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# taz.de -- „Valentin“-Prozess: Zweifelhafter Fund
> Die Wohnung eines der Angeklagten im „Valentin“-Prozess wird erneut
> durchsucht. Sein Anwalt sagt: Das ist ein Einschüchterungsversuch
Bild: Bei der Hausdurchsuchung wurde gerade mal ein halbes Gramm Cannabis gefun…
BREMEN taz | Zum wiederholten Mal hat die Polizei die Wohnung eines der
Angeklagten im sogenannten „Valentin“-Prozess durchsucht. Am Donnerstag
habe die Polizei um sechs Uhr morgens die Wohnungstür von Wesley S. und
seiner beiden Mitbewohner aufgebrochen, sagte gestern sein Rechtsanwalt Jan
Sürig. Sie habe das Zimmer von Wesley S. sowie die Gemeinschaftsräume der
Wohngemeinschaft durchsucht. Sürig kritisierte den Polizeieinsatz als
unverhältnismäßig und nannte ihn ein „Muskelspiel“. Er vermutet, dass es
darum ging, Wesley S. und seine beiden Mitangeklagten einzuschüchtern.
Die drei Männer müssen sich derzeit vor dem Bremer Landgericht
verantworten. Ihnen wird schwere Körperverletzung vorgeworfen, fast immer
in Zusammenhang mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen rechten
Hooligans und linken Ultras am Rande von Fußballspielen. Während sich der
Mitangeklagte Valentin S. in Untersuchungshaft befindet und in allen sieben
Fällen angeklagt ist, soll Wesley S. an drei Taten beteiligt gewesen sein.
Die erneute Hausdurchsuchung – laut Sürig „mindestens die dritte“ – be…
23-Jährigen begründet die Staatsanwaltschaft mit einem weiteren Tatvorwurf
aus dem vergangenen Jahr. Wesley S. soll ein Päckchen mit nicht näher
benannten Drogen über die Mauer der Justizvollzugsanstalt Bremen geworfen
haben. Der inhaftierte Valentin S. soll diese zuvor über den
Handy-Kurznachrichtendienst Whatsapp bei seinem Freund bestellt haben. Dies
habe Valentin S. auch zugegeben, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Ob das Päckchen, das die Polizei auf dem Gelände der Haftanstalt
konfisziert hatte, tatsächlich für Valentin S. bestimmt war und ob Wesley
S. der Absender war, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft wollte dies
mithilfe der Wohnungsdurchsuchung klären.
Sein Rechtsanwalt stellt die Sinnhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahme
infrage. Sichergestellt wurden in der Wohnung jetzt laut Staatsanwaltschaft
ein halbes Gramm Cannabis, ein Teleskopschlagstock und ein
Baseballschläger. Außerdem eine Ampulle mit einer Flüssigkeit, die derzeit
im Labor untersucht werde.
## „Zur Jagd frei gegeben“
Sürig nannte die Waffen „Selbstverteidigungsgeräte“. Er weist darauf hin,
dass sein Mandant im Internet auf einem Neonazi-Blog mit Foto „zur Jagd
freigegeben“ worden sei. Zur Erkennung sei ein Bild verwendet worden, das
das Anzeigenblatt Weser-Report veröffentlicht hatte, ohne das Gesicht zu
verpixeln.
Bei der Durchsuchung habe ein Sprengstoff- und anschließend ein
Drogenspürhund die Wohnung durchschnüffelt, erzählt Rechtsanwalt Sürig.
Sogar Bücher seien durchblättert worden. Er kritisiert, dass Wesley S. nach
der Durchsuchung erneut fotografiert wurde und Fingerabdrücke abgeben
musste. Die Staatsanwaltschaft begründet dieses Vorgehen mit einem neuen
Tattoo von Wesley S. Dass die Durchsuchung erst zwei Monate nach deren
Beschluss durchgeführt wurde, rechtfertigt der Sprecher mit der Vielzahl
der vorliegenden Hausdurchsuchungsbeschlüsse.
Der Rechtsanwalt Sürig vermutet einen anderen Grund. Er glaubt, dass die
Durchsuchung nur deshalb stattfand, weil jeglicher zweifelhafte Fund bei
seinem Mandanten nun viel Medienaufmerksamkeit bekommen würde.
5 Feb 2016
## AUTOREN
Eva Przybyla
## TAGS
Cannabis
Landgericht
Hausdurchsuchung
Bremen
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Bremen
Polizei
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