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# taz.de -- Kommentar Klage der Atomkonzerne: Kein Anspruch auf Geschenke
> Die Energiekonzerne fordern zu Unrecht Schadenersatz. Schließlich haben
> sie dem Atomausstieg ausdrücklich zugestimmt.
Bild: Vattenfall-Chef Pieter Wasmuth und RWE-Chef Matthias Hartung fordern Ersa…
Man muss kein Atomkraftgegner sein, um sich über die [1][Klagen der
Energiekonzerne gegen den Atomausstieg] zu ärgern. Erst Milliarden mit der
Atomkraft verdienen, dann zu wenig Geld für die Entsorgung des Atommülls
haben und gleichzeitig noch Schadenersatz vom Steuerzahler für den
demokratisch beschlossenen Ausstieg haben wollen – das erscheint schon
dreist.
Doch diese Argumentation geht am Kern des Streits vorbei. Natürlich haben
die Unternehmen das Recht – und um ihrer Aktionäre willen vermutlich sogar
die Pflicht –, vor Gericht überprüfen zu lassen, ob ihnen für das staatlich
verordnete Abschalten ihrer Reaktoren eine Entschädigung zusteht. Doch
besonders große Hoffnung auf Erfolg sollten sie sich nicht machen.
Denn selbst eingefleischte Befürworter der Atomenergie tun sich schwer,
eine Begründung für den geforderten Schadenersatz zu liefern – einfach
deshalb, weil es keinen Schaden gibt. Schließlich haben Unternehmen im Jahr
2002 einem Atomausstieg nach 32 Betriebsjahren ausdrücklich zugestimmt –
ohne Entschädigung, weil sich die Kraftwerke in diesem Zeitraum locker
amortisiert haben.
Diese Vereinbarung hat die schwarz-gelbe Regierung zwar im Jahr 2010 wieder
rückgängig gemacht und die Laufzeiten verlängert, doch schon wenige Monate
später schwenkte sie unter dem Eindruck der Fukushima-Katastrophe um und
beschloss erneut einen Ausstieg.
Schadenersatz kann schon allein deshalb nicht fällig sein, weil die
Unternehmen gar nicht genug Zeit hatten, im Vertrauen auf die
Laufzeitverlängerung viel Geld in ihre Kraftwerke zu investieren. Was
bleibt, ist allein die Tatsache, dass die Regierung den Unternehmen
Hoffnung auf zusätzliche Milliardengewinne gemacht hat, die dann durch den
erneuten Kurswechsel nicht zustande kamen.
Doch auch Eon, RWE und Vattenfall sollten wissen, dass es auf Wahlgeschenke
keinen Rechtsanspruch gibt.
17 Mar 2016
## LINKS
[1] /Klage-gegen-Atomausstieg/!5284666
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Atomausstieg
Atomenergie
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Energiekonzerne
Bundesverfassungsgericht
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