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# taz.de -- Ermittlungen in München: Sechs Afghanen unter Verdacht
> In der bayerischen Hauptstadt soll ein Mädchen Opfer mehrerer
> Sexualdelikte geworden sein. Die Behörden sind zurückhaltend.
Bild: In München sollen die Delikte begangen worden sein
MÜNCHEN taz | In München ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen sechs junge
Männer wegen des Verdachts, an einer minderjährigen Frau Sexualdelikte
vorgenommen zu haben. Die Männer sind laut dem Bayerischen Rundfunk (BR)
anerkannte Asylbewerber aus Afghanistan, fünf von ihnen sitzen in U-Haft,
nach einem fahndet die Polizei noch. Sie sollen 20 bis 25 Jahre alt sein.
Der Fall erfährt auch deshalb große öffentliche Aufmerksamkeit, weil
derzeit so wenig Konkretes darüber bekannt ist. Polizei und
Staatsanwaltschaft halten sich vollkommen bedeckt. Die Vorwürfe wiegen
schwer, doch es besteht offenbar noch erheblicher Klärungsbedarf, ob etwas,
was als Sexualstraftat zu werten ist, begangen wurde, und wenn ja, was
genau.
Die Polizei sagt lediglich, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Vorfällen
läuft, die sich im Herbst ereignet haben sollen. Ein Sprecher der
Staatsanwaltschaft meint gegenüber der taz: „Wir wollen zum jetzigen
Zeitpunkt das Ermittlungsverfahren nicht gefährden.“
Laut BR handelt es sich bei dem Opfer um ein 15-jähriges Mädchen, das von
insgesamt sechs Afghanen „sexuell missbraucht“ worden sein soll. Einer von
ihnen soll der Ex-Freund der jungen Frau sein. Die Taten hätten jeweils
einzeln in verschiedenen Wohnungen stattgefunden. Dies bedeutet, dass es
keine Gruppenvergewaltigung oder Ähnliches gegeben hat.
Das Geschehen, sagt BR-Polizeiexperte Oliver Bendixen, sei nicht mit dem
Fall in Freiburg vergleichbar. Dort soll eine 18-Jährige vor zwei Wochen in
einer Diskothek betäubt und von acht Männern vergewaltigt worden sein –
sieben Syrern und einem Deutschen.
Das mutmaßliche Münchner Opfer ist laut Abendzeitung Schülerin, wohnt in
einer betreuten Einrichtung und stammt aus schwierigen familiären
Verhältnissen. Erst kürzlich soll sie einer Betreuerin von den
Geschehnissen erzählt haben. Der BR vermutet, das Mädchen könnte von den
Männern so eingeschüchtert worden sein, dass es sich aus Angst nicht gegen
die sexuellen Handlungen gewehrt habe.
## Keine Vergewaltigung
Polizei und Staatsanwaltschaft betonen im Gespräch, dass aufgrund des vor
zwei Jahren geänderten Sexualstrafrechts ermittelt werde. Kern des Gesetzes
ist der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Ein Übergriff ist demnach nicht erst
strafbar, wenn sich das Opfer gewehrt hat, sondern schon, wenn es deutlich
gemacht hat, dass es keine sexuellen Handlungen will. Den Begriff
„Vergewaltigung“ verwenden Polizei und Staatsanwaltschaft nicht.
„Gerade bei Sexualdelikten gibt es häufig zwei Versionen“, sagt der
Sprecher der Ermittlungsbehörde. Das weitgehende Schweigen – im Münchner
Polizeibericht gab es keine Meldung dazu – begründet er damit, dass die
„jugendliche Zeugin“ nicht durch Medienberichte in ihren Aussagen
beeinflusst werden soll. Eine „Aussagekonstanz“ sei wichtig. So werde etwa
überprüft, was sie anderen Personen gegenüber geäußert hat. Jugendliche
Zeugen seien „per se nicht einfach“, in diesem Fall gebe es zusätzlich
„problematische Aspekte“.
Das Geschehen, das ermittelt werde, sei „komplex von den geschilderten
Abläufen“ her. Ein solcher Fall wäre wesentlich klarer, erläutert der
Sprecher an einem Beispiel, „wenn etwa zwei Beschuldigte gestehen und die
anderen schweigen würden“. So ist es aber demnach nicht, offenbar
bestreiten sie die Taten.
Laut BR stellen sie sich auf die Position, dass einvernehmlicher Sex
stattgefunden habe. Der Staatsanwaltschaftssprecher sagt: „Mit einer
Bewertung des Geschehens sind wir derzeit zurückhaltend.“ Ob und wann es
von offizieller Seite mehr Informationen geben wird, ist offen.
31 Oct 2018
## AUTOREN
Patrick Guyton
## TAGS
Polizei
Vergewaltigung
Vergewaltigung
München
Vergewaltigungsopfer
Afghanische Flüchtlinge
BVG
Köln
Sexualisierte Gewalt
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