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# taz.de -- Urteil gegen Umweltschützer: Hindernis in fünf Metern Höhe
> Robin-Wood-Aktivist wegen Demo vor Atomtransport im Hamburger Hafen wegen
> Nötigung verurteilt. Hafen bleibt Drehscheibe des Uranhandels.
Bild: Unspektakulär, aber auch nicht strafbar: Anti-AKW-Protest
HAMBURG taz | Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat am Montag den
Robin-Wood-Aktivisten und Kletterer Tim B. wegen Nötigung zu 50 Tagesätzen
Geldstrafe verurteilt. Der Umweltaktivist hatte zusammen mit anderen am 10.
November 2014 am Süd-West-Terminal des Umschlagsbetriebes C. Steinweg im
Hamburger Hafen einen Zug mit Uranerzkonzentrat aufgehalten, dass mit dem
Schiff aus Russland angeliefert worden war und auf der Schiene nach
Narbonne in Südfrankreich gebracht werden sollte.
Trotz des angeblichen Atomausstiegs finden im Hamburger Hafen weiterhin
Woche für Woche Atomtransporte statt. Beliefert werden
Uranverarbeitungsanlagen in Deutschland, die über eine unbefristete
Betriebsgenehmigung verfügen und Atomkraftwerke in der ganzen Welt mit
Brennstoff versorgen. Der Firma C. Steinweg kommt dabei eine zentrale Rolle
als Drehscheibe des Handels mit der radioaktiven Fracht zu. „Allein
Steinweg hat von August 2013 bis August 2014 fast 5.000 Tonnen
Uranerzkonzentrat in Steinwerder umgeschlagen“, sagt
Robin-Wood-Energiereferent Tobias Darge. Das entspreche fast zehn Prozent
der weltweiten Uranförderung.
Daher war es nicht die erste Aktion, als die Atomgegner mit Transparenten
am 10. November vorigen Jahres auf den Gleisen den Uranzug stoppten. Obwohl
zwei Robin-Wood-Aktivisten ihr Seil in fünf Meter Höhe über die Bahnanlage
gespannt hatten, die Rangierlok und die Container also unter den beiden
Demonstranten hätten durchfahren können, setzte der Zug mit
Uranerzkonzentrat erst nach sieben Stunden seine Fahrt fort – nachdem die
Robin-Wood-Kletterer durch die Polizei von den Seilen geholt worden waren.
Deshalb sah der Amtsrichter den Tatbestand der Nötigung als erfüllt an. Er
räumte zwar ein, dass das Seil tatsächlich in fünf Metern Höhe angebracht
worden sei, also von einer richtigen Blockade nicht gesprochen werden
konnte und deshalb eigentlich nicht der Straftatbestand einer Nötigung
erfüllt sei, dennoch habe die Seilaktion irgendwo ein „Hindernis“
dargestellt, was eine Verurteilung rechtfertige. Tim B. wird Berufung beim
Landgericht Hamburg einlegen. Denn das Landgericht Braunschweig hat gerade
eine Menschenblockade im Zusammenhang mit einem rassistischen
„Bragida“-Marsch in Braunschweig als straffrei eingestuft, sofern eine
Blockade umgegangen werden kann.
Bereits Ende der Woche verhandelt erneut das Amtsgericht Harburg über einen
Atomgegner, dem Hausfriedensbruch vorgeworfen wird. Er hatte zusammen mit
anderen im August 2014 unangekündigt den Süd-West-Terminal der Firma C.
Steinweg „inspiziert“ und dabei Container mit abgelaufenen Zertifizierungen
entdeckt, die nach Aussage des Hamburger Senats gar nicht mehr in Hamburg
hätten sein dürfen.
Die vier Boxen, gefüllt mit Uranerzkonzentrat aus Kasachstan, waren im Juli
beim Löschen des russischen Atomfrachters „Sheksna“ beschlagnahmt worden,
weil die Sicherheitssiegel – die sogenannten CSC Plaketten – abgelaufen
waren. Die Container durften dann aber doch Richtung Frankreich
transportiert werden. Auf Anweisung eines Steinweg-Disponenten blieben sie
aber noch vier Wochen in einer dafür angeblich genehmigten Halle liegen.
7 Dec 2015
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
Uran
Hamburger Hafen
Anti-AKW
Anti-Atom-Bewegung
Radioaktivität
Braunkohle
Protest
Schwerpunkt Atomkraft
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