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# taz.de -- Polizeigewalt bei S21-Demonstration: Das Vorgehen war „überzogen…
> Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat bestätigt: Die brutale Räumung des
> Schlossgartens war rechtswidrig. Mehr als 100 Menschen wurden verletzt.
Bild: Wasserwerfereinsatz am „Schwarzen Donnerstag“ im Herbst 2010.
Stuttgart dpa | Der überharte Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner vor
gut fünf Jahren mit weit mehr als 100 Verletzen [1][war rechtswidrig]. Beim
Protest gegen die Baumrodungen im Schlossgarten am 30. September 2010 habe
es sich rechtlich gesehen um eine Versammlung gehandelt, entschied das
Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch.
Für ein Vorgehen der Polizei gegen solche Versammlungen gibt es im
Grundgesetz hohe Hürden. Zwar dürften die Beamten natürlich einzelne
Straftaten verfolgen, nicht aber die gesamte Versammlung mit Wasserwerfern,
Schlagstöcken und Pfefferspray beenden. Ohnehin sei das Vorgehen überzogen
gewesen.
Geklagt hatten sieben Opfer von damals. Darunter ist der heute nahezu
erblindete Dietrich Wagner, der am „Schwarzen Donnerstag“ nach heftigen
Druckstößen aus einem Wasserwerfer gegen seinen Kopf aus den Augen blutete.
Mit der Entscheidung des Gerichts steigen die Chancen der Opfer von damals
auf Schadenersatz. Diesen müssen sie sich aber vor dem Landgericht
erstreiten.
18 Nov 2015
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