# taz.de -- Urteil über Referendum in Bayern: Cannabis-Initiative scheitert | |
> Jetzt alle ganz tief durchatmen: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof | |
> lässt ein „Legalize it“-Volksbegehren nicht zu. | |
Bild: Veganer, nachwachsender Rohstoff – in Bayern aber weiterhin verboten. | |
Karlsruhe taz | Das Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis in | |
Bayern“ wird nicht zugelassen. Das entschied jetzt der Bayerische | |
Verfassungsgerichtshof. Grund: Das geforderte Bayerische Hanfgesetz | |
verstoße gegen Bundesrecht. | |
Ziel der Initiative war es, dass der bayerische Landtag ein Hanfgesetz | |
beschließt. Darin sollte Anbau, Einfuhr, Verkauf und Verwendung von | |
Cannabis in Bayern erlaubt werden. Hanfprodukte mit erhöhtem THC-Gehalt | |
sollten über Apotheken und lizenzierte Fachgeschäfte verkauft werden. Dabei | |
ging es nicht nur um den Einsatz für medizinische Zwecke (hierfür besitzen | |
derzeit bundesweit rund 400 Personen eine Ausnahmegenehmigung), sondern | |
auch als „Genussmittel“. | |
Hinter der Initiative stand der Cannabisverband Bayern, ein seit 2014 | |
bestehender Dachverband von 14 Cannabis Social Clubs. In München betreibt | |
der Verband auch einen Biohanfladen, in dem legale Hanfprodukte wie Hanföl | |
(für die Hautpflege) und Hanfsamen (zur Förderung der Verdauung) verkauft | |
werden. | |
Für die Legalisierung von Cannabis als entspannendes Genussmittel sammelte | |
der Verband bereits 27.000 Unterschriften. Für die Zulassung des | |
Volksbegehrens hätten schon 25.000 Signaturen genügt. | |
## Populistische Argumentation | |
Doch das bayerische Innenministerium hielt den Antrag für unzulässig. | |
Bayern habe keine Befugnis, vom bundesweit geltenden Betäubungsmittelgesetz | |
(BtmG) abzuweichen. Das sah Wenzel Cerveny, Sprecher des Cannabisverbands, | |
anders. | |
Das Bundesgesetz sei unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig. | |
Außerdem sei Bayern ein „Freistaat“, der sich vom Bund überhaupt nichts | |
sagen lassen müsse. Die Argumentation war also eher populistisch als | |
juristisch ausgefeilt. | |
Doch wie es gesetzlich vorgesehen ist, musste noch der Bayerische | |
Verfassungsgerichtshof über die Nichtzulassung des Volksbegehrens | |
entscheiden. Wie zu erwarten war, schloss er sich an diesem Donnerstag dem | |
Innenministerium an: Das Betäubungsmittelgesetz des Bundes blockiere ein | |
abweichendes Landesgesetz, so der Gerichtshof. | |
Nur einer von neun bayerischen Verfassungsrichtern wollte das BtmG dem | |
Bundesverfassungsgericht zur erneuten Prüfung vorlegen. Im Jahr 1994 hatte | |
Karlsruhe das Gesetz noch als verfassungskonform gebilligt und ein Recht | |
auf Rausch abgelehnt. | |
21 Jan 2016 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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