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# taz.de -- Kommentar Bundeswehreinsatz im Irak: Keine Intervention nach Gusto
> Der Irakeinsatz soll ohne internationales Mandat stattfinden. Der
> Bundestag sollte klarstellen, dass die bloße Einladung anderer Länder
> nicht genügt.
Bild: Versucht da jemand die Standards für Bundeswehreinsätze zu lockern?
Es war eine der wirkungsvollsten Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts. 1994 stellten die Richter fest, dass das
Grundgesetz Auslandseinsätze der Bundeswehr nicht verbietet, wenn sie im
Rahmen der UNO, der Nato oder der EU stattfinden. Zugleich erfand Karlsruhe
aber einen Parlamentsvorbehalt für solche Einsätze. Der Bundestag muss nun
also jedes Mal gefragt werden, bevor deutsche Soldaten losgeschickt werden
können. Die Deutschen sind zwar immer noch militärskeptisch, die einzelnen
Einsätze werden aber akzeptiert. Die Von-Fall-zu-Fall-Entscheidungen des
Bundestags geben der Gesellschaft ein Gefühl von Kontrolle.
Die Bundesregierung ist über den Parlamentsvorbehalt nicht unglücklich.
Dass oft auch die Opposition aus Verantwortungsbewusstsein die Einsätze
mitträgt, fördert die Akzeptanz zusätzlich. Auch in besonderen
Zweifelsfällen, wie jetzt bei der Ausbildungshilfe für die irakischen
Kurden, beantragt sie sicherheitshalber ein Mandat.
Umso erstaunlicher, dass die Regierung bei der militärisch gut gesicherten
Rettungsaktion in Libyen 2011 partout auf eine Absicherung im Parlament
verzichten wollte und jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss.
Dass hier das Gefühl von Trickserei aufkam, hat Vertrauen zerstört.
Das Gleiche gilt für die Versuche von CDU-Politikern, der Regierung
Vorratsbeschlüsse für internationale Militäreinsätze zu besorgen. Die SPD
hat diese Aufweichung des Parlamentsvorbehalts zu Recht abgelehnt.
Schließlich wird die Bundeswehr bisher fast immer in internationalen
Strukturen eingesetzt. Und das sollte auch so bleiben.
Deshalb ist der Irakeinsatz heikel. Er beginnt ohne klares internationales
Mandat, die Bundeswehr ist nur Teil einer losen Koalition der Willigen. Ein
Einsatz im Rahmen von EU-Strukturen oder mit klassischem UN-Mandat wäre
allemal vorzuziehen gewesen. Man kann nur hoffen, dass auf Regierungsseite
nicht eine Strategie, hier die Standards zu lockern, dahintersteckt. Schon
wird diskutiert, ob für Bundeswehreinsätze auch die bloße Einladung einer
ausländischen Regierung genügen könnte.
Die Abgeordneten sollten diesen Donnerstag klarmachen, dass sie solche
Nothilfemandate ablehnen und nicht erteilen werden. Die Bundeswehr darf
keine nach deutschem Gusto frei einsetzbare Interventionsarmee werden.
29 Jan 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundestag
Bundeswehr
Irak
Libyen
Krieg
Schwerpunkt Grundgesetz
Armee
„Islamischer Staat“ (IS)
Bundeswehr
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