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# taz.de -- Rügen des Presserates: Sexistischer „Focus“-Titel war okay
> Der Deutsche Presserat hat Beschwerden über den Focus-Titel zur Kölner
> Silvesternacht abgewiesen. Die Bild bekam vier Rügen, weil sie den
> Opferschutz verletzte.
Bild: Wollte mit Sexismus Sexismus anprangern: „Focus“-Titel vom 8. Januar …
Berlin epd/taz | Der [1][sexistische und rassistische Titel des Magazins
Focus] zur Silvesternacht in Köln ist dem Deutschen Presserat zufolge von
der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Selbstkontrollgremium der Presse wies 14
Beschwerden zurück, die den Titel „Frauen klagen an“ kritisierten, auf dem
eine nackte weiße Frau mit schwarzen Handabdrücken auf ihrer Haut zeigte.
Insgesamt hatte es 31 Beschwerden zur Berichterstattung verschiedener
Medien über die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht gegeben. Der
Presserat wies alle als unbegründet zurück. Allerdings rügte er elf
Veröffentlichungen wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex. Allein
fünf Rügen ergingen wegen offensichtlicher Schleichwerbung.
Wegen Schleichwerbung erhielten die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
und ihre Online-Ausgabe ein Rüge. Unter der Überschrift „Schönschreiben mit
Federhaltern“ war über die Produkte eines Herstellers von Füllfederhaltern
ohne ersichtliche Alleinstellungsmerkmale ausführlich und „ganz überwiegend
positiv“ berichtet worden. Weitere Rügen wegen Schleichwerbung erhielten
Focus Online, das Portal netmoms.de und die TV-Zeitschrift Hören und Sehen.
Insgesamt vier Rügen gingen an die Bild und ihr Online-Portal sowie Bild am
Sonntag. Bild.de hatte unter der Überschrift „Die Geschichten der Opfer“
Porträtfotos der Getöteten beim Terroranschlag im November in Paris
veröffentlicht, angereichert mit persönlichen Daten aus dem Lebenslauf. Der
Ausschuss sah hier einen Verstoß gegen den Opferschutz, da kein
öffentliches Interesse an dieser identifizierenden Darstellung bestehe.
Bild und Bild.de hatten außerdem über die Mordfälle Elias und Mohamed
berichtete und dabei Fotos der getöteten Jungen veröffentlicht, die im
Rahmen der Suche nach den Kindern zu sehen waren. Der Presserat sah kein
überwiegendes öffentliches Interesse an der erneuten Veröffentlichung der
Fotos nach Abschluss der Fahndung und sprach eine Rüge wegen Verletzung der
Persönlichkeitsrechte der Opfer aus.
## Keine konkreten Folgen
Auch Bild am Sonntag erteilte der Beschwerdeausschuss eine Rüge wegen eines
Verstoßes gegen Persönlichkeitsrechte. Die Zeitung hatte unter der
Überschrift „Schwangere erschlagen, in Donau geworfen“ über eine ermordete
Frau berichtet und dabei Fotos vom Facebook-Profil des Opfers verwendet.
Fotos und Namen aus Profilen des sozialen Netzwerks dürften nur
veröffentlicht werden, wenn die Angehörigen zustimmen, erklärte der
Presserat.
Der Pressekodex des Deutschen Presserats enthält Regeln für die tägliche
Arbeit von Journalisten. Bei Verstößen kann das Gremium einen Hinweis, eine
Missbilligung oder eine Rüge aussprechen. Konkrete Folgen haben die
Sanktionen nicht.
11 Mar 2016
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