| # taz.de -- Kommentar NSU-Prozess: Aussage gegen Aussage | |
| > Ob Ralf Wohlleben seine Ausführungen am Ende nützen, hängt davon ab, ob | |
| > er glaubwürdiger ist als sein Ex-Kumpan Carsten S. | |
| Bild: Wohlleben (Hintergrund) wirft dem ebenfalls angeklagten Carsten S. falsch… | |
| Der Angeklagte im Strafprozess darf schweigen oder lügen. Ein Nachteil darf | |
| ihm daraus nicht erwachsen (jedenfalls solange er dabei niemand falsch | |
| beschuldigt). Andererseits kann ein Angeklagter aber ein milderes Strafmaß | |
| erwarten, wenn er gesteht, reinen Tisch macht, Reue zeigt und so den | |
| Rechtsfrieden ein Stück weit wieder herstellt. Warum aber gestehen dann | |
| nicht alle (zurecht beschuldigten) Angeklagten, wenn das so günstig ist? | |
| Noch günstiger ist es natürlich, wenn man gar nicht verurteilt wird oder | |
| nur wegen eines Teils der Anklagepunkte. | |
| So scheinen nun wohl auch Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben zu denken. Ihre | |
| Aussagen sind zwar umfangreich, aber erwecken nicht den Eindruck, als | |
| wollten sie reinen Tisch machen. Vielmehr würde ein großer Teil der | |
| Anklagevorwürfe entfallen, wenn die Realität wirklich so war, wie Zschäpe | |
| und Wohlleben sie schildern. | |
| Wohlleben zum Beispiel ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt, weil er im | |
| Auftrag des NSU-Trios den ebenfalls angeklagten Carsten S. die spätere | |
| Tatwaffe besorgen ließ und selbst auch noch 2500 Mark zur Finanzierung | |
| beisteuerte. Wohlleben dagegen behauptet, dass er von geplanten Morden | |
| nichts ahnte und an der Beschaffung der Ceska-Pistole nur peripher | |
| beteiligt war, jedenfalls kein Geld dafür bereitstellte. | |
| Letztlich steht Aussage gegen Aussage. Denn Carsten S. belastet Wohlleben. | |
| Deshalb wirft Wohlleben seinem ehemaligen Gesinnungsgenossen S. falsche | |
| Darstellungen vor. Es ist also eine Frage der Glaubwürdigkeit. Dabei kommt | |
| es auf Konstanz und Stimmigkeit der Aussage an, und natürlich auch darauf, | |
| ob es weitere Beweise für die eine oder andere Version gibt. | |
| Während im NSU-Prozess bisher Zeugen und Beweismittel nur daraufhin geprüft | |
| wurden, ob sie die Anklage stützen, müssen sie jetzt auch mit den Versionen | |
| von Zschäpe und Wohlleben abgeglichen werden. Bisher schien das Gericht | |
| zwar an der Anklage nicht zu zweifeln. Doch bis zum Urteil gilt die | |
| Unschuldsvermutung. Und beim Urteil gilt das Gebot „Im Zweifel für den | |
| Angeklagten“ - auch bei Neonazis. | |
| 17 Dec 2015 | |
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| Christian Rath | |
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