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# taz.de -- Bundeswehr im Ausland: Einsätze notfalls auch ohne Parlament
> Karlsruhe schwächt den Bundestag, wenn es um heimliche Auslandseinsätze
> der Bundeswehr geht. Er muss später nicht zustimmen.
Bild: Hat die Klage der Grünen abgewiesen: das Bundesverfassungsgericht in Kar…
Karlsruhe taz | Der Bundestag muss geheimhaltungsbedürftige Hilfseinsätze
der Bundeswehr nicht nachträglich genehmigen. Das Bundesverfassungsgericht
lehnte am Dienstag deshalb eine [1][Verfassungsklage der Grünen] ab.
Konkret ging es um einen Vorfall während des Aufstands gegen das
Gaddafi-Regime in Libyen. Im Februar 2011 baten Deutsche, die in einer
Ölanlage arbeiteten, um Hilfe. Die Bundeswehr evakuierte darauf mit zwei
Transall-Maschinen 132 Personen, darunter 22 Deutsche.
Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1994 muss der
Bundestag jedem Auslandseinsatz der Bundeswehr zustimmen. Beim
Libyen-Einsatz war die vorherige Zustimmung nicht möglich, da die Aktion
aus Sicherheitsgründen geheim bleiben sollte. Bisher wurde in solchen
Fällen die Zustimmung des Bundestags nachträglich eingeholt.
Der damalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) hielt den
Einsatz jedoch nicht für zustimmungsbedürftig. Es sei eine reine
„Rettungsaktion“ gewesen, „fernab jeder militärischer Auseinandersetzung…
Das sahen die Grünen anders und klagten in Karlsruhe.
## Nachträgliche Zustimmung
Im ersten Schritt erteilten die Richter der Bundesregierung eine klare
Abfuhr. Auch Bundeswehreinsätze mit humanitärem Ziel seien grundsätzlich
zustimmungsbedürftig. Entscheidend sei, ob die Soldaten dabei in
„bewaffnete Auseinandersetzungen“ einbezogen werden können. Auch die Gefahr
kleinerer militärischer Scharmützel genüge. Beim Einsatz während des
libyschen Bürgerkriegs drohte nach Karlsruher Analyse eindeutig eine
militärische Auseinandersetzung.
Karlsruhe kam der Bundesregierung aber an einem anderen Punkt weit
entgegen. Bisher waren alle Fraktionen im Bundestag und selbst die
Regierung davon ausgegangen, dass bei Eileinsätzen der Bundeswehr der
Bundestag nachträglich zustimmen muss, sobald dies möglich ist.
Das Bundesverfassungsgericht hält dies aber nur dann für notwendig, solange
noch Soldaten im Einsatz sind. Nur dann könne eine Verweigerung der
Zustimmung dazu führen, dass die Soldaten zurückgeholt werden müssen.
## Die Regierung stürzen
Damit hat Karlsruhe für heimliche Kommandoaktionen der Bundeswehr den
Parlamentsvorbehalt faktisch ausgehebelt. Denn solche Aktionen können
naturgemäß nicht vorab diskutiert werden. Die neue Einschränkung gilt nicht
nur für Hilfseinsätze, sondern auch für militärische Kommandos. Immer wenn
die Bundeswehr schnell und geheim handelt, ist künftig keine Zustimmung des
Bundestags mehr nötig.
Die Richter trösteten die Abgeordneten, sie könnten ja Resolutionen
beschließen oder die Regierung stürzen, wenn sie mit einem Einsatz nicht
einverstanden sind. Zumindest, so Karlsruhe, müssen künftig alle
Abgeordneten nach einem solchen Militäreinsatz umfassend und schriftlich
informiert werden.
Die Grünen waren mit dem Urteil dennoch nicht unzufrieden. „Eine generelle
Aushöhlung des Parlamentsvorbehalts ist künftig ausgeschlossen“, sagte
Fraktionsvize Frithjof Schmidt. Auch könnten Kampfeinsätze der Bundeswehr
wegen der nun betonten Informationspflicht nicht dauerhaft geheim bleiben.
23 Sep 2015
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Libyen
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