| # taz.de -- Urteil zu Facebook: Rote Karte für belästigende Werbung | |
| > Der Bundesgerichtshof beanstandet die Funktion „Freunde Finden“ des | |
| > sozialen Netzwerks. Auch andere Anbieter sind betroffen. | |
| Bild: Rückschlag für Facebook vorm BGH. | |
| KARLSRUHE taz | Soziale Netzwerke wie Facebook dürfen ihre Nutzer nicht für | |
| belästigende Werbekampagnen missbrauchen. Das entschied der | |
| Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem Grundsatzurteil. Seit 2010 | |
| klagt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Facebook, weil er | |
| die Ausgestaltung von dessen Dienst „Freunde Finden“ für rechtswidrig häl… | |
| Dabei kopiert sich Facebook – mit Zustimmung der Nutzer – deren | |
| E-Mail-Kontakte auf eigene Server und verschickt an sie dann im Namen der | |
| Nutzer standardisierte Freundschafts-Einladungen. | |
| Was die Verbraucherschützer vor allem stört: Die Einladungsmails gehen | |
| nicht nur an andere Facebook-Nutzer, sondern auch an Kontakte, die gar | |
| keinen Facebook-Account haben. Ihnen wird dann erklärt, wie sie sich bei | |
| Facebook registrieren können. Der vzbv sieht darin eine unzulässige | |
| Werbung. Denn das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet in | |
| Paragraph 7 den Versand von Werbemails ohne Einwilligung des Empfängers. | |
| Facebook kann die Vorwürfe überhaupt nicht nachvollziehen. „Es geht hier | |
| doch nicht um Werbung für Facebook, sondern um einen privaten | |
| Kontaktwunsch“, sagt Anwalt Thomas von Plehwe vor dem BGH. „Der | |
| Facebook-Nutzer will sich ein Netzwerk aufbauen und Facebook leistet ihm | |
| dabei nur technische Hilfe.“ | |
| Der BGH schloss sich jedoch den Verbraucherschützern an und bestätigte | |
| dabei die Urteile der Vorinstanzen. „Einladungs-E-Mails an Empfänger, die | |
| in den Erhalt nicht ausdrücklich eingewilligt haben, stellen eine | |
| unzumutbare Belästigung dar“, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang | |
| Büscher. Es handele sich beim „Freunde-Finden“ um eine von Facebook zur | |
| Verfügung gestellte Funktion, mit der Außenstehende auf das Angebot von | |
| Facebook aufmerksam gemacht werden sollen. „Die Einladungs-E-Mails werden | |
| vom Empfänger nicht als private Mitteilung des Facebook-Nutzers, sondern | |
| als Werbung von Facebook verstanden“, so der BGH. Die Entscheidung ist | |
| rechtskräftig. | |
| Zwar wurde der Freundefinder seit 2010 von Facebook mehrmals umgestaltet. | |
| Nach wie vor würden aber auch an Außenstehende Einladungsmails verschickt, | |
| erklärte vzbv-Expertin Carola Elbrecht nach der Verhandlung. Das Urteil | |
| gilt nicht nur für Facebook. Auch andere soziale Netzwerke wie LinkedIn | |
| verschicken Einladungen im Namen von Mitgliedern an Personen, die bisher | |
| nicht dort registriert sind. (Az.: I ZR 65/14) | |
| 14 Jan 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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