatsanwaltschaft in Lubumbashi vorgeladen, was zu | |
Tränengas- und Schlagstockeinsätzen der Polizei gegen seine protestierenden | |
Anhänger führte. Bei der letzten dieser Vorladungen wurde Katumbi selbst so | |
schwer verletzt, dass er am 20. Mai zur medizinischen Behandlung nach | |
Südafrika ausreiste. Er befindet sich heute in Europa. | |
Verurteilt wurde Katumbi jetzt nicht wegen dieser Vorwürfe, sondern weil er | |
im Jahr 1998 ein Gebäude in Lubumbashi verkauft haben soll, das ihm nicht | |
gehörte. Es ist eine kuriose Affäre. Der Kläger ist der griechische | |
Geschäftsmann Alexander Stoupis. Dessen seit Kolonialzeiten im Kongo | |
ansässige Familie verlor 1976 ihre Immobilien im Land im Rahmen der | |
Verstaatlichung früherer kolonialer Besitztümer durch die damalige | |
Mobutu-Diktatur. Einer der Nutznießer damals war ein Verwandter Katumbis, | |
der ein Gebäude in Lubumbashi zugesprochen bekam. Dieses Gebäude, so die | |
Klage, soll Katumbi im Jahr 1998 – mitten in den Wirren der Kongokriege – | |
weiterverkauft haben. | |
Katumbis Anwälte sagen, der Angeklagte sei damals gar nicht im Land gewesen | |
und außerdem habe Stoupis das Gebäude damals nicht mehr gehört; sie haben | |
ihrerseits Klage eingereicht. Ungeachtet dessen brauchte das Gericht jetzt | |
nur zwei Tage, um ein Urteil von erheblicher politischer Tragweite zu | |
fällen. Kongos Opposition sagt, Kongos Präsidentschaft habe den Griechen | |
Stoupis zu seiner Klage angestiftet, die erst am 10. Juni erhoben wurde, | |
und zahle seine Kosten. | |
23 Jun 2016 | |
## AUTOREN | |
Dominic Johnson | |
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