# taz.de -- Hamburger Härtfallkommission: AfD wohl weiter außen vor | |
> AfD-Abgeordnete haben es nicht in die Hamburger Härtefallkommission | |
> geschafft. Sie klagten, nun droht eine erneute Niederlage vor dem | |
> Verfassungsgericht. | |
Bild: Kein Kreuzchen für die AfD: Die anderen Hamburger Parteien wollen sie ni… | |
HAMBURG taz | Die Alternative für Deutschland (AfD) wird von den anderen | |
Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft nicht unterdrückt. Das wird mit | |
großer Wahrscheinlichkeit das Hamburgische Verfassungsgericht bei der | |
Urteilsverkündung am 19. Juli feststellen. Bei der mündlichen Verhandlung | |
über eine Verfassungsklage der AfD gegen die Bürgerschaft betonte | |
Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel am Mittwoch mehrfach den | |
„richterlichen Hinweis“, dass das Anliegen der AfD unzulässig sein könnte. | |
Solche Hinweise gelten als Präjudiz für das Urteil. | |
Die AfD-Fraktion hatte im November 2015 Verfassungsklage gegen das | |
Hamburger Parlament eingereicht, weil sie sich in ihren parlamentarischen | |
Rechten beschnitten sieht. In elf Wahlgängen zur Härtefallkommission waren | |
mehrere ihrer Kandidaten gescheitert. Dieses Gremium lässt im Einzelfall | |
Gnade vor Asylrecht ergehen: Es befindet über die Anerkennung von | |
ausreisepflichtigen Ausländern als Härtefall, der Senat folgt der | |
Entscheidung der Kommission in der Regel. | |
Die Kandidaten der AfD, zumeist der ehemalige Innensenator und | |
Schillpartei-Politiker Dirk Nockemann, fielen jedoch bei der Bestätigung im | |
Parlament in geheimer Abstimmung gnadenlos durch. | |
Hinter vorgehaltener Hand gaben manche Abgeordnete zu, dass sie keine | |
AfD-Hardliner in diesem sensiblen Gremium haben wollen. Offiziell gibt es | |
dazu keine Äußerungen, weil die Abstimmungen in geheimer Wahl | |
Gewissensentscheidungen jedes Abgeordneten sind. Und so prallen zwei | |
Verfassungsgüter aufeinander: das Partizipationsrecht einer Fraktion und | |
das Recht auf freie Entscheidung eines Volksvertreters. | |
Die AfD sprach von einer „verfassungswidrigen Ausgrenzung gewählter | |
Parlamentarier“ und reichte Klage ein. Das Verhalten der anderen Fraktionen | |
– SPD, CDU, Grüne, FDP und Linke – verletze das Recht der AfD-Abgeordneten | |
auf gleichberechtigtes Mitwirken im Parlament und seinen Gremien, | |
argumentiert deren Prozessvertreter Dietrich Murswiek. Die Abgeordneten | |
müssten eigentlich die von den Fraktionen benannten Vertreter bestätigen. | |
Alle Ausschüsse werden nach dem Grundsatz der „Spiegelbildlichkeit“ | |
besetzt, um die Kräfteverhältnisse im Plenum auf jedes Gremium zu | |
übertragen, sagt Murswiek. Deshalb müssten auch in der Härtefallkommission | |
„zwingend Vertreter aller Fraktionen sitzen; das Vorschlagsrecht der | |
Fraktionen ist grundsätzlich zu achten“. | |
Eben diesen letzten Punkt scheint Hamburgs oberstes Gericht wohl anders zu | |
sehen. Gerichtspräsident Mehmel stellte jedenfalls gestern in Zweifel, dass | |
die Härtefallkommission überhaupt ein Ausschuss der Bürgerschaft ist. Das | |
Landesparlament richte dieses Gremium zwar ein, rechtliche Grundlage sei | |
aber womöglich nicht die Hamburgische Verfassung, sondern das | |
Aufenthaltsgesetz des Bundes. | |
Das sieht vor, dass Landesregierungen eine Härtefallkommission einrichten | |
können. Somit könnte es sich nicht um einen Parlamentsausschuss handeln, | |
„sondern um ein Gremium nach Bundesrecht ohne eigene | |
Verfassungsunmittelbarkeit“. Und schon wäre, so die juristische Auslegung, | |
das Verfassungsgericht nicht zuständig und die Klage unzulässig. Inhaltlich | |
müsste sie dann gar nicht weiter geprüft werden. | |
Das Gericht ließ erkennen, dass es – selbst bei gegebener Zuständigkeit und | |
Zulässigkeit – der Klage inhaltlich kaum folgen werde. Die „konstituierende | |
Berufung“ des Gremiums erfolge durch den Senat, der die vom Parlament | |
vorgeschlagenen Mitglieder ernenne. Zudem könne die Innenbehörde den | |
Empfehlungen der Härtefallkommission folgen und tue dies in der Regel, | |
müsse das aber nicht. Das lege die Interpretation nahe, so Mehmel, dass es | |
sich bei der Härtefallkommission „gar nicht um ein parlamentarisches | |
Gremium handelt“. | |
Der Rechtsvertreter der Bürgerschaft, Ronald Steiling, sagte nach der | |
Verhandlung: „Der Hinweis des Gerichts war schon sehr deutlich.“ Auch | |
Murswiek räumte ein: „Wir müssen uns darauf einstellen, dass das | |
Verfassungsgericht den Antrag als unzulässig zurückweist.“ | |
15 Jun 2016 | |
## AUTOREN | |
Sven-Michael Veit | |
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