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# taz.de -- Intervention in Mali: „Noch kein Mandat nötig“
> Der Völkerrechtler Andreas Zimmermann sieht keinen Bedarf für eine
> Zustimmung des Bundestags. Deutschland darf Frankreich militärisch nicht
> unterstützen.
Bild: Ein malischer Soldat an diesem Mittwoch auf dem Flughafen der Hauptstadt …
taz: Herr Zimmermann, die Bundeswehr will sich mit zwei Transall-Flugzeugen
an der Intervention in Mali beteiligen. Verteidigungsminister Thomas de
Maizière hält dafür kein Mandat des Bundestags für erforderlich. Zu Recht?
Andreas Zimmermann: Geplant ist, dass die Bundeswehr afrikanische Truppen
der westafrikanischen Staatengemeinschaft Ecowas nach Bamako, die
Hauptstadt Malis, fliegt. Solange die Kampfhandlungen Hunderte Kilometer
entfernt sind, besteht keine konkrete Gefahr, dass die Bundeswehr bei
diesen Transporten in Kampfhandlungen verwickelt wird. Deshalb liegt kein
Einsatz der Bundeswehr vor, dem der Bundestag nach dem
Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen müsste.
Deutschland hat auch die Entsendung von MedEvac-Jets angeboten. Wäre das
mandatspflichtig gewesen?
Die MedEvac-Maschinen sind Airbus-Jets, die zu fliegenden Notfallkliniken
umgebaut wurden. Sie brauchen eine große Landebahn, die es wohl nur in
Bamako, also weitab der Kampfhandlungen gibt. Auch hier wäre deshalb kein
Mandat des Bundestags erforderlich gewesen.
Die Bundeswehr plant, sich an einer EU-Ausbildungsmission für die malische
Armee zu beteiligen. Ist hierfür die Zustimmung des Bundestags
erforderlich?
Die bloße Beteiligung an der Ausbildung ausländischer Soldaten ist nicht
mandatspflichtig. So gibt es auch für die Ausbildung somalischer
Regierungssoldaten in Uganda kein Mandat des Bundestags.
Wenn aber die Ausbildung der Soldaten unter anderem im Zusammenhang mit
Kampfeinsätzen stattfindet, wie dies in Afghanistan üblich ist, dann muss
der Bundestag zustimmen. Möglicherweise ist derartiges auch in Mali
geplant. Verteidigungsminister de Maizière hat jedenfalls angekündigt, dass
die Bundesregierung an diesem Punkt ein Mandat des Bundestags beantragt.
Hätte sich Deutschland auch mit Kampftruppen an der französischen
Intervention beteiligen können?
Dies wäre fraglich, selbst wenn der Bundestag einem solchen Einsatz
zugestimmt hätte. Das Bundesverfassungsgsgericht hat erklärt, dass
Auslandseinsätze der Bundeswehr „nur in Systemen gegenseitiger kollektiver
Sicherheit“ zulässig sein sollen. Danach dürfte Deutschland also keine
militärischen Alleingänge unternehmen und dürfte auch keinen Alleingang
Frankreichs militärisch unterstützen – auch wenn dieser völkerrechtmäßig
ist, weil er auf Bitten der malischen Regierung erfolgt.
Wäre die Unterstützung der Ecowas-Mission, wenn sie sich zu einem echten
Einsatz ausweitet, mandatsfähig?
Ja, denn die Ecowas-Truppen handeln im Auftrag des UN-Sicherheitsrats.
Was gilt für die Teilnahme an der EU-Ausbildungsmission?
Diese ist verfassungsrechtlich mandatsfähig, weil auch sie auf der
Resolution 2085 des UN-Sicherheitsrats beruht. Ohne ein solches UN-Mandat
wäre dies aber fraglich, weil das Bundesverfassungsgericht 2009 in seinem
Lissabon-Urteil völlig überraschend und ohne überzeugende Begründung
ausgeführt hatte, dass die EU derzeit kein System gegenseitiger kollektiver
Sicherheit ist. Danach dürfte sich Deutschland an militärischen
EU-Einsätzen nur beteiligen, wenn die EU in Zusammenarbeit mit der UN oder
der Nato handelt.
18 Jan 2013
## AUTOREN
Christian Rath
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