# taz.de -- Kommentar NSU-Prozess: Aussage gegen Aussage | |
> Ob Ralf Wohlleben seine Ausführungen am Ende nützen, hängt davon ab, ob | |
> er glaubwürdiger ist als sein Ex-Kumpan Carsten S. | |
Bild: Wohlleben (Hintergrund) wirft dem ebenfalls angeklagten Carsten S. falsch… | |
Der Angeklagte im Strafprozess darf schweigen oder lügen. Ein Nachteil darf | |
ihm daraus nicht erwachsen (jedenfalls solange er dabei niemand falsch | |
beschuldigt). Andererseits kann ein Angeklagter aber ein milderes Strafmaß | |
erwarten, wenn er gesteht, reinen Tisch macht, Reue zeigt und so den | |
Rechtsfrieden ein Stück weit wieder herstellt. Warum aber gestehen dann | |
nicht alle (zurecht beschuldigten) Angeklagten, wenn das so günstig ist? | |
Noch günstiger ist es natürlich, wenn man gar nicht verurteilt wird oder | |
nur wegen eines Teils der Anklagepunkte. | |
So scheinen nun wohl auch Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben zu denken. Ihre | |
Aussagen sind zwar umfangreich, aber erwecken nicht den Eindruck, als | |
wollten sie reinen Tisch machen. Vielmehr würde ein großer Teil der | |
Anklagevorwürfe entfallen, wenn die Realität wirklich so war, wie Zschäpe | |
und Wohlleben sie schildern. | |
Wohlleben zum Beispiel ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt, weil er im | |
Auftrag des NSU-Trios den ebenfalls angeklagten Carsten S. die spätere | |
Tatwaffe besorgen ließ und selbst auch noch 2500 Mark zur Finanzierung | |
beisteuerte. Wohlleben dagegen behauptet, dass er von geplanten Morden | |
nichts ahnte und an der Beschaffung der Ceska-Pistole nur peripher | |
beteiligt war, jedenfalls kein Geld dafür bereitstellte. | |
Letztlich steht Aussage gegen Aussage. Denn Carsten S. belastet Wohlleben. | |
Deshalb wirft Wohlleben seinem ehemaligen Gesinnungsgenossen S. falsche | |
Darstellungen vor. Es ist also eine Frage der Glaubwürdigkeit. Dabei kommt | |
es auf Konstanz und Stimmigkeit der Aussage an, und natürlich auch darauf, | |
ob es weitere Beweise für die eine oder andere Version gibt. | |
Während im NSU-Prozess bisher Zeugen und Beweismittel nur daraufhin geprüft | |
wurden, ob sie die Anklage stützen, müssen sie jetzt auch mit den Versionen | |
von Zschäpe und Wohlleben abgeglichen werden. Bisher schien das Gericht | |
zwar an der Anklage nicht zu zweifeln. Doch bis zum Urteil gilt die | |
Unschuldsvermutung. Und beim Urteil gilt das Gebot „Im Zweifel für den | |
Angeklagten“ - auch bei Neonazis. | |
17 Dec 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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