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# taz.de -- Hamburger Härtfallkommission: AfD wohl weiter außen vor
> AfD-Abgeordnete haben es nicht in die Hamburger Härtefallkommission
> geschafft. Sie klagten, nun droht eine erneute Niederlage vor dem
> Verfassungsgericht.
Bild: Kein Kreuzchen für die AfD: Die anderen Hamburger Parteien wollen sie ni…
HAMBURG taz | Die Alternative für Deutschland (AfD) wird von den anderen
Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft nicht unterdrückt. Das wird mit
großer Wahrscheinlichkeit das Hamburgische Verfassungsgericht bei der
Urteilsverkündung am 19. Juli feststellen. Bei der mündlichen Verhandlung
über eine Verfassungsklage der AfD gegen die Bürgerschaft betonte
Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel am Mittwoch mehrfach den
„richterlichen Hinweis“, dass das Anliegen der AfD unzulässig sein könnte.
Solche Hinweise gelten als Präjudiz für das Urteil.
Die AfD-Fraktion hatte im November 2015 Verfassungsklage gegen das
Hamburger Parlament eingereicht, weil sie sich in ihren parlamentarischen
Rechten beschnitten sieht. In elf Wahlgängen zur Härtefallkommission waren
mehrere ihrer Kandidaten gescheitert. Dieses Gremium lässt im Einzelfall
Gnade vor Asylrecht ergehen: Es befindet über die Anerkennung von
ausreisepflichtigen Ausländern als Härtefall, der Senat folgt der
Entscheidung der Kommission in der Regel.
Die Kandidaten der AfD, zumeist der ehemalige Innensenator und
Schillpartei-Politiker Dirk Nockemann, fielen jedoch bei der Bestätigung im
Parlament in geheimer Abstimmung gnadenlos durch.
Hinter vorgehaltener Hand gaben manche Abgeordnete zu, dass sie keine
AfD-Hardliner in diesem sensiblen Gremium haben wollen. Offiziell gibt es
dazu keine Äußerungen, weil die Abstimmungen in geheimer Wahl
Gewissensentscheidungen jedes Abgeordneten sind. Und so prallen zwei
Verfassungsgüter aufeinander: das Partizipationsrecht einer Fraktion und
das Recht auf freie Entscheidung eines Volksvertreters.
Die AfD sprach von einer „verfassungswidrigen Ausgrenzung gewählter
Parlamentarier“ und reichte Klage ein. Das Verhalten der anderen Fraktionen
– SPD, CDU, Grüne, FDP und Linke – verletze das Recht der AfD-Abgeordneten
auf gleichberechtigtes Mitwirken im Parlament und seinen Gremien,
argumentiert deren Prozessvertreter Dietrich Murswiek. Die Abgeordneten
müssten eigentlich die von den Fraktionen benannten Vertreter bestätigen.
Alle Ausschüsse werden nach dem Grundsatz der „Spiegelbildlichkeit“
besetzt, um die Kräfteverhältnisse im Plenum auf jedes Gremium zu
übertragen, sagt Murswiek. Deshalb müssten auch in der Härtefallkommission
„zwingend Vertreter aller Fraktionen sitzen; das Vorschlagsrecht der
Fraktionen ist grundsätzlich zu achten“.
Eben diesen letzten Punkt scheint Hamburgs oberstes Gericht wohl anders zu
sehen. Gerichtspräsident Mehmel stellte jedenfalls gestern in Zweifel, dass
die Härtefallkommission überhaupt ein Ausschuss der Bürgerschaft ist. Das
Landesparlament richte dieses Gremium zwar ein, rechtliche Grundlage sei
aber womöglich nicht die Hamburgische Verfassung, sondern das
Aufenthaltsgesetz des Bundes.
Das sieht vor, dass Landesregierungen eine Härtefallkommission einrichten
können. Somit könnte es sich nicht um einen Parlamentsausschuss handeln,
„sondern um ein Gremium nach Bundesrecht ohne eigene
Verfassungsunmittelbarkeit“. Und schon wäre, so die juristische Auslegung,
das Verfassungsgericht nicht zuständig und die Klage unzulässig. Inhaltlich
müsste sie dann gar nicht weiter geprüft werden.
Das Gericht ließ erkennen, dass es – selbst bei gegebener Zuständigkeit und
Zulässigkeit – der Klage inhaltlich kaum folgen werde. Die „konstituierende
Berufung“ des Gremiums erfolge durch den Senat, der die vom Parlament
vorgeschlagenen Mitglieder ernenne. Zudem könne die Innenbehörde den
Empfehlungen der Härtefallkommission folgen und tue dies in der Regel,
müsse das aber nicht. Das lege die Interpretation nahe, so Mehmel, dass es
sich bei der Härtefallkommission „gar nicht um ein parlamentarisches
Gremium handelt“.
Der Rechtsvertreter der Bürgerschaft, Ronald Steiling, sagte nach der
Verhandlung: „Der Hinweis des Gerichts war schon sehr deutlich.“ Auch
Murswiek räumte ein: „Wir müssen uns darauf einstellen, dass das
Verfassungsgericht den Antrag als unzulässig zurückweist.“
15 Jun 2016
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Hamburg
Verfassungsgericht
Härtefallkommission
Parlamentarismus
AfD Hamburg
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