Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Kulturgutschutzgesetz: Es trifft die Richtigen
> Das neue Gesetz zum Schutz von Kulturgütern war überfällig. Der Handel
> mit Raubkunst kann so endlich sanktioniert werden.
Bild: Gerade noch rechtzeitig versteigert: Max Beckmanns „Möwen im Sturm“
Am Dienstag hat das Auktionshaus Sotheby’s in London Max Beckmanns „Möwen
im Sturm“ (1942) und Ernst Ludwig Kirchners „Alpweg“ (1921) aus der
Kunstsammlung des Westdeutschen Rundfunks für rund 2 Millionen Euro
verkauft. Nach dem neuen Kulturgutschutzgesetz, das nun im Bundestag
beschlossen wurde, hätte der geplante Verkauf der Bilder den Behörden
gemeldet werden müssen. Schließlich liegt ihr Wert über 300.000 Euro und
die Gemälde sind älter als 70 Jahre.
Kritiker des Gesetzes halten das für ein Problem. Ihr Argument, dass der
Transport der Bilder und ihr möglicher Verkauf ins Ausland, zu dem seit
Neuestem auch die Länder der EU gehören, wohl untersagt worden wäre, ist
aber falsch.
Über die gemeldeten Kunstwerke und ihre „identitätsstiftende“ Bedeutung f…
die Kultur Deutschlands muss eine Expertenkommission befinden. Leider gibt
es davon gleich 16 Sachverständigenausschüsse auf Länderebene. Das fördert
Fehlentscheidungen und damit Klagen und Rechtsstreitigkeiten.
Der Handel wird aber definitiv ein Problem mit dem Kulturgutschutzgesetz
haben – und das ist gut so. Denn viel relevanter als die Frage der Ausfuhr
von Kulturgütern aus Deutschland, ist die der Einfuhr und des Handels mit
fremden Kulturgut in Deutschland. Für diese Artefakte muss der Handel nun
zukünftig Exportgenehmigungen vorlegen. Kunsthändler befürchten deswegen
nun das Ende des Handels mit archäologischen Artefakten.
Na und? Es gibt eben Geschäftsmodelle, die sich überlebt haben, mal trifft
es die Kumpel im Bergbau, mal die Händler von Antiken. Das
Kulturgutschutzgesetz war gerade hier überfällig. Denn das Geschäft mit
Raubkunst, aktuell vor allem aus Ländern wie dem Irak, Ägypten oder
Madagaskar, gedeiht besonders in Deutschland. Andere Länder sind da schon
weiter – und haben solche Geschäfte seit Längerem sanktioniert.
24 Jun 2016
## AUTOREN
Brigitte Werneburg
## TAGS
Raubkunst
Auktion
Bundestag
Humboldt Forum
Fondation Cartier
taz.gazete
Monika Grütters
Museum
## ARTIKEL ZUM THEMA
Rückgabe von NS-Raubkunst: Das geht auch bei Gebeinen
Erneut gibt die Stiftung Preußischer Kulturbesitz NS-Raubkunst an Erben
zurück. Gut so – aber warum geht das nicht auch bei Gebeinen aus kolonialer
Zeit?
Innovatives Ausstellungsprojekt in Paris: Der Lockruf der Wildnis
Die Ausstellung „Le grand orchestre des animaux“ in der Fondation Cartier
in Paris macht uns mit den natürlichen Klangwelten der Erde bekannt.
Portrait Monika Grütters: Ein anarchisches Reservoir
Die Staatsministerin für Kultur und Medien sieht sich als „oberste
Lobbyistin der Freiheit der Kunst“. Sie macht ihren Job unverkrampft.
Illegalen Kunsthandel verhindern: Alles ist nationales Kulturgut
Strenges Kulturgutschutzgesetz, das auch für nicht-staatliche Einrichtungen
gilt, fordert der Deutsche Kulturrat
Umstrittenes Kulturgutschutzgesetz: Der Sammler als Anlagestratege
Das geplante Recht zum Kulturgutschutz wird weiter von Sammlern attackiert.
Grund genug zu fragen, ob sie Mäzene oder doch nur Anleger sind.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.