# taz.de -- Wasserwerfer-Einsatz Stuttgart 21: Ex-Polizeichef soll 15.600 Euro … | |
> Siegfrid Stumpf leitete den Einsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten. Ein | |
> Gericht sagt: Er hätte Schlimmeres verhindern können. Daher soll er eine | |
> Geldstrafe zahlen. | |
Bild: Einsatz der Polizei am 30. September 2010 in Stuttgart. | |
STUTTGART dpa | Gut vier Jahre nach dem überharten Wasserwerfer-Einsatz | |
gegen Stuttgart-21-Demonstranten hat Ex-Polizeichef Siegfried Stumpf einen | |
Strafbefehl über 15.600 Euro erhalten. Nach Ansicht des Amtsgerichts hätte | |
Stumpf mit einer Anweisung das rüde Vorgehen Ende September 2010 gegen | |
Protestierende im Stuttgarter Schlossgarten beenden und womöglich schwere | |
Verletzungen verhindern können. | |
Wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt in vier Fällen müsse Stumpf eine | |
Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 130 Euro zahlen, sagte eine Sprecherin des | |
Amtsgerichts der Deutschen Presse-Agentur. | |
Nimmt Stumpf den Strafbefehl an, ist er vorbestraft. Er kann binnen zwei | |
Wochen Einspruch einlegen. | |
Frank Ulrich Mann, Rechtsanwalt eines damals erblindeten Demonstranten, | |
sprach von einem „wahren Schnäppchen“ für Stumpf. Die Höhe des Strafbefe… | |
sei milde - zumal das Landgericht jüngst die Hauptverantwortung beim | |
damaligen Einsatzleiter gesehen hatte. | |
Als Polizeichef leitete Stumpf den Einsatz zur Räumung des Schlossgartens | |
für Baumrodungen auf dem Baufeld des umstrittenen Milliardenprojekts | |
Stuttgart 21. Mehrere Demonstranten wurden schwer an den Augen verletzt. | |
Das Innenministerium berichtete von 160 Verletzten. | |
9 Mar 2015 | |
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