| # taz.de -- BGH-Urteil zum digitalen Erbe: Eltern dürfen Facebook-Konto sehen | |
| > Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens Zugang zu dem Nutzerkonto | |
| > der Tochter gewähren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. | |
| Bild: Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens Zugang zu deren Konto gew�… | |
| Karlsruhe taz | Der Zugriff auf Facebook-Konten ist vererbbar. Das | |
| entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil. Die | |
| geplante gesetzliche Regelung ist damit nicht mehr erforderlich. Konkret | |
| ging es um einen tragischen Fall aus Berlin. 2012 wurde ein 15-jähriges | |
| Mädchen in einem U-Bahnhof von einem Zug erfasst. Vielleicht war es ein | |
| Unfall, möglicherweise hatte das Mädchen aber Suizid begangen. | |
| Um besser zu verstehen, wie sich ihre Tochter in der letzten Zeit ihres | |
| Lebens fühlte, wollte die Mutter deren Facebook-Konto einsehen. Sie wollte | |
| wissen, ob ihre Tochter dort Suizidabsichten äußerte. Außerdem musste | |
| sich die Mutter gegen Schadenersatzforderungen des traumatisierten | |
| U-Bahn-Fahrers verteidigen. | |
| [1][Doch Facebook hatte den Account inzwischen in den sogenannten | |
| Gedenkzustand versetzt.] Damit war ein Zugang zu den nicht öffentlich | |
| sichtbaren Daten unmöglich. Die Klage der Mutter gegen Facebook war beim | |
| Landgericht Berlin zunächst erfolgreich, wurde in der nächsten Instanz, | |
| beim Berliner Kammergericht aber abgelehnt. Beim BGH hat die Mutter nun | |
| wieder Erfolg. Das Urteil ist rechtskräftig und hat weit über diesen | |
| Einzelfall hinaus Bedeutung für das digitale Erbe. | |
| Laut BGH hat die Mutter einen Anspruch gegen Facebook, dass ihr der Zugang | |
| zum vollständigen Benutzerkonto der Tochter gewährt wird. Denn als Erbin | |
| werde sie Vertragspartnerin des Nutzungsvertrags, den die Tochter mit | |
| Facebook geschlossen hat. Die anders lautende „Gedenk“-Regelung von | |
| Facebook wurde in diesen Vertrag nicht wirksam einbezogen, stellte der BGH | |
| jetzt fest, da sie nur über die Hilfe-Funktion von Facebook auffindbar war. | |
| ## Unangemessene Benachteiligung | |
| Doch Facebook könnte eine derartige Regelung, die den Erben den Zugriff zum | |
| Account verwehrt, auch gar nicht wirksam in die AGB eines Vertrags | |
| aufnehmen, da sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen würde. | |
| [2][Die Vererblichkeit des Facebook-Vertrags] ist auch nicht deshalb | |
| ausgeschlossen, weil es sich um einen höchstpersönlichen Vertrag (wie etwa | |
| eine Ehe) handelt. Der BGH stellt fest, dass Facebook sich nicht | |
| verpflichtet hat, Nachrichten ausschließlich der Tochter zuzustellen. Die | |
| vertragliche Verpflichtung sei vielmehr „kontenbezogen“, so der Vorsitzende | |
| Richter Ulrich Herrmann. „Es besteht kein Grund, digitale Inhalte anders | |
| [als Briefe] zu behandeln“, so Richter Herrmann. | |
| Das Kammergericht Berlin hatte sich in seinem ablehnenden Urteil vor allem | |
| auf eine Datenschutzbestimmung des Telekommunikationsgesetzes gestützt (§ | |
| 88). Danach dürfen Provider Daten nur dann „an andere“ weitergeben, wenn es | |
| dafür eine gesetzliche Grundlage gebe. Diese konnte das Berliner Gericht | |
| nicht erkennen. Doch der BGH sah auch an diesem Punkt kein Problem. Die | |
| Mutter als Erbin sei keine „andere“ Person, da sie vollständig in die | |
| Rechtsposition der Tochter einrücke. | |
| 12 Jul 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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