| # taz.de -- Rügen des Presserates: Sexistischer „Focus“-Titel war okay | |
| > Der Deutsche Presserat hat Beschwerden über den Focus-Titel zur Kölner | |
| > Silvesternacht abgewiesen. Die Bild bekam vier Rügen, weil sie den | |
| > Opferschutz verletzte. | |
| Bild: Wollte mit Sexismus Sexismus anprangern: „Focus“-Titel vom 8. Januar … | |
| Berlin epd/taz | Der [1][sexistische und rassistische Titel des Magazins | |
| Focus] zur Silvesternacht in Köln ist dem Deutschen Presserat zufolge von | |
| der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Selbstkontrollgremium der Presse wies 14 | |
| Beschwerden zurück, die den Titel „Frauen klagen an“ kritisierten, auf dem | |
| eine nackte weiße Frau mit schwarzen Handabdrücken auf ihrer Haut zeigte. | |
| Insgesamt hatte es 31 Beschwerden zur Berichterstattung verschiedener | |
| Medien über die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht gegeben. Der | |
| Presserat wies alle als unbegründet zurück. Allerdings rügte er elf | |
| Veröffentlichungen wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex. Allein | |
| fünf Rügen ergingen wegen offensichtlicher Schleichwerbung. | |
| Wegen Schleichwerbung erhielten die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung | |
| und ihre Online-Ausgabe ein Rüge. Unter der Überschrift „Schönschreiben mit | |
| Federhaltern“ war über die Produkte eines Herstellers von Füllfederhaltern | |
| ohne ersichtliche Alleinstellungsmerkmale ausführlich und „ganz überwiegend | |
| positiv“ berichtet worden. Weitere Rügen wegen Schleichwerbung erhielten | |
| Focus Online, das Portal netmoms.de und die TV-Zeitschrift Hören und Sehen. | |
| Insgesamt vier Rügen gingen an die Bild und ihr Online-Portal sowie Bild am | |
| Sonntag. Bild.de hatte unter der Überschrift „Die Geschichten der Opfer“ | |
| Porträtfotos der Getöteten beim Terroranschlag im November in Paris | |
| veröffentlicht, angereichert mit persönlichen Daten aus dem Lebenslauf. Der | |
| Ausschuss sah hier einen Verstoß gegen den Opferschutz, da kein | |
| öffentliches Interesse an dieser identifizierenden Darstellung bestehe. | |
| Bild und Bild.de hatten außerdem über die Mordfälle Elias und Mohamed | |
| berichtete und dabei Fotos der getöteten Jungen veröffentlicht, die im | |
| Rahmen der Suche nach den Kindern zu sehen waren. Der Presserat sah kein | |
| überwiegendes öffentliches Interesse an der erneuten Veröffentlichung der | |
| Fotos nach Abschluss der Fahndung und sprach eine Rüge wegen Verletzung der | |
| Persönlichkeitsrechte der Opfer aus. | |
| ## Keine konkreten Folgen | |
| Auch Bild am Sonntag erteilte der Beschwerdeausschuss eine Rüge wegen eines | |
| Verstoßes gegen Persönlichkeitsrechte. Die Zeitung hatte unter der | |
| Überschrift „Schwangere erschlagen, in Donau geworfen“ über eine ermordete | |
| Frau berichtet und dabei Fotos vom Facebook-Profil des Opfers verwendet. | |
| Fotos und Namen aus Profilen des sozialen Netzwerks dürften nur | |
| veröffentlicht werden, wenn die Angehörigen zustimmen, erklärte der | |
| Presserat. | |
| Der Pressekodex des Deutschen Presserats enthält Regeln für die tägliche | |
| Arbeit von Journalisten. Bei Verstößen kann das Gremium einen Hinweis, eine | |
| Missbilligung oder eine Rüge aussprechen. Konkrete Folgen haben die | |
| Sanktionen nicht. | |
| 11 Mar 2016 | |
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