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# taz.de -- Hamburger Härtefall-Kommission ohne „harte Hunde“: Keine Gnade…
> Die AfD in der Hamburger Bürgerschaft will vor dem Verfassungsgericht
> klagen, weil ihre Abgeordneten keinen Platz in der Härtefallkommission
> bekommen
Bild: Wünscht sich manch Hamburger Abgeordneter: AfD abschieben – zumindest …
HAMBURG taz | Die Niederlage droht zweistellig zu werden: Bereits neun Mal
ist die AfD-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft bei dem Versuch
gescheitert, Vertreter in die Härtefallkommission des Parlaments zu
entsenden. Deshalb will sie nun Klage vor dem Landesverfassungsgericht
erheben. Das erklärte der Rechtsanwalt und AfD-Abgeordnete Alexander Wolf
am Donnerstag auf Anfrage der taz. Offiziell müsse die Fraktion darüber
noch beschließen, „aber es geht in diese Richtung“, so Wolf.
„Wir sind eine demokratisch gewählte Partei“, hatte Fraktionschef Jörn
Kruse bereits vor Wochen klargestellt, „und haben deshalb einen Anspruch
auf einen Platz in dieser Kommission.“ Dabei handele es sich um
„verfassungsrechtlich garantierte Minderheitenrechte“, unterstrich Wolf,
und die dürfe die Mehrheit im Parlament nicht nach Belieben missachten.
Unstrittig ist das Recht der AfD, einen Vertreter und zwei Stellvertreter
für das parlamentarische Gnadengremium zu benennen, das abgelehnten
Asylbewerbern aus humanitären Gründen ein Bleiberecht zuerkennen kann. Nur
wurden die AfD-Kandidaten bislang nicht von den anderen Fraktionen
akzeptiert und haben daher keine Mehrheit in der Bürgerschaft gefunden.
Deshalb änderte die Parlamentsmehrheit seit April schon zwei Mal das
Kommissionsgesetz, damit das Gremium arbeitsfähig ist und von der offenen
AfD-Personalie nicht blockiert wird (siehe Kasten).
Zuletzt fielen am Mittwochabend in geheimer Wahl Wolf und als
Stellvertreter der ehemalige Schill-Innensenator Dirk Nockemann durch.
Hinter vorgehaltener Hand geben manche Abgeordnete anderer Parteien zu,
dass sie keine AfD-Hardliner in dem Gnadengremium wollen.
Vor allem Ex-Schillianer Nockemann steht bei Demokraten auf dem Index:
„No-No-Nockemann“ sagen Zartfühlende, Hartgesottene zitieren das Bild von
der „nach oben offenen Arschloch-Skala“. Und Wolf, Alter Herr der als
rechtsextrem geltenden Burschenschaft „Danubia“, hatte Anfang September mit
einer Schmährede gegen Flüchtlinge für einen Eklat im Parlament gesorgt.
Die AfD lege „das geistige Fundament für Brandstifter“, empörte sich
daraufhin Karin Prien (CDU). Die fraktionslose Abgeordnete Nebahat Güçlü
nannte Wolf „eine Schande für das Parlament“.
Bei der Personalie prallen das Partizipationsrecht einer Fraktion und das
Recht auf freie Entscheidung von Abgeordneten aufeinander. Nach einem
Gutachten des Juristen Dietrich Murswiek von der Universität Freiburg, das
die AfD Ende September vorstellte, hat diese – wie die anderen Fraktionen
auch – das Recht, Vertreter in die Härtefallkommission zu entsenden. Wie
das aber umzusetzen wäre, bleibt juristisch offen.
Deshalb schlägt Gutachter Murswiek zwei neue Verfahren bei der Besetzung
der Sitze im Gremium vor. Zum einen könnten die Mitglieder der Kommission
künftig en bloc zur Wahl stehen: Dann müsste die Bürgerschaft alle
Kandidaten wählen – oder alle ablehnen. Alternativ könnte jeder Fraktion
ein Bestellungsrecht zuerkannt werden, eine Wahl durch die Bürgerschaft
würde dann entfallen.
Nach dieser Expertise suchte die AfD das klärende Gespräch. „Wir hoffen auf
die Einsicht der anderen Fraktionen“, sagte Kruse. Bislang vergeblich. „Die
AfD fühlt sich jetzt auf der sicheren Seite“, sagte eine Abgeordnete. Ein
anderer Abgeordneter kritisiert: „Die machen auf dicken Max.“
Ihre Forderungen stellt die AfD jedoch vielleicht zu Unrecht: Im Mai war
der AfD-Abgeordnete Joachim Körner als stellvertretendes Mitglied der
Härtefallkommission gewählt worden – und der habe in Abwesenheit anderer
AfDler „ein Stimmrecht“, befindet der Justiziar der Bürgerschaftskanzlei in
einer gestern verfassten Stellungnahme, die der taz vorliegt. Juristisch
droht somit ein Patt. Oder das Verfassungsgericht muss es entscheiden.
15 Oct 2015
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
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Schwerpunkt AfD
Hamburgische Bürgerschaft
Hamburger Bürgerschaft
Bleiberecht
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