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# taz.de -- Prozess wegen Kölner Silvesternacht: Sexuelle Nötigung nicht bewi…
> Zum ersten Mal war nun ein Verdächtiger aus der Kölner Silvesternach
> wegen versuchter sexueller Nötigung angeklagt. Doch der Vorwurf ließ sich
> nicht belegen.
Bild: Nur wegen Hehlerei verurteilt: Die Angeklagten, ihre Verteidiger und ein …
Köln dpa | Ein im Zusammenhang mit der Kölner Silvesternacht angeklagter
Mann ist vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden. Das
Kölner Amtsgericht sah am Freitag keine Beweise dafür, dass der 26-Jährige
zu einer Gruppe gehört hatte, die eine Frau begrapscht und bestohlen haben
soll. Das Opfer hatte ihn in der Verhandlung nicht wiedererkannt. Das
Verfahren gegen ihn war der erste Fall, in dem ein Sexualdelikt aus der
Silvesternacht angeklagt war. Der Mann wurde unter anderem wegen Hehlerei
zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Der 26-Jährige war ursprünglich angeklagt, weil er am Kölner Hauptahnhof
zusammen mit etwa zehn anderen Männern eine Frau umzingelt haben sollte.
Laut Anklage hatten mehrere Personen aus der Gruppe heraus das Opfer zwei
bis drei Minuten lang in sexueller Motivation unter anderem am Gesäß
angefasst. In dem Getümmel sollte der 26-Jährige der Frau das Handy
gestohlen haben – die Polizei fand es später bei ihm. Das Handy habe er
einem Bekannten abgekauft, sagte der 26-Jährige vor Gericht.
Das 54 Jahre alte Opfer schilderte in der Verhandlung, wie es sich
plötzlich von Männern umkreist fand. „Ich habe das als sehr bedrohlich
empfunden.“ Überall an ihr seien fremde Hände gewesen, sagte die Frau.
Später bei der Polizei hatte sie den 26-Jährigen anhand eines Fotos „mit
70-prozentiger Wahrscheinlichkeit“ identifiziert. Doch als sie den Mann in
der Verhandlung sah, kam er ihr nicht bekannt vor. Die Staatsanwaltschaft
ließ daraufhin den Vorwurf der sexuellen Nötigung fallen.
Auch einem wegen Raubes angeklagten 23-Jährigen konnte nicht nachgewiesen
werden, dass er Silvester einer Frau das Handy gestohlen hatte. Er wurde im
Gerichtssaal ebenfalls nicht wiedererkannt. Das Gericht verurteilte beide
Männer letztlich zu Bewährungsstrafen von sechs Monaten wegen Hehlerei und
eines gemeinschaftlich begangenen Autoaufbruchs.
Auf freien Fuß kommen die Angeklagten, die in Untersuchungshaft gesessen
hatten, jetzt aber nicht. Wie der Verteidiger des 26-Jährigen sagte,
müssten beide Männer in Abschiebehaft, weil sie Algerier sind und sich in
Deutschland nicht als asylsuchend gemeldet hätten.
6 May 2016
## TAGS
Köln
sexueller Übergriff
Kleinkriminalität
Polizei
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Ausweisung
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Sexualisierte Gewalt
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