# taz.de -- Urteil gegen Umweltschützer: Hindernis in fünf Metern Höhe | |
> Robin-Wood-Aktivist wegen Demo vor Atomtransport im Hamburger Hafen wegen | |
> Nötigung verurteilt. Hafen bleibt Drehscheibe des Uranhandels. | |
Bild: Unspektakulär, aber auch nicht strafbar: Anti-AKW-Protest | |
HAMBURG taz | Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat am Montag den | |
Robin-Wood-Aktivisten und Kletterer Tim B. wegen Nötigung zu 50 Tagesätzen | |
Geldstrafe verurteilt. Der Umweltaktivist hatte zusammen mit anderen am 10. | |
November 2014 am Süd-West-Terminal des Umschlagsbetriebes C. Steinweg im | |
Hamburger Hafen einen Zug mit Uranerzkonzentrat aufgehalten, dass mit dem | |
Schiff aus Russland angeliefert worden war und auf der Schiene nach | |
Narbonne in Südfrankreich gebracht werden sollte. | |
Trotz des angeblichen Atomausstiegs finden im Hamburger Hafen weiterhin | |
Woche für Woche Atomtransporte statt. Beliefert werden | |
Uranverarbeitungsanlagen in Deutschland, die über eine unbefristete | |
Betriebsgenehmigung verfügen und Atomkraftwerke in der ganzen Welt mit | |
Brennstoff versorgen. Der Firma C. Steinweg kommt dabei eine zentrale Rolle | |
als Drehscheibe des Handels mit der radioaktiven Fracht zu. „Allein | |
Steinweg hat von August 2013 bis August 2014 fast 5.000 Tonnen | |
Uranerzkonzentrat in Steinwerder umgeschlagen“, sagt | |
Robin-Wood-Energiereferent Tobias Darge. Das entspreche fast zehn Prozent | |
der weltweiten Uranförderung. | |
Daher war es nicht die erste Aktion, als die Atomgegner mit Transparenten | |
am 10. November vorigen Jahres auf den Gleisen den Uranzug stoppten. Obwohl | |
zwei Robin-Wood-Aktivisten ihr Seil in fünf Meter Höhe über die Bahnanlage | |
gespannt hatten, die Rangierlok und die Container also unter den beiden | |
Demonstranten hätten durchfahren können, setzte der Zug mit | |
Uranerzkonzentrat erst nach sieben Stunden seine Fahrt fort – nachdem die | |
Robin-Wood-Kletterer durch die Polizei von den Seilen geholt worden waren. | |
Deshalb sah der Amtsrichter den Tatbestand der Nötigung als erfüllt an. Er | |
räumte zwar ein, dass das Seil tatsächlich in fünf Metern Höhe angebracht | |
worden sei, also von einer richtigen Blockade nicht gesprochen werden | |
konnte und deshalb eigentlich nicht der Straftatbestand einer Nötigung | |
erfüllt sei, dennoch habe die Seilaktion irgendwo ein „Hindernis“ | |
dargestellt, was eine Verurteilung rechtfertige. Tim B. wird Berufung beim | |
Landgericht Hamburg einlegen. Denn das Landgericht Braunschweig hat gerade | |
eine Menschenblockade im Zusammenhang mit einem rassistischen | |
„Bragida“-Marsch in Braunschweig als straffrei eingestuft, sofern eine | |
Blockade umgegangen werden kann. | |
Bereits Ende der Woche verhandelt erneut das Amtsgericht Harburg über einen | |
Atomgegner, dem Hausfriedensbruch vorgeworfen wird. Er hatte zusammen mit | |
anderen im August 2014 unangekündigt den Süd-West-Terminal der Firma C. | |
Steinweg „inspiziert“ und dabei Container mit abgelaufenen Zertifizierungen | |
entdeckt, die nach Aussage des Hamburger Senats gar nicht mehr in Hamburg | |
hätten sein dürfen. | |
Die vier Boxen, gefüllt mit Uranerzkonzentrat aus Kasachstan, waren im Juli | |
beim Löschen des russischen Atomfrachters „Sheksna“ beschlagnahmt worden, | |
weil die Sicherheitssiegel – die sogenannten CSC Plaketten – abgelaufen | |
waren. Die Container durften dann aber doch Richtung Frankreich | |
transportiert werden. Auf Anweisung eines Steinweg-Disponenten blieben sie | |
aber noch vier Wochen in einer dafür angeblich genehmigten Halle liegen. | |
7 Dec 2015 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
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