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# taz.de -- Wegen Härtefallkommission: AfD sucht Rechts-Streit
> Nach zehn erfolglosen Versuchen, in die Härtefallkommission zu kommen,
> klagt die AfD-Fraktion vorm Verfassungsgericht - wegen „Diskriminierung“.
Bild: Für die übrigen Bürgerschaftsfraktionen ein echter Härtefall: Dirk No…
HAMBURG taz | Die Alternative für Deutschland (AfD) macht wahr, was sie
schon lange angedroht hatte: Vergangene Woche hat die Fraktion eine Klage
beim Hamburgischen Verfassungsgericht eingereicht, weil noch immer keiner
ihrer Abgeordneten als Mitglied der Härtefallkommission zugelassen ist.
Seit April versucht die Fraktion vergeblich, einen Abgeordneten in das
parlamentarische Gremium zu schicken, das über den Aufenthalt aus
humanitären oder persönlichen Gründen für bereits abgelehnte Asylsuchende
entscheidet.
In zehn Versuchen ist die AfD damit bisher gescheitert. Die Abgeordneten
der anderen Fraktionen weigerten sich konsequent, den jeweiligen Kandidaten
in einer Wahl zu bestätigen. Zwar hat jede Fraktion der Bürgerschaft das
Recht, eine VertreterIn und zwei StellvertreterInnen für das
parlamentarische Gremium zu benennen. Allerdings scheinen die Abgeordneten
der anderen Fraktionen die Rechten bei Entscheidungen über die Härtefälle
nicht einbeziehen zu wollen. Sie berufen sich auf die Freiheit, nach ihrem
Gewissen zu entscheiden.
Die AfD hingegen fühlt sich diskriminiert, weil sie die einzige Partei ist,
die von der Härtefallkommission ausgeschlossen bleibt. „Wir sind eine
demokratisch gewählte Partei und haben einen Anspruch auf einen Platz in
dieser Kommission“, hatte Fraktionschef Jörn Kruse schon vor Monaten
gesagt.
Die ersten vier Male hatte die Partei den Hardliner Dirk Nockemann als
Vertreter für die Kommission aufgestellt. Doch als Ex-Innensenator der von
Ronald Schill gegründeten „Partei Rechtssaatlicher Offensive“ ist dieser
für die anderen Abgeordneten unwählbar. Aber auch mit ihrem
parlamentarischen Geschäftsführer Alexander Wolf hatten die Rechten kein
Glück. Er ist Mitglied der als rechtsextrem geltenden Burschenschaft
Danubia, die seit 2001 vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Für die
meisten Abgeordneten gilt auch er als unwählbar. Aber auch mit dem
stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Bernd Baumann sowie mit dem
Vizepräsidenten der Bürgerschaft, Detlef Ehlebracht, wurde die AfD nichts.
Die anderen Fraktionen änderten stattdessen gleich zwei Mal das
Kommissionsgesetz, um den Ausschluss der AfD rechtlich abzusichern: Im
April beschloss eine Mehrheit, dass Entscheidungen der Härtefallkommission
fortan nicht mehr im Konsens getroffen werden müssen, sondern eine
Zwei-Drittel-Mehrheit genügt. Nur zwei Monate später änderte die
Bürgerschaft das Gesetz erneut: Damit das Gremium trotz der Personallücke,
die durch die Abwesenheit der AfDler entsteht, arbeitsfähig ist,
beschlossen die Fraktionen, dass es reicht, wenn vier von sechs Mitgliedern
anwesend sind.
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Alexander Wolf, sagte der
taz, man wolle die Ungleichbehandlung nicht länger hinnehmen. Mit der Klage
bezieht sich die AfD auf ein eigens in Auftrag gegebenes Gutachten des
Juristen Dietrich Murswiek, das zu dem Schluss kommt, die AfD sei im Recht.
„Wir sind guten Mutes, dass die Klage erfolgreich sein wird“, sagte
Fraktionschef Kruse. Welchen Kandidaten die Fraktion dann für die elfte
Runde ins Rennen schicken will, nachdem bereits die Hälfte ihrer Mitglieder
mindestens einmal abgelehnt wurde, darauf hat sich die AfD-Fraktion noch
nicht geeinigt.
3 Dec 2015
## AUTOREN
Katharina Schipkowski
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Verfassungsgericht
Hamburgische Bürgerschaft
Hamburger Bürgerschaft
Härtefallkommission
Dirk Nockemann
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CDU Hamburg
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