| # taz.de -- Intervention in Mali: „Noch kein Mandat nötig“ | |
| > Der Völkerrechtler Andreas Zimmermann sieht keinen Bedarf für eine | |
| > Zustimmung des Bundestags. Deutschland darf Frankreich militärisch nicht | |
| > unterstützen. | |
| Bild: Ein malischer Soldat an diesem Mittwoch auf dem Flughafen der Hauptstadt … | |
| taz: Herr Zimmermann, die Bundeswehr will sich mit zwei Transall-Flugzeugen | |
| an der Intervention in Mali beteiligen. Verteidigungsminister Thomas de | |
| Maizière hält dafür kein Mandat des Bundestags für erforderlich. Zu Recht? | |
| Andreas Zimmermann: Geplant ist, dass die Bundeswehr afrikanische Truppen | |
| der westafrikanischen Staatengemeinschaft Ecowas nach Bamako, die | |
| Hauptstadt Malis, fliegt. Solange die Kampfhandlungen Hunderte Kilometer | |
| entfernt sind, besteht keine konkrete Gefahr, dass die Bundeswehr bei | |
| diesen Transporten in Kampfhandlungen verwickelt wird. Deshalb liegt kein | |
| Einsatz der Bundeswehr vor, dem der Bundestag nach dem | |
| Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen müsste. | |
| Deutschland hat auch die Entsendung von MedEvac-Jets angeboten. Wäre das | |
| mandatspflichtig gewesen? | |
| Die MedEvac-Maschinen sind Airbus-Jets, die zu fliegenden Notfallkliniken | |
| umgebaut wurden. Sie brauchen eine große Landebahn, die es wohl nur in | |
| Bamako, also weitab der Kampfhandlungen gibt. Auch hier wäre deshalb kein | |
| Mandat des Bundestags erforderlich gewesen. | |
| Die Bundeswehr plant, sich an einer EU-Ausbildungsmission für die malische | |
| Armee zu beteiligen. Ist hierfür die Zustimmung des Bundestags | |
| erforderlich? | |
| Die bloße Beteiligung an der Ausbildung ausländischer Soldaten ist nicht | |
| mandatspflichtig. So gibt es auch für die Ausbildung somalischer | |
| Regierungssoldaten in Uganda kein Mandat des Bundestags. | |
| Wenn aber die Ausbildung der Soldaten unter anderem im Zusammenhang mit | |
| Kampfeinsätzen stattfindet, wie dies in Afghanistan üblich ist, dann muss | |
| der Bundestag zustimmen. Möglicherweise ist derartiges auch in Mali | |
| geplant. Verteidigungsminister de Maizière hat jedenfalls angekündigt, dass | |
| die Bundesregierung an diesem Punkt ein Mandat des Bundestags beantragt. | |
| Hätte sich Deutschland auch mit Kampftruppen an der französischen | |
| Intervention beteiligen können? | |
| Dies wäre fraglich, selbst wenn der Bundestag einem solchen Einsatz | |
| zugestimmt hätte. Das Bundesverfassungsgsgericht hat erklärt, dass | |
| Auslandseinsätze der Bundeswehr „nur in Systemen gegenseitiger kollektiver | |
| Sicherheit“ zulässig sein sollen. Danach dürfte Deutschland also keine | |
| militärischen Alleingänge unternehmen und dürfte auch keinen Alleingang | |
| Frankreichs militärisch unterstützen – auch wenn dieser völkerrechtmäßig | |
| ist, weil er auf Bitten der malischen Regierung erfolgt. | |
| Wäre die Unterstützung der Ecowas-Mission, wenn sie sich zu einem echten | |
| Einsatz ausweitet, mandatsfähig? | |
| Ja, denn die Ecowas-Truppen handeln im Auftrag des UN-Sicherheitsrats. | |
| Was gilt für die Teilnahme an der EU-Ausbildungsmission? | |
| Diese ist verfassungsrechtlich mandatsfähig, weil auch sie auf der | |
| Resolution 2085 des UN-Sicherheitsrats beruht. Ohne ein solches UN-Mandat | |
| wäre dies aber fraglich, weil das Bundesverfassungsgericht 2009 in seinem | |
| Lissabon-Urteil völlig überraschend und ohne überzeugende Begründung | |
| ausgeführt hatte, dass die EU derzeit kein System gegenseitiger kollektiver | |
| Sicherheit ist. Danach dürfte sich Deutschland an militärischen | |
| EU-Einsätzen nur beteiligen, wenn die EU in Zusammenarbeit mit der UN oder | |
| der Nato handelt. | |
| 18 Jan 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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