# taz.de -- Urteil zu Facebook: Rote Karte für belästigende Werbung | |
> Der Bundesgerichtshof beanstandet die Funktion „Freunde Finden“ des | |
> sozialen Netzwerks. Auch andere Anbieter sind betroffen. | |
Bild: Rückschlag für Facebook vorm BGH. | |
KARLSRUHE taz | Soziale Netzwerke wie Facebook dürfen ihre Nutzer nicht für | |
belästigende Werbekampagnen missbrauchen. Das entschied der | |
Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem Grundsatzurteil. Seit 2010 | |
klagt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Facebook, weil er | |
die Ausgestaltung von dessen Dienst „Freunde Finden“ für rechtswidrig häl… | |
Dabei kopiert sich Facebook – mit Zustimmung der Nutzer – deren | |
E-Mail-Kontakte auf eigene Server und verschickt an sie dann im Namen der | |
Nutzer standardisierte Freundschafts-Einladungen. | |
Was die Verbraucherschützer vor allem stört: Die Einladungsmails gehen | |
nicht nur an andere Facebook-Nutzer, sondern auch an Kontakte, die gar | |
keinen Facebook-Account haben. Ihnen wird dann erklärt, wie sie sich bei | |
Facebook registrieren können. Der vzbv sieht darin eine unzulässige | |
Werbung. Denn das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet in | |
Paragraph 7 den Versand von Werbemails ohne Einwilligung des Empfängers. | |
Facebook kann die Vorwürfe überhaupt nicht nachvollziehen. „Es geht hier | |
doch nicht um Werbung für Facebook, sondern um einen privaten | |
Kontaktwunsch“, sagt Anwalt Thomas von Plehwe vor dem BGH. „Der | |
Facebook-Nutzer will sich ein Netzwerk aufbauen und Facebook leistet ihm | |
dabei nur technische Hilfe.“ | |
Der BGH schloss sich jedoch den Verbraucherschützern an und bestätigte | |
dabei die Urteile der Vorinstanzen. „Einladungs-E-Mails an Empfänger, die | |
in den Erhalt nicht ausdrücklich eingewilligt haben, stellen eine | |
unzumutbare Belästigung dar“, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang | |
Büscher. Es handele sich beim „Freunde-Finden“ um eine von Facebook zur | |
Verfügung gestellte Funktion, mit der Außenstehende auf das Angebot von | |
Facebook aufmerksam gemacht werden sollen. „Die Einladungs-E-Mails werden | |
vom Empfänger nicht als private Mitteilung des Facebook-Nutzers, sondern | |
als Werbung von Facebook verstanden“, so der BGH. Die Entscheidung ist | |
rechtskräftig. | |
Zwar wurde der Freundefinder seit 2010 von Facebook mehrmals umgestaltet. | |
Nach wie vor würden aber auch an Außenstehende Einladungsmails verschickt, | |
erklärte vzbv-Expertin Carola Elbrecht nach der Verhandlung. Das Urteil | |
gilt nicht nur für Facebook. Auch andere soziale Netzwerke wie LinkedIn | |
verschicken Einladungen im Namen von Mitgliedern an Personen, die bisher | |
nicht dort registriert sind. (Az.: I ZR 65/14) | |
14 Jan 2016 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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