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# taz.de -- Urteil über Referendum in Bayern: Cannabis-Initiative scheitert
> Jetzt alle ganz tief durchatmen: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof
> lässt ein „Legalize it“-Volksbegehren nicht zu.
Bild: Veganer, nachwachsender Rohstoff – in Bayern aber weiterhin verboten.
Karlsruhe taz | Das Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis in
Bayern“ wird nicht zugelassen. Das entschied jetzt der Bayerische
Verfassungsgerichtshof. Grund: Das geforderte Bayerische Hanfgesetz
verstoße gegen Bundesrecht.
Ziel der Initiative war es, dass der bayerische Landtag ein Hanfgesetz
beschließt. Darin sollte Anbau, Einfuhr, Verkauf und Verwendung von
Cannabis in Bayern erlaubt werden. Hanfprodukte mit erhöhtem THC-Gehalt
sollten über Apotheken und lizenzierte Fachgeschäfte verkauft werden. Dabei
ging es nicht nur um den Einsatz für medizinische Zwecke (hierfür besitzen
derzeit bundesweit rund 400 Personen eine Ausnahmegenehmigung), sondern
auch als „Genussmittel“.
Hinter der Initiative stand der Cannabisverband Bayern, ein seit 2014
bestehender Dachverband von 14 Cannabis Social Clubs. In München betreibt
der Verband auch einen Biohanfladen, in dem legale Hanfprodukte wie Hanföl
(für die Hautpflege) und Hanfsamen (zur Förderung der Verdauung) verkauft
werden.
Für die Legalisierung von Cannabis als entspannendes Genussmittel sammelte
der Verband bereits 27.000 Unterschriften. Für die Zulassung des
Volksbegehrens hätten schon 25.000 Signaturen genügt.
## Populistische Argumentation
Doch das bayerische Innenministerium hielt den Antrag für unzulässig.
Bayern habe keine Befugnis, vom bundesweit geltenden Betäubungsmittelgesetz
(BtmG) abzuweichen. Das sah Wenzel Cerveny, Sprecher des Cannabisverbands,
anders.
Das Bundesgesetz sei unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig.
Außerdem sei Bayern ein „Freistaat“, der sich vom Bund überhaupt nichts
sagen lassen müsse. Die Argumentation war also eher populistisch als
juristisch ausgefeilt.
Doch wie es gesetzlich vorgesehen ist, musste noch der Bayerische
Verfassungsgerichtshof über die Nichtzulassung des Volksbegehrens
entscheiden. Wie zu erwarten war, schloss er sich an diesem Donnerstag dem
Innenministerium an: Das Betäubungsmittelgesetz des Bundes blockiere ein
abweichendes Landesgesetz, so der Gerichtshof.
Nur einer von neun bayerischen Verfassungsrichtern wollte das BtmG dem
Bundesverfassungsgericht zur erneuten Prüfung vorlegen. Im Jahr 1994 hatte
Karlsruhe das Gesetz noch als verfassungskonform gebilligt und ein Recht
auf Rausch abgelehnt.
21 Jan 2016
## AUTOREN
Christian Rath
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