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# taz.de -- AKW-Abschaltungen nach Fukushima: Kein Schadenersatz für Eon
> Nach Fukushima musste Eon zwei AKW zeitweise vom Netz nehmen. Das kostete
> hunderte Millionen Euro, die der Konzern nun zurückhaben will. Ein
> Gericht wies das ab.
Bild: Lieferte drei Monate lang keinen Profit: Eon-Atomkraftwerk Isar
Hannover dpa | Der Energiekonzern Eon hat trotz der Zwangspause zweier
Atommeiler nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima keinen Anspruch auf
Schadenersatz. [1][Das Landgericht Hannover] wies am Montag eine Klage über
rund 380 Millionen Euro ab. Zur Begründung hieß es, dass der Energiekonzern
gegen den damaligen Verwaltungsakt vor ein Verwaltungsgericht hätte ziehen
müssen.
Da diese Anfechtung ausblieb, sah sich das Landgericht nicht veranlasst,
über Schadenersatzfragen inhaltlich zu entscheiden. Denn eine
Schadenersatzpflicht entfalle, „wenn der Verletzte vorsätzlich oder
fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels
abzuwenden“.
Im Kern folgte die 19. Zivilkammer unter Vorsitz von Martin Schulz damit
dieser Linie: Eon habe damals nicht das Naheliegende versucht, nämlich vor
das Verwaltungsgericht zu ziehen, und dürfe sich daher über die Folgen im
Nachhinein auch nicht beschweren. Ein Sprecher des Eon-Konzerns sagte: „Wir
prüfen die Entscheidung des Gerichts.“ Eon sehe seinen verlangten
Schadenersatzanspruch im Einklang mit der höchstrichterlichen
Rechtssprechung am Bundesgerichtshof BGH, daher sei „eine
Berufungseinlegung wahrscheinlich“, teilte er mit.
Im März 2011 hatte die Politik unter dem Eindruck des Reaktorunglücks an
der japanischen Ostküste sieben deutsche Meiler herunterfahren lassen. Nach
dem dreimonatigen Moratorium folgte die Änderung des Atomgesetzes mit dem
endgültigen Aus für zunächst acht Kraftwerke und dem Ausstiegsszenario für
die übrigen Anlagen bis Ende 2022.
Geklagt in Hannover hatte die inzwischen in PreussenElektra umbenannte
Tochter Eon Kernkraft GmbH. Sie wandte sich gegen die von Bayern und
Niedersachsen 2011 verhängte vorübergehende Betriebseinstellung der
Atomkraftwerke Isar 1 und Unterweser. In der Klage ging es um Ansprüche
gegen Bayern, Niedersachsen und die Bundesrepublik.
## Zumutbarer Gang zum Gericht
Das Urteil des Gerichts steht vor dem Hintergrund einer politischen
Gemengelage über das Für und Wider und die Sicherheit der Atomkraft. Die
Kammer argumentiert, dass Eon die aufschiebende Wirkung mit dem Gang zum
Verwaltungsgericht durchaus zumutbar gewesen sei: „Für die betroffenen
Kernkraftwerke lagen Betriebsgenehmigungen vor.“ Erst kurz vor der
Fukushima-Katastrophe sei eine Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke
beschlossen worden. „Die Klägerin trägt zudem selbst vor, die Situation der
deutschen Kernkraftwerke sei mit der in Japan nicht vergleichbar.“
Die Kammer ließ daher auch das Argument nicht gelten, dass der öffentliche
Druck damals zu groß gewesen sei, um ein Weiterlaufen der Meiler
durchzuziehen. Atomkraft sei in Deutschland schon immer umstritten, was Eon
auch gewusst habe.
Eon dagegen sieht sich bei Isar 1 und Unterweser enteignet und verlangt
daher eine Entschädigung. „Ich erwarte Gerechtigkeit“, hatte Konzernchef
Johannes Teyssen im Frühjahr zu den Atomklagen bei der Vorlage seiner
Jahreszahlen gesagt. Diese waren – nicht zuletzt wegen der Folgen der
Energiewende – tiefrot. Die deutschen Energiekonzerne kämpfen seit dem
Start des Atomausstiegs um neue Geschäftsmodelle.
4 Jul 2016
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[1] http://dpaq.de/YJ7bo
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Fukushima
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