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# taz.de -- Kommentar Hartz IV für EU-Bürger: Dann eben ohne Stütze
> Vertauschte Rollen: Der EuGH schützt die Interessen der Mitgliedsstaaten,
> das Bundessozialgericht setzt sich für zugewanderte EU-Bürger ein.
Bild: Viele EU-Ausländer werden sich denken: lieber keine Sozialhilfe als eine…
Jahrelang haben deutsche Sozialgerichte diskutiert, ob EU-Bürger teilweise
von Hartz -IV-Leistungen ausgeschlossen werden dürfen oder nicht. Viele
deutsche Richter gingen davon aus, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH)
die restriktive deutsche Gesetzeslage beanstanden wird. Das hat er jedoch
nicht getan. Inzwischen gibt es drei EuGH-Urteile, die mit guten Gründen
den Spielraum des deutschen Gesetzgebers betonen, eine Überlastung des
hiesigen Sozialsystems zu verhindern.
Völlig unerwartet hat inzwischen aber das Bundessozialgericht (BSG)
EU-Bürgern Sozialhilfeansprüche gewährt, die im Gesetz ausdrücklich
ausgeschlossen waren. Es wirkt wie ein Spiel mit vertauschten Rollen: Der
EuGH schützt die Interessen der Mitgliedstaaten, das nationale Gericht
wiederum setzt sich für zugewanderte EU-Bürger ein.
So sympathisch die Grundhaltung des BSG auch ist: In der Sache kann es
nicht überzeugen. Auch linke JuristInnen gehen davon aus, dass die Kasseler
Richter hier eine unzulässige Rechtsfortbildung am Gesetzgeber vorbei
betrieben haben. Der Verweis auf die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, wonach mit dem Existenzminimum keine
Migrationspolitik betrieben werden darf, überzeugt nicht. Das Karlsruher
Urteil zielte auf Flüchtlinge ab, die nicht nach Hause gehen können.
Spanier oder Rumänen sind aber keine Flüchtlinge.
Inzwischen hat das BSG auch die Kehrseite seines Urteils offenbart. Wenn
die Kommunen nicht für mittellose EU-Bürger zahlen wollen, könnten sie
diese ja ausweisen, so die Urteilsbegründung. Der Sozialhilfeanspruch sei
nur die Folge von „Vollzugsdefiziten im Ausländerrecht“. Im Interesse der
Freizügigkeit ist das nicht.
Die meisten Betroffenen werden wohl sagen: Lieber keine Sozialhilfe als
eine Ausweisung. Wer sich bisher mit Kindergeld, Schwarzarbeit und der
Hilfe von Freunden durchgewurschtelt hat, muss das Bundessozialgericht eher
fürchten.
25 Feb 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundessozialgericht
EuGH
Hartz IV
EU-Ausländer
EuGH
Kindergeld
EuGH
Migranten
EU
Schwerpunkt Brexit
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