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# taz.de -- Klage gegen Atomausstieg: Wohl keine Enteignung
> Das Verfassungsgericht macht den AKW-Betreibern nur wenig Hoffnung auf
> Schadenersatz für das Abschalten ihrer Reaktoren.
Bild: Ein Stopp mit Folgen: Auch gegen die Abschaltung des AKW Biblis klagen di…
Karlsruhe taz | Der Verfassungsstreit über den Atomausstieg läuft für die
Bundesregierung bisher recht positiv. Am Mittwoch zeichnete sich ab, dass
das Bundesverfassungsgericht den beschleunigten Ausstieg nicht beanstanden
wird.
Im Wesentlichen ging es um den Schutz des Eigentums der Atomkonzerne. Diese
wollen die vom Staat gewährten Reststrommengen der AKWs als Eigentum
geschützt sehen. Diese Reststrommengen seien 2011 nach Fukushima teilweise
„enteignet“ worden, als der Bundestag die 2010 gewährte
Laufzeitverlängerung zurücknahm, sagte RWE-Anwalt Benedikt Wolfers.
„Das wirkt etwas konstruiert, die Reststrommengen als Eigentum zu
betrachten“, gab Verfassungsrichterin Gabriele Britz zu bedenken. „Der
Staat wollte sich die gestrichenen Strommengen nicht beschaffen, um sie
selbst zu nutzen“, sagte Richter Johannes Masing. „Wenn die Polizei Kokain
beschlagnahmt, ist das auch keine entschädigungspflichtige Enteignung“,
erklärte Richter Reinhard Gaier. Die Richter tendierten offensichtlich
nicht dazu, die Änderung des Atomgesetzes 2011 als Enteignung anzusehen.
Das Gesetz wäre dann nur eine Inhaltsbestimmung des Eigentums. Eine solche
Inhaltsbestimmung ist nur ausnahmsweise entschädigungspflichtig. Kernfrage
des Verfahrens ist daher, ob der beschleunigte Atomausstieg verhältnismäßig
war. Die Bundesregierung bejahte dies. Fast alle AKWs können oder konnten
mindestens 32 Jahre Strom liefern.
Die beim rot-grünen Atomausstieg von 2002 gewährten Reststrommengen, zu
denen die Bundesregierung 2011 zurückkehrte, können bis 2022 zum
allergrößten Teil produziert werden. „Soweit ein kleiner Teil der
Reststrommenge entgegen den Prognosen übrig bleibt, liegt das im
Wesentlichen an der gesunken Stromerzeugung durch die AKWs“, betonte
Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Dafür sei der Staat nicht
verantwortlich.
17 Mar 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Atomausstieg
Bundesverfassungsgericht
Barbara Hendricks
Eon
RWE
Schwerpunkt Atomkraft
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Atomausstieg
Schwerpunkt Atomkraft
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Atommüll
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