Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar NSU-Prozess: Aussage gegen Aussage
> Ob Ralf Wohlleben seine Ausführungen am Ende nützen, hängt davon ab, ob
> er glaubwürdiger ist als sein Ex-Kumpan Carsten S.
Bild: Wohlleben (Hintergrund) wirft dem ebenfalls angeklagten Carsten S. falsch…
Der Angeklagte im Strafprozess darf schweigen oder lügen. Ein Nachteil darf
ihm daraus nicht erwachsen (jedenfalls solange er dabei niemand falsch
beschuldigt). Andererseits kann ein Angeklagter aber ein milderes Strafmaß
erwarten, wenn er gesteht, reinen Tisch macht, Reue zeigt und so den
Rechtsfrieden ein Stück weit wieder herstellt. Warum aber gestehen dann
nicht alle (zurecht beschuldigten) Angeklagten, wenn das so günstig ist?
Noch günstiger ist es natürlich, wenn man gar nicht verurteilt wird oder
nur wegen eines Teils der Anklagepunkte.
So scheinen nun wohl auch Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben zu denken. Ihre
Aussagen sind zwar umfangreich, aber erwecken nicht den Eindruck, als
wollten sie reinen Tisch machen. Vielmehr würde ein großer Teil der
Anklagevorwürfe entfallen, wenn die Realität wirklich so war, wie Zschäpe
und Wohlleben sie schildern.
Wohlleben zum Beispiel ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt, weil er im
Auftrag des NSU-Trios den ebenfalls angeklagten Carsten S. die spätere
Tatwaffe besorgen ließ und selbst auch noch 2500 Mark zur Finanzierung
beisteuerte. Wohlleben dagegen behauptet, dass er von geplanten Morden
nichts ahnte und an der Beschaffung der Ceska-Pistole nur peripher
beteiligt war, jedenfalls kein Geld dafür bereitstellte.
Letztlich steht Aussage gegen Aussage. Denn Carsten S. belastet Wohlleben.
Deshalb wirft Wohlleben seinem ehemaligen Gesinnungsgenossen S. falsche
Darstellungen vor. Es ist also eine Frage der Glaubwürdigkeit. Dabei kommt
es auf Konstanz und Stimmigkeit der Aussage an, und natürlich auch darauf,
ob es weitere Beweise für die eine oder andere Version gibt.
Während im NSU-Prozess bisher Zeugen und Beweismittel nur daraufhin geprüft
wurden, ob sie die Anklage stützen, müssen sie jetzt auch mit den Versionen
von Zschäpe und Wohlleben abgeglichen werden. Bisher schien das Gericht
zwar an der Anklage nicht zu zweifeln. Doch bis zum Urteil gilt die
Unschuldsvermutung. Und beim Urteil gilt das Gebot „Im Zweifel für den
Angeklagten“ - auch bei Neonazis.
17 Dec 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Carsten S.
Ralf Wohlleben
Beate Zschäpe
NSU-Prozess
Schwerpunkt Rechter Terror
Schwerpunkt Rechter Terror
Beate Zschäpe
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
Schwerpunkt Rechter Terror
Rechter Terror
Schwerpunkt Rechter Terror
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
Beate Zschäpe
NSU-Prozess
NSU-Prozess
Beate Zschäpe
## ARTIKEL ZUM THEMA
Trubel im NSU-Prozess: Zweite Zschäpe-Aussage verzögert
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess will sich am Donnerstag erneut
einlassen. Zunächst kommt aber ein Befangenheitsantrag dazwischen.
NSU-Prozess in München: Der Unwissende
Im NSU-Prozess befragt Richter Götzl den als Waffenbeschaffer angeklagten
Ralf Wohlleben. Und er bringt diesen ins Schwimmen.
Beate Zschäpe: Neue Attacke gegen alte Verteidiger
Erneut beklagt sich die Angeklagte im NSU-Prozess bei Gericht über Wolfgang
Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Diese hätten sich „bewusst schädigend�…
verhalten.
NSU-Untersuchungsausschuss in Hessen: Verfassungsschutz verteidigt sich
In Wiesbaden stellte sich der Ex-Chef des Verfassungsschutzes dem Vorwurf
der Vertuschung im Fall Halit Yozgaz. Viel weiß er nicht.
NSU-Prozess in München: Mit offenen Fragen ins nächste Jahr
Nach den Aussagen von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben müssen Zeugen neu
befragt werden. Das Verfahren wird länger dauern.
Wohlleben im NSU-Prozess: Der ahnungslose Freund
Ralf Wohlleben bestreitet die Anklagevorwürfe. Der ideologisch ungeläuterte
Neonazi beschuldigt seine Mitangeklagten – und entlastet Beate Zschäpe.
Wohlleben-Aussage im NSU-Prozess: Keine Ahnung, keine Schuld
Der Angeklagte bestreitet, die Mordwaffe besorgt zu haben. Von der
Terrorserie seiner Freunde habe er erst aus Medienberichten erfahren.
Angeklagter im NSU-Prozess: Wohlleben sagt aus
Nach Beate Zschäpe äußert sich nun auch Ralf Wohlleben im NSU-Prozess. Die
Aussage soll ihn nach Auskuft seiner Anwältin entlasten.
NSU-Prozess in München: Zschäpe macht Winterpause
Der Richter lässt Zweifel an der Erklärung der Hauptangeklagten erkennen.
Er hat viele Nachfragen. Auf Antworten muss er warten.
Rechtsextreme Frauen im NSU-Prozess: Rassistinnen auf Schmusekurs
Nazi-Frauen nutzen Geschlechterstereotype: Sie geben sich unpolitisch und
ahnungslos, sind aber in der Szene sehr aktiv.
Widersprüche nach Zschäpe-Aussage: Da gibt‘s noch einiges zu fragen
Nach ihrer Erklärung im NSU-Prozess will Beate Zschäpe nun schriftlich
Nachfragen der Richter beantworten. Klärungsbedarf gibt es reichlich.
Kommentar zu Beate Zschäpes Aussage: In der Rolle der schwachen Frau
Beate Zschäpe inszeniert sich als Opfer, ihre Aussage ist unglaubwürdig,
ihre Entschuldigung zynisch. Der Skandal muss ohne sie aufgeklärt werden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.