# taz.de -- Rügen des Presserates: Sexistischer „Focus“-Titel war okay | |
> Der Deutsche Presserat hat Beschwerden über den Focus-Titel zur Kölner | |
> Silvesternacht abgewiesen. Die Bild bekam vier Rügen, weil sie den | |
> Opferschutz verletzte. | |
Bild: Wollte mit Sexismus Sexismus anprangern: „Focus“-Titel vom 8. Januar … | |
Berlin epd/taz | Der [1][sexistische und rassistische Titel des Magazins | |
Focus] zur Silvesternacht in Köln ist dem Deutschen Presserat zufolge von | |
der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Selbstkontrollgremium der Presse wies 14 | |
Beschwerden zurück, die den Titel „Frauen klagen an“ kritisierten, auf dem | |
eine nackte weiße Frau mit schwarzen Handabdrücken auf ihrer Haut zeigte. | |
Insgesamt hatte es 31 Beschwerden zur Berichterstattung verschiedener | |
Medien über die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht gegeben. Der | |
Presserat wies alle als unbegründet zurück. Allerdings rügte er elf | |
Veröffentlichungen wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex. Allein | |
fünf Rügen ergingen wegen offensichtlicher Schleichwerbung. | |
Wegen Schleichwerbung erhielten die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung | |
und ihre Online-Ausgabe ein Rüge. Unter der Überschrift „Schönschreiben mit | |
Federhaltern“ war über die Produkte eines Herstellers von Füllfederhaltern | |
ohne ersichtliche Alleinstellungsmerkmale ausführlich und „ganz überwiegend | |
positiv“ berichtet worden. Weitere Rügen wegen Schleichwerbung erhielten | |
Focus Online, das Portal netmoms.de und die TV-Zeitschrift Hören und Sehen. | |
Insgesamt vier Rügen gingen an die Bild und ihr Online-Portal sowie Bild am | |
Sonntag. Bild.de hatte unter der Überschrift „Die Geschichten der Opfer“ | |
Porträtfotos der Getöteten beim Terroranschlag im November in Paris | |
veröffentlicht, angereichert mit persönlichen Daten aus dem Lebenslauf. Der | |
Ausschuss sah hier einen Verstoß gegen den Opferschutz, da kein | |
öffentliches Interesse an dieser identifizierenden Darstellung bestehe. | |
Bild und Bild.de hatten außerdem über die Mordfälle Elias und Mohamed | |
berichtete und dabei Fotos der getöteten Jungen veröffentlicht, die im | |
Rahmen der Suche nach den Kindern zu sehen waren. Der Presserat sah kein | |
überwiegendes öffentliches Interesse an der erneuten Veröffentlichung der | |
Fotos nach Abschluss der Fahndung und sprach eine Rüge wegen Verletzung der | |
Persönlichkeitsrechte der Opfer aus. | |
## Keine konkreten Folgen | |
Auch Bild am Sonntag erteilte der Beschwerdeausschuss eine Rüge wegen eines | |
Verstoßes gegen Persönlichkeitsrechte. Die Zeitung hatte unter der | |
Überschrift „Schwangere erschlagen, in Donau geworfen“ über eine ermordete | |
Frau berichtet und dabei Fotos vom Facebook-Profil des Opfers verwendet. | |
Fotos und Namen aus Profilen des sozialen Netzwerks dürften nur | |
veröffentlicht werden, wenn die Angehörigen zustimmen, erklärte der | |
Presserat. | |
Der Pressekodex des Deutschen Presserats enthält Regeln für die tägliche | |
Arbeit von Journalisten. Bei Verstößen kann das Gremium einen Hinweis, eine | |
Missbilligung oder eine Rüge aussprechen. Konkrete Folgen haben die | |
Sanktionen nicht. | |
11 Mar 2016 | |
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