| # taz.de -- Polizeigewalt bei S21-Demonstration: Das Vorgehen war „überzogen… | |
| > Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat bestätigt: Die brutale Räumung des | |
| > Schlossgartens war rechtswidrig. Mehr als 100 Menschen wurden verletzt. | |
| Bild: Wasserwerfereinsatz am „Schwarzen Donnerstag“ im Herbst 2010. | |
| Stuttgart dpa | Der überharte Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner vor | |
| gut fünf Jahren mit weit mehr als 100 Verletzen [1][war rechtswidrig]. Beim | |
| Protest gegen die Baumrodungen im Schlossgarten am 30. September 2010 habe | |
| es sich rechtlich gesehen um eine Versammlung gehandelt, entschied das | |
| Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch. | |
| Für ein Vorgehen der Polizei gegen solche Versammlungen gibt es im | |
| Grundgesetz hohe Hürden. Zwar dürften die Beamten natürlich einzelne | |
| Straftaten verfolgen, nicht aber die gesamte Versammlung mit Wasserwerfern, | |
| Schlagstöcken und Pfefferspray beenden. Ohnehin sei das Vorgehen überzogen | |
| gewesen. | |
| Geklagt hatten sieben Opfer von damals. Darunter ist der heute nahezu | |
| erblindete Dietrich Wagner, der am „Schwarzen Donnerstag“ nach heftigen | |
| Druckstößen aus einem Wasserwerfer gegen seinen Kopf aus den Augen blutete. | |
| Mit der Entscheidung des Gerichts steigen die Chancen der Opfer von damals | |
| auf Schadenersatz. Diesen müssen sie sich aber vor dem Landgericht | |
| erstreiten. | |
| 18 Nov 2015 | |
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