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# taz.de -- Verfahren gegen Anti-Nazi-Aktivistin: Rechte müssen Stinkefinger e…
> Eine Aktivistin hatte NPD-Unterstützern den Mittelfinger gezeigt. Ein
> Gericht in Brandenburg stellt das Verfahren wegen Beleidigung gegen sie
> nun ein.
Bild: Ist ok, wenn er sich auf Nazis bezieht: Ein linker Aktivist zeigt den Mit…
Berlin taz | Den Rechten den Mittelfinger zeigen wollen in diesen Tagen
viele. Zumindest bei Irmela Mensah-Schramm bleibt das auch straffrei. Sie
hatte sich am 31. Januar an Protesten gegen eine Kundgebung der
rechtsextremen NPD in Blankenfelde im Landkreis Teltow-Fläming beteiligt.
Als Zeichen der Missbilligung hatte sie ihren Mittelfinger in Richtung des
rechten Aufmarschs in die Höhe gestreckt. Einer der Teilnehmer erkannte
offenbar die bekannte 1945 geborene Anti-Nazi-Aktivistin und erstattete
daraufhin Anzeige.
Mensah-Schramm erhielt wegen Beleidigung einen Strafbefehl über 450 Euro.
Dagegen legte sie Widerspruch ein. Eigentlich sollte an diesem Donnerstag
vor dem Amtsgericht Zossen darüber verhandelt werden, ob das Strecken eines
Mittelfingers – sprich des Stinkefingers – in Richtung einer rechten
Kundgebung strafbar ist.
Doch einen Tag vorher stellte die Richterin das Verfahren ein und sagte den
Termin ab. Man habe dies „wegen geringem Verschulden und fehlendem
öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung“ entschieden, teilte eine
Sprecherin des Gerichts am Mittwoch mit.
Martin Vesely vom Verein Opferperspektive aus Potsdam sieht die Einstellung
als Erfolg. Er kann nicht verstehen, warum es überhaupt zum Strafbefehl
gekommen ist. Es sei klar, dass nach einer Anzeige ermittelt werden muss.
Dass aber das Verfahren nicht bereits in der Anfangsphase eingestellt
wurde, sei ein Rätsel.
„Betroffene rechter Gewalt müssen teilweise jahrelang auf die prozessuale
Verfolgung der Gewaltstraftaten warten. Eine Frau, die für ihr langjähriges
zivilgesellschaftliches Engagement gegen rechte Propaganda sogar mit dem
Göttinger Friedenspreis ausgezeichnet wurde, sollte dagegen wegen einer
Lappalie einer Strafverfolgung ausgesetzt werden“, sagte Vesely der taz.
Die seit 1969 in Berlin lebende Irmela Mensah-Schramm entfernt seit Mitte
der 80er Jahre in der gesamten Republik Neonaziaufkleber. Dafür wurde sie
vielfach gelobt und ausgezeichnet, geriet aber immer wieder ins Visier von
Neonazis, die sie bedrohten und auch körperlich attackierten.
28 Oct 2015
## AUTOREN
Peter Nowak
## TAGS
Prozess
NPD
Justiz
Irmela Mensah-Schramm
Sigmar Gabriel
Schwerpunkt Neonazis
Verfassungsschutz
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