# taz.de -- Intervention in Mali: „Noch kein Mandat nötig“ | |
> Der Völkerrechtler Andreas Zimmermann sieht keinen Bedarf für eine | |
> Zustimmung des Bundestags. Deutschland darf Frankreich militärisch nicht | |
> unterstützen. | |
Bild: Ein malischer Soldat an diesem Mittwoch auf dem Flughafen der Hauptstadt … | |
taz: Herr Zimmermann, die Bundeswehr will sich mit zwei Transall-Flugzeugen | |
an der Intervention in Mali beteiligen. Verteidigungsminister Thomas de | |
Maizière hält dafür kein Mandat des Bundestags für erforderlich. Zu Recht? | |
Andreas Zimmermann: Geplant ist, dass die Bundeswehr afrikanische Truppen | |
der westafrikanischen Staatengemeinschaft Ecowas nach Bamako, die | |
Hauptstadt Malis, fliegt. Solange die Kampfhandlungen Hunderte Kilometer | |
entfernt sind, besteht keine konkrete Gefahr, dass die Bundeswehr bei | |
diesen Transporten in Kampfhandlungen verwickelt wird. Deshalb liegt kein | |
Einsatz der Bundeswehr vor, dem der Bundestag nach dem | |
Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen müsste. | |
Deutschland hat auch die Entsendung von MedEvac-Jets angeboten. Wäre das | |
mandatspflichtig gewesen? | |
Die MedEvac-Maschinen sind Airbus-Jets, die zu fliegenden Notfallkliniken | |
umgebaut wurden. Sie brauchen eine große Landebahn, die es wohl nur in | |
Bamako, also weitab der Kampfhandlungen gibt. Auch hier wäre deshalb kein | |
Mandat des Bundestags erforderlich gewesen. | |
Die Bundeswehr plant, sich an einer EU-Ausbildungsmission für die malische | |
Armee zu beteiligen. Ist hierfür die Zustimmung des Bundestags | |
erforderlich? | |
Die bloße Beteiligung an der Ausbildung ausländischer Soldaten ist nicht | |
mandatspflichtig. So gibt es auch für die Ausbildung somalischer | |
Regierungssoldaten in Uganda kein Mandat des Bundestags. | |
Wenn aber die Ausbildung der Soldaten unter anderem im Zusammenhang mit | |
Kampfeinsätzen stattfindet, wie dies in Afghanistan üblich ist, dann muss | |
der Bundestag zustimmen. Möglicherweise ist derartiges auch in Mali | |
geplant. Verteidigungsminister de Maizière hat jedenfalls angekündigt, dass | |
die Bundesregierung an diesem Punkt ein Mandat des Bundestags beantragt. | |
Hätte sich Deutschland auch mit Kampftruppen an der französischen | |
Intervention beteiligen können? | |
Dies wäre fraglich, selbst wenn der Bundestag einem solchen Einsatz | |
zugestimmt hätte. Das Bundesverfassungsgsgericht hat erklärt, dass | |
Auslandseinsätze der Bundeswehr „nur in Systemen gegenseitiger kollektiver | |
Sicherheit“ zulässig sein sollen. Danach dürfte Deutschland also keine | |
militärischen Alleingänge unternehmen und dürfte auch keinen Alleingang | |
Frankreichs militärisch unterstützen – auch wenn dieser völkerrechtmäßig | |
ist, weil er auf Bitten der malischen Regierung erfolgt. | |
Wäre die Unterstützung der Ecowas-Mission, wenn sie sich zu einem echten | |
Einsatz ausweitet, mandatsfähig? | |
Ja, denn die Ecowas-Truppen handeln im Auftrag des UN-Sicherheitsrats. | |
Was gilt für die Teilnahme an der EU-Ausbildungsmission? | |
Diese ist verfassungsrechtlich mandatsfähig, weil auch sie auf der | |
Resolution 2085 des UN-Sicherheitsrats beruht. Ohne ein solches UN-Mandat | |
wäre dies aber fraglich, weil das Bundesverfassungsgericht 2009 in seinem | |
Lissabon-Urteil völlig überraschend und ohne überzeugende Begründung | |
ausgeführt hatte, dass die EU derzeit kein System gegenseitiger kollektiver | |
Sicherheit ist. Danach dürfte sich Deutschland an militärischen | |
EU-Einsätzen nur beteiligen, wenn die EU in Zusammenarbeit mit der UN oder | |
der Nato handelt. | |
18 Jan 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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