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# taz.de -- Erste Urteile nach Kölner Silvesternacht: Bewährungsstrafe für d…
> Nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht gibt es Bewährungsstrafe
> für drei Männer. Sie waren nicht wegen sexueller Übergriffe angeklagt.
Bild: Erste Urteile: Der Rechtsstaat müsse reagieren, meint die Staatsanwaltsc…
Köln taz | Das Kölner Amtsgericht hat am Mittwoch die ersten Täter wegen
der Vorfälle in der Silvesternacht verurteilt. Drei Männer zwischen 18 und
23 Jahren wurden wegen Diebstahl zu Bewährungsstrafen verurteilt. Alle drei
saßen seit Silvester in Untersuchungshaft. Keiner war wegen sexueller
Übergriffe angeklagt.
Die Ereignisse in der Silvesternacht am und im Kölner Hauptbahnhof hatten
bundesweit für Entsetzen gesorgt. Hunderte von PassantInnen waren bestohlen
und sexuell bedrängt worden, ohne dass die Polizei eingeschritten war. In
den jetzt verhandelten Fällen hatten die Opfer selbst die Täter gestellt.
Im ersten verhandelten Verfahren gegen einen 23-Jährigen Marokkaner
schilderte die bestohlene Zeugin, dass sie bereits beim Verlassen des
Bahnhofs begrabscht worden war. Wenig später griff ihr jemand von hinten an
den Po. Die 20-Jährige drehte sich um, konnte aber nicht ausmachen, welcher
der hinter ihr stehenden Männer es war. Als sie kurz darauf mit dem Handy
den Dom fotografieren wollte, entriss ihr jemand das Telefon.
Ein Beobachter der Szene – ein Flüchtling aus Afghanistan – sah den Dieb.
Gemeinsam verfolgten sie ihn und holten ihn ein. Die Polizei fand bei dem
Mann eine Amphetamintablette, wegen der er ebenfalls angeklagt war. Er
gestand den Diebstahl und den Drogenbesitz, bestritt aber von Anfang an den
sexuellen Übergriff. „Excuse me“, sagte er zu der 20-Jährigen im Prozess.
Die angehende Studentin nahm die Entschuldigung an. „Man sieht ja, dass es
ihm leidtut“, sagte sie mit Blick auf den niedergeschlagen wirkenden
Angeklagten.
Staatsanwältin Monika Volkhausen hatte eine Haftstrafe von 6 Monaten und
zwei Wochen auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen
à 5 Euro gefordert – viel für das Delikt, vor allem angesichts der fast
zweimonatigen U-Haft des 23-Jährigen. Man müsse den Gesamtzusammenhang der
Tat sehen, sagte die Staatsanwältin: „Der Rechtsstaat muss reagieren.“ Sein
Mandant werde für die Ereignisse in der Silvesternacht verantwortlich
gemacht, kritisierte hingegen Verteidiger Florian Storz und plädierte für
eine Geldstrafe.
Richter Amand Scholl blieb mit 6 Monaten auf Bewährung und 20 Tagessätzen à
5 Euro nur wenig unter der geforderten Strafe. Es habe sich „um eine
Handlung in raubähnlicher“ Weise gehandelt. Der Angeklagte nehme es mit den
in Deutschland „geltenden Regeln nicht so genau“, sagte er. Der 23-Jährige
hatte angegeben, seit etwa einem Jahr in Deutschland zu leben, hatte aber
erst im Dezember einen Antrag auf Asyl gestellt.
Im zweiten Verfahren ging es um einen Diebstahl auf der Hohenzollernbrücke,
die unmittelbar am Kölner Hauptbahnhof liegt. Die beiden Angeklagten, ein
18-Jähriger aus Marokko und ein 22-jähriger Algerier, stahlen in der
Silvesternacht einem indischen Touristen eine Tasche mit einem Fotoapparat
und übergaben sie an zwei weitere Männer – Zufallsbekanntschaften,
erklärten sie. Bis heute ist die Tasche verschwunden. Der Tourist konnte
die Diebe festhalten und der Polizei übergeben. Sie waren geständig.
Der 18-Jährige war auch wegen weiteren Diebstählen und Widerstand gegen die
Staatsgewalt angeklagt. Er wurde zu einer Jugendstrafe auf Bewährung
verurteilt. Der 22-Jährige erhielt eine Haftstrafe von 3 Monaten auf
Bewährung. Beide Männer haben einen Asylantrag gestellt. Zu ihren
Bewährungsauflagen gehören Sozialstunden und die Zusammenarbeit mit einem
Bewährungshelfer.
24 Feb 2016
## AUTOREN
Anja Krüger
## TAGS
Köln
Silvester
Sexuelle Gewalt
Urteil
Bewährung
Schwerpunkt Überwachung
Ralf Jäger
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Kiel
Flüchtlinge
Sexualisierte Gewalt
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Wolfgang Albers
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