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# taz.de -- Flüchtlingsquartier in Hamburg-Klein Borstel: Baustopp zunächst v…
> Das Flüchtlingsquartier im Hamburger Stadtteil Klein Borstel kann weiter
> gebaut werden. Das Bezirksamt-Nord erteilt eine Baugenehmigung.
Bild: Demonstration für den Bau eines Flüchtlingsheims in Klein Borstel.
HAMBURG taz | Der Rechtsstreit über den Baustopp für das
Flüchtlingsquartier Am Anzuchtgarten in Klein Borstel vor dem
Oberverwaltungsgericht (OVG) ist zu Ende – die Bauarbeiten können vorerst
fortgesetzt werden. „Der Rechtsstreit ist von beiden Parteien für erledigt
erklärt worden“, sagt OVG-Sprecher Andreas Lambiris. Der Grund: Weil das
Bezirksamt Nord eine Baugenehmigung erteilt hat, die sofort vollzogen
werden kann, sei eine neue rechtliche Ebene eingetreten; das Verfahren
obsolet.
Die Sozialbehörde hatte ursprünglich den Bau der insgesamt 13 zwei- und
dreigeschossigen Gebäude in Container-Modulbauweise auf das Sicherheits-
und Ordnungsgesetz gestützt, um bis zum Frühjahr 700 Menschen ein Dach über
dem Kopf zu verschaffen. Der erste Bauabschnitt für 250 Menschen sollte
schon Ende dieses Jahres bezugsfertig sein. Diese Art der Bebauung
widersprach aber dem gültigen Bebauungsplan „Ohlsdorf 12“ aus dem Jahre
2005, dessen erklärtes Ziel es gewesen war, „nicht zu stark verdichtete
Wohnflächen für Familien mit Kindern zu schaffen, um auf diese Weise der
Stadtflucht entgegenzutreten“. Deswegen waren auf dem Areal Am
Anzuchtgarten „nur gärtnerische und friedhofsbezogene Nutzungen“ zulässig.
Das Verwaltungsgericht stoppte daher auf Antrag von vier Anwohnern den Bau
Ende Oktober, da ein förmliches Baugenehmigungsverfahren nicht
stattgefunden hatte. Klein Borstel stand vor einer Zerreißprobe. Denn gegen
den Baustopp demonstrierten zwei Wochen später fast 1.000 Menschen, die
sich schon zuvor für die Flüchtlingsunterkunft stark gemacht hatten. „In
einer Notsituation muss man den Eigennutz gegenüber dem Wohl anderer
zurückstellen“, sagte die Schülerin Stella Köhler, die die Demonstration
mit organisiert hatte.
Inzwischen hat der Bezirk dem eilig von Sozialbehörde und dem städtischen
Träger Fördern & Wohnen gestellten Bauantrag stattgegeben. „Es gibt eine
Baugenehmigung“, sagt Bezirksamtssprecherin Katja Glahn. Ein
Anwohner-Widerspruch sei zwar eingegangen, habe aber keine aufschiebende
Wirkung. „Dagegen kann wieder ein Eilantrag gestellt werden, aber es geht
wieder vorm Verwaltungsgericht los“, erläutert OVG-Sprecher Lambiris.
Einen derartigen Eilantrag hat der Anwalt Gero Tuttlewski bereits dem
Hamburger Abendblatt angekündigt. „Wir sind jedoch optimistisch, dass die
erteilte Baugenehmigung einer rechtlichen Überprüfung durch das
Verwaltungsgericht standhalten wird“, sagt Anselm Sprandel,
Flüchtlingskoordinator der Stadt. Immerhin habe das Oberverwaltungsgericht
bescheinigt, dass die Behörde gegen den erstinstanzlichen
Baustopp-Beschluss beachtliche Argumente vorgetragen habe.
Aktuell ist die Hamburgische Bauordnung vom rot-grünen Senat dahingehend
geändert worden, dass auch der vorzeitige Baubeginn zugelassen werden kann,
ohne dass das förmliche Baugenehmigungsverfahren schon abgeschlossen ist.
Es sei keine „bauaufsichtliche Zulassung“ nach dem Baugesetzbuch, gegen die
Anwohner klagen könnten. Dennoch empfiehlt der Senat den Bezirksämtern,
schon den Bescheid über die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns mit einer
„Anordnung der sofortigen Vollziehung“ zu versehen.
21 Dec 2015
## AUTOREN
Kai von Appen
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