# taz.de -- Kommentar Klage der Atomkonzerne: Kein Anspruch auf Geschenke | |
> Die Energiekonzerne fordern zu Unrecht Schadenersatz. Schließlich haben | |
> sie dem Atomausstieg ausdrücklich zugestimmt. | |
Bild: Vattenfall-Chef Pieter Wasmuth und RWE-Chef Matthias Hartung fordern Ersa… | |
Man muss kein Atomkraftgegner sein, um sich über die [1][Klagen der | |
Energiekonzerne gegen den Atomausstieg] zu ärgern. Erst Milliarden mit der | |
Atomkraft verdienen, dann zu wenig Geld für die Entsorgung des Atommülls | |
haben und gleichzeitig noch Schadenersatz vom Steuerzahler für den | |
demokratisch beschlossenen Ausstieg haben wollen – das erscheint schon | |
dreist. | |
Doch diese Argumentation geht am Kern des Streits vorbei. Natürlich haben | |
die Unternehmen das Recht – und um ihrer Aktionäre willen vermutlich sogar | |
die Pflicht –, vor Gericht überprüfen zu lassen, ob ihnen für das staatlich | |
verordnete Abschalten ihrer Reaktoren eine Entschädigung zusteht. Doch | |
besonders große Hoffnung auf Erfolg sollten sie sich nicht machen. | |
Denn selbst eingefleischte Befürworter der Atomenergie tun sich schwer, | |
eine Begründung für den geforderten Schadenersatz zu liefern – einfach | |
deshalb, weil es keinen Schaden gibt. Schließlich haben Unternehmen im Jahr | |
2002 einem Atomausstieg nach 32 Betriebsjahren ausdrücklich zugestimmt – | |
ohne Entschädigung, weil sich die Kraftwerke in diesem Zeitraum locker | |
amortisiert haben. | |
Diese Vereinbarung hat die schwarz-gelbe Regierung zwar im Jahr 2010 wieder | |
rückgängig gemacht und die Laufzeiten verlängert, doch schon wenige Monate | |
später schwenkte sie unter dem Eindruck der Fukushima-Katastrophe um und | |
beschloss erneut einen Ausstieg. | |
Schadenersatz kann schon allein deshalb nicht fällig sein, weil die | |
Unternehmen gar nicht genug Zeit hatten, im Vertrauen auf die | |
Laufzeitverlängerung viel Geld in ihre Kraftwerke zu investieren. Was | |
bleibt, ist allein die Tatsache, dass die Regierung den Unternehmen | |
Hoffnung auf zusätzliche Milliardengewinne gemacht hat, die dann durch den | |
erneuten Kurswechsel nicht zustande kamen. | |
Doch auch Eon, RWE und Vattenfall sollten wissen, dass es auf Wahlgeschenke | |
keinen Rechtsanspruch gibt. | |
17 Mar 2016 | |
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## AUTOREN | |
Malte Kreutzfeldt | |
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